Startseite »
Forum »
Schwangerschaft »
Allgemeines »
Mutterschutz
Mutterschutz
Guten Morgen,
kennt sich jemand mit Mutterschutz nach der Geburt aus (bei einer Totgeburt) ?
Ich habe am 11.8.08 meine Tochter tot auf die Welt gebracht. Sie wäre so ein Frühchen gewesen da der ET erst am 21.10 gewesen wäre.
Normalweise stehen mir 12 Wochen zu, aber mich wundert es das ich 18 Wochen Mutterschutz bekommen habe? Ist das normal 18 Wochen? Meine Krankenkasse hat sich noch nicht wirklich dazu geäußert, warte immer noch auf eine Antwort von denen :\.
Wieviel Wochen hattet Ihr in so einem Fall wie ich?
LG Dani
Du bist noch kein Mitglied bei Mamiweb?
Antworten
8 Antworten
8
0
Mein Beileid.
Ich weis wie du dich jetzt fühlst.Das mit dem Mutterschutz stimmt.Ich hab damals mein Kind in der 30. SSW tot zur Welt gebracht.Da hatte ich dann auch 18 Wochen Mutterschutz.Die rechnen noch die Zeit mit ran,die das Kind zu früh kam.Wenn du reden willst,kannst dich bei mir gerne melden.Reden hilft auch wenn es weh tut.
von WildRose79 am 09.10.2008 09:15h
7
0
Mutterschutz...
Hallo,
tut mir echt leid,dass dir das passiert ist.
Wenn du eine normale Geburt hast und ein gesundes Baby bekommst,hast du nach der Geburt 8 Wochen noch Mutterschutz.
Warscheinlich hast du mehr Mutterschutz bekommen,weil du ja dein Baby verloren hast und du das erst mal auch verdauen musst!!
Ohje,dass tut mir so entsetzlich leid,finde fast keine Worte...
Ich wünsch dir alles alles Gute!!
Viele liebe Grüße
Tanja
von 19tanja84 am 09.10.2008 09:12h
6
0
Danke
Ich danke Euch für die schnellen Antworten!!
von Dani2504 am 09.10.2008 09:11h
5
0
Mein Beileid!
Der Mutterschutz verlängert sich in so einem Fall um die Anzahl an Wochen, die das Kleine zu früh gekommen ist. Also normal hast du nach ET 8 Wochen, in deinem Fall aber 10 Wo mehr.
Alles Gute und LG ina
von ina_alex am 09.10.2008 09:05h
4
0
Hallo
.. erst mal mein aufrichtiges Beileid!!
Wenn man ein Frühchen bekommt verlängert sich der Mutterschutz nochmal um 4 Wochen. Das heisst 6 Wochen vorher (normalerweise)+ 8 Wochen danach + 4 Wochen wg. Frühgeburt. Da du die 6 Wochen vorher nicht hattest wird eben alles zusammengerechnet. Die Klinik stellt deswegen eine Frühgeburtsbescheinigung für die Kasse aus.
liebe Grüße und ganz viel Kraft!!
von luca24 am 09.10.2008 09:05h
3
0
Hallo
.. erst mal mein aufrichtiges Beileid!!
Wenn man ein Frühchen bekommt verlängert sich der Mutterschutz nochmal um 4 Wochen. Das heisst 6 Wochen vorher (normalerweise)+ 8 Wochen danach + 4 Wochen wg. Frühgeburt. Da du die 6 Wochen vorher nicht hattest wird eben alles zusammengerechnet. Die Klinik stellt deswegen eine Frühgeburtsbescheinigung für die Kasse aus.
liebe Grüße und ganz viel Kraft!!
von luca24 am 09.10.2008 09:05h
2
0
...
Erstmal mein herzliches Beileid.
Das mit den 18 Wochen ist richtig. Dir werden zusätzlich die 6 Wochen Mutterschutz gewährt, die Du eigentlich vor ET bekommen hättest:
Nach neuem Recht wird der Mutterschutz unabhängig davon, ob es sich um eine Frühgeburt handelt auch um den Zeitraum verlängert, um den die Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte, d.h. bis zu 6 Wochen also insgesamt können der Mutter bis zu 18 Wochen zustehen.
von Schietbüddel am 09.10.2008 09:04h
1
0
hallo
mein beileid erstmal und ich wünsche dir ganz viel kraft!
ich kann dir aber leider keien antwort auf die frage geben!
wollte dir nur mein beileid aussprechen
von Hannah_07 am 09.10.2008 09:01h
Weitere Fragen zu folgender Wortkombination
Hallo zusammen,
ich wollt mal nachfragen, was ihr denn so in euerm Mutterschutz macht bzw. gemacht habt. Mir ist so langweilig. Ich kann doch nicht jeden ..
18.02.2008 | 6 Antworten
..
08.02.2008 | 2 Antworten
ab wann beginnt der mutterschutz eigentlich ?
bis wann muss man arbeiten ?
lg ronny ..
07.02.2008 | 6 Antworten
So allgemein ist das ja nachlesbar.
Nun aber folgemdes. Habe etwas ein Jahr lang weil es der Firma sehr schlecht ging, für weniger Geld und auch nur Te ..
07.02.2008 | 2 Antworten
Bin nun seit dem 09.01.08 im Mutterschutz, weil der Muckel in 2 Wochen Termin hat. Mir wurde in der Fa. gesagt, daß mir für dieses Jahr kein Urlaubsanspr ..
05.02.2008 | 3 Antworten
Hallo zusammen, ich bin noch bis zum 22.febr.08 im mutterschutz, jedoch bin im 3. monat schwanger. ich habe es noch niemandem gesagt. Ich würde gerne wiss ..
04.02.2008 | 10 Antworten
bin in der 6.woche schwanger und zur zeit krankgeschrieben,wegen übelkeit und schwindel,an meiner arbeit als floristin müssen wir immer viel und schwer h ..
03.02.2008 | 8 Antworten
Du bist noch kein Mamiweb-Mitglied?
Verlinke mich
Lesenswert dazu im Magazin
Urlaub und MutterschutzGegen Ende der Schwangerschaft geht jede Frau in den Mutterschutz. Vom Gesetzgeber ist festgelegt, dass diese Schutzzeit als Beschäftigungszeit gilt, da die Frau nicht arbeiten muss, beziehungsweise ..
MutterschutzWird eine Frau schwanger, ändert sich so einiges in ihrem Leben. Angefangen von den Veränderungen des eigenen Körpers über neue Lebensansichten, Erwartungen und Pflichten. Dies gilt auch für den ..
Mutterschutz: Voraussetzungen und Bedingungen in der SchweizViele werdende Mütter fragen sich, ob ihnen in ihrem Arbeitsverhältnis Mutterschutz zusteht. Wertvolle Informationen über das Mutterschaftsgesetz in der Schweiz erfährst Du hier. ..
Mutterschutz: Voraussetzungen und Bedingungen in ÖsterreichViele werdende Mütter fragen sich, ob ihnen in ihrem Arbeitsverhältnis Mutterschutz zusteht. Wertvolle Tipps, wie das Mutterschaftsgesetz in Österreich gehandhabt wird, erfährst Du hier. ..
Mutterschutz-RechnerDer Mutterschutz beginnt in Deutschland sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung des Kindes. Damit Du Deine individuellen Daten genau bestimmen kannst, ..
Mutterschutz bei ZwillingenWenn Zwillinge in das Leben eines Paares treten, müssten sich nicht nur die Arme der Eltern verdoppeln. Steht einer Zwillingsmutter nach der Schwangerschaft auch doppelt so viel Mutterschutz zu? Beko ..