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Frage Elterngeld?

katrin123456
Hallo Ihr lieben,

ich habe mal eine Frage zum Elterngeld.
Also, 3.05 soll unser Kleiner auf die Welt kommen, habe mich auch informiert bei der Eltergeldstelle wegen Elterngeld.
Zur Zeit bekomme ich Arbeitslosengeld noch bin 22.März und dann gehe ich in Mutterschutz und leztes jahr habe ich auch für & monate Arbeitslosengeld bekommen und dann habe ich 6 Monate gearbeitet und seit 17.12.010 bekomme ich wieder arbeitslosengeld bis 22.März eben ..
Und die Dame am Telfohn meinte zu mir sie brauche nur die Lohnabrechnungen von denn 6 Monaten wo ich gearbeitet habe und nichts vom Arbeitsamt ist das richtig?
Und halt von der Krankenkasse wegen denn Mutterschaftsgeld und eben dann Geburtsurkunde und von meinen Mann brauchen sie nichts stimmt das alles so, weil ich habe mal gehört sie brauche die sachen von denn letzten 12 Monaten ..
Würde mich über Antwort freuen ..

LG
von katrin123456 am 21.02.2011 14:57h
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6 Antworten


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SunJiiiil
danke amysmom für die antwort
denke mal werde da mal anrufen. Ich wohne ja mit meinem freund zusammen. habe bisher immer nur ein ausgleich vom amt bekommen was mein freund für uns zu wenig verdient hat. aber jetzt wenn die kleine kommt sind wir ja zu dritt. denke mal lohnt sich dann doch ehr wenn ich das beantragt hätte, denn ich bekomme grad mal vom amt etwas über 200€. ist nicht sehr viel. würde sich ja ehr lohnen dann elterngeld zu bekommen. aber ob es jetzt noch so kurzfristig geht....
von SunJiiiil am 21.02.2011 16:45h

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amysmom
@SunJiiiil
asö... den antrag aufs elterngeld findest du im internet.... da du vorher nicht gearbeitet hast, erhälst du nur den mindestsatz von 300€. bei einem geschwisterkind unter 3 jahren noch zusätzlich 75€. aber wie gesagt, das amt rechnets an und du erhälst entsprechend weniger hartz4. ausnahmen gibt es für geringfügig beschäftigte bzw ergänzendes hartz4... die dürfen wohl einen teil behalten.
von amysmom am 21.02.2011 15:41h

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amysmom
@SunJiiiil
mit alg2 erhälst du natürlich auch elterngeld, aber es wird alles angerechnet und von dem alg2 abgezogen, genau wie das kindergeld auch... das bekommst du, aber wird halt abgezogen.
von amysmom am 21.02.2011 15:38h

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SunJiiiil
und wenn man nur ALG II bekommt??
ich habe auch nach geschaut im netz und gesucht ob mir was zusteht. bin jetzt über mein termin drüber.und habe vorher jetzt nicht gearbeitet.steht mir da auch elterngeld zu???
von SunJiiiil am 21.02.2011 15:25h

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amysmom
hi
normalerweise brauchen sie das einkommen der letzten 12 monate, aber transferleistungen wie das arbeitslosengeld 1 zählen nicht darunter. dein elterngeld wird dann halt anhand der 6 monate berechnet, die du gearbeitet hast und dann wie ich fürchte, halbiert. so genau wie das dann berechnet wird, weiss ich aber nicht.
von amysmom am 21.02.2011 15:23h

1
deeley
...
Ja, nur die 6 Monate, weil DU auch nur diese für dein ELTERNGELD angerechnet bekommst. Es berechnet sich nur nach dem Verdienst - Arbeitslosengeld ist eine Ersatzleistung und kein Gehalt.
von deeley am 21.02.2011 15:01h


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