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erbrecht bei nichtehelichen kindern

Nicole255
hoffe es kann mir jemand weiterhelfen die sache sieht so aus mein schwiegervater ist verstorben er war von anfang an mit meiner schwiema verheiratet und sie haben einen sohn mein freund halt wir haben auch einen gemeinsamen sohn so es gab ne zeit wo er ca 2 monate auf abwegen war und was mit ner anderen hatte die aber auch ne ganz schöne dorfmadrtze ist danach war sie ss es hieß aber auch das sie noch zu derzeit mit anderen was hatte mein schwievater wollte damals nen vaterschaftstest den sie nicht wollte also hat er auch keine vaterschaft anerkannt und musste auch kein unterhalt zahlen so sie wird diesen monat 18 jahre alt und nicht mal 2 tage nach seinem tod war sie schon unterweg das nen gentest an meinen schwievater gemacht wird und alles!hat sie überhaupt anspruch auf erbe usw weil sie ja damals gesagt hat sie will kein vaterschftstest und alles!hoffentlich kann mir einer helfen!glg
von Nicole255 am 07.08.2010 09:03h
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oder

5 Antworten

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gina87
...
nunja die vorgehensweise is schon dreist aber nich ungewöhnlich...sowas kommt so oft vor...stellt sich raus der sie seine leibliche tochter is, hat sie natürlich erbansprüche... der opa meines mannes hatte vor seiner frau auch mit ner anderen ein kind gezeugt...mít seiner ehefrau hat er insgesamt 4kinder..wenn er jetzt stirbt, erbt erstma die ehefrau alles und die kinder nur anteilig...das geht dann durch 5, wobei das nicht-eheliche-leibliche-kind nich so hoch angesetzt werden, wie die kinder die er mit seiner ehefrau hat...aber kriegen tut das nich eheliche kind auf jeden fall was stirbt jetzt die ehefrau, also die oma, geht alles durch die 4kinder und das nicht eheleiche kind des verstorbenen opas kriegt auch was, wenn auch nich soviel wie die ehelichen kinder aber das nicht eheliche kinder gar nix kriegen so is es nich...das is halt das risiko wenn man ungeschützten sex hat und daraus, wenn ggf auch unwissentlich kinder gezeugt werden und die beim tod dann erbansprüche stellen
von gina87 am 07.08.2010 14:04h

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hcss2009
wenn sie seine Tochter ist dann hätte sie wohl erbansprüche
... eigentlich ist es ja gar nicht so übel das nun geklärt wird ob sie seine Tochter ist - sie kann ja wohl am wenigsten was für ihre Existenz...
von hcss2009 am 07.08.2010 10:25h

3
Gabriela1511
Hi
Wenn es das leibliche Kind von ihm ist, dann hat es auch Erbansprüche!
von Gabriela1511 am 07.08.2010 10:00h

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Nicole255
ja
zumal sie ja damals auch den vaterschaftstest abgelehnt hat!er ist ja noch nicht mal beigesetzt die ist schon am übernächsten tag los gelaufen!
von Nicole255 am 07.08.2010 09:23h

1
Petra1977
...
wenn sich rausstellt er ist der vater, denke ich schon das das kind dann erbansprüche stellen kann, finde es aber ziemlich dreist von ihr, sie hat doch auch jahrelang auf den unterhalt verzichtet.
von Petra1977 am 07.08.2010 09:20h


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