Urheberrecht Internet
Hallo,
ich habe da mal eine Frage
Wenn ein Bild Geschützt ist oder nicht verwendet werden darf
muss es dann nicht auch kennbar gemacht werden?
oder muss man jetz bei wirklichen jedem Bild Raten Ob es verwendbar ist oder nicht?
Oder ist es so, dass man einfach garkein Bild mehr verwenden darf?
Ich habe etwas bei ebay verkauft oder hatte es zumindest vor.
Da wir am renovieren waren und sogut wie alles zu stand
habe ich Von den Bällebad was verkauft werden solte, ein Bild
aus meinen ordner entnommen.
Was ich damals gespeichert hatte, wo ich es gekauft habe.
und habe dieses nun verwendet
Nach wenigen Tagen kamm ein riesen Brief mit den besagten Bildern und das ich Nun das Bild zuunrecht bezogen habe-
Natürlich ne tolle hohe rechung.
Das war vor Ca 3 wochen
dabei war eine Unterlassungs&Verpflichtungerklärung diese ich
unterzeichnen sollte.
Mir wurde aber dringend davon abgeraten
Aber jetz kamm der nägste Hammer mit der Post jetz schon nach 3 wochen hat mir ein Gerichtsvollzieher den selben wisch in den Briefkasten gesteckt.
Ich muss erlich sagen das man kaum noch was nutzen kann/darf ist mir jetz völlig bewusst geworden.
Aber muss ich nicht wenigstens einen Hinweis finden das es ein sogenanntes geschützes Bild ist?
ich schätze das ganze rechtens ein aber wiederrum auch dobius
ich werde auf jedenfall trotzdem zum Anwalt gehen!
was könnt ihr mir noch dazu sagen?
von bebiehgirL am 11.09.2012 09:41h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
30 Antworten
30
@bebiehgirL
na ja... "da denkt man man hat was ganz schlimmes getn"...
Wenn man es genau nehmen will hast du Diebstahl begangen... wenn das nichts "schlimmes" ist... na dann...
von taunusmaedel am 12.09.2012 10:40h
29
meine schwiegermutter arbeitet selber als schuldnerberaterin und die würde nie auf die idee kommen, bei derartigen dingen ne rechtsauskunft zu geben oder von irgendwas abraten..da käme dann die empfehlung sich an nen anwalt zu wenden, der sich mit urhebergesetz usw auskennt..
der erste schritt is immer diese unterlassungserklärung und eben das geld für die strafe...macht mans trotzdem weiter kommts dann richtig dicke...
von gina87 am 12.09.2012 09:12h
28
da denkt man ja wirlich man hätte was ganz schlimmes getan! es ist eine Straftat aber da würde ich mir bei manch anderen sachen auch solch eine Durchsetzung wünschen
von bebiehgirL am 11.09.2012 23:30h
27
Der schuldnerberatner Hat ja nun jeden Tag was mit rechnungen zutun,
ich war bei einer bekannten Mit in der Sprechstunde und sie hatte solch ein schreiben wegen urheberecht ... und da wurde ihr halt dann von abgeraten aber ich glaube es hat sich eh um Betrug gehandelt.
Aber im endefekt wird man immer hin und her geschickt bis man eine gescheite aussage bekommt.
selbst nicht jeder anwalt taugt es, so das man sich den nägsten sucht...
Wenn man ein Problem hat, hat man direkt ein Haufen !.-
Ja da bin ich auch mal gespannt ob es irgendwie weitere rechte bei einer einmaligen verletzung gibt
ich hoffe es sehr mann muss für die Schuld einbussen, aber erlich gesagt finde ich beim ersten mal solte eine unterlassungseklärung und vermahnung reichen.
wenn mann dann noch immer nicht verstanden hat kann man ja direkt haft anordnen weil manns nicht gelernt hat-
Aber ein schreiben von 30 seiten auf setzten mit imensen Druck und Super Hohen Forderungen
von bebiehgirL am 11.09.2012 23:28h
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lass die unterlassungserklärung von nem FACHanwalt, der sich mit der materie auskennt, durchschauen...der sagt dir dann ob die okay is, oder ob sie inhaltlich zu weit gefasst is...ne schuldnerberatung hat da keine ahnung von..die sind keine rechtsauskunft..schon gar nich für sowas
das bild war/is "geschützt" bzw unterliegt dem urheberrecht, genau wie alle anderen bilder und texte die nicht von dir stammen...die frage ist jetzt nur, ob die abmahung/unterlassungserklärung für dieses eine bild okay is, oder ob sie ggf zu weit gefasst sind...mehr nich
der tatbestand der urheberrechtsverletzung besteht dennoch...
von gina87 am 11.09.2012 19:59h
25
Ja so ist es eben das solche Strafen solche Beträge forden aber wie gesagt.
Meistens sind solche kosten trotzdem Völlig überzogen das man diese auch meist noch verringern kann
von bebiehgirL am 11.09.2012 14:45h
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ich sehe es nicht als schlimm an,
Nur mir wurde gesagt das es eben auch dazu kommen kann das ich überwacht werde über jahre was wohl nicht inordnung wäre und je nach fall wäre es erstmal nicht gut soetwas ohne rechtlichen Rat zuunterschreiben.
Wobei ich auch sagen muss es gibt mit sicherheit auch dubiose rechtsanwälte oder firmen die es auf diese Art versuchen Geld einzutreiben ohne das wirklich etwas geschützt war oder ein vergehen statt gefunden hat, das ist bei mri sicher nicht der Fall. aber es wäre ja trotzdem Blöd alles zuunterschreiben wo man sich erstmal nicht sicher ist.
von bebiehgirL am 11.09.2012 14:44h
23
naja was heißt überzogen..die strafen sind für solche sachen nunma hoch..zur strafe kommen anwaltskosten usw ja noch oben drauf also bis 250.000, 00 zzgl. anderwertiger kosten
und das mit der unterlassungserklärung is immer der erste schritt..quasi das dudu vorab..passierts nochma is man dran...du erklärst damit lediglich das du das bilder nicht mehr weiter verwendest..was is daran schlimm?
von gina87 am 11.09.2012 14:22h
22
was mich sehr schockiert hat wenn ich dies nochmal machen solte mit diesen Bild ( was sicher nicht passiert soll eine strafe von 250.00, 00 euro auf mich zukommen, das die Kosten überzogen sind ist auch bekannt
von bebiehgirL am 11.09.2012 14:18h
21
Das ist aufjedenfall schrecklich...
alles eigentlich klar und mir war es an dem tag Völlig unklar obwohl ich eigentlich immer recht vorsichtig bin.
ich werde aufjedenfall zum analt mich beraten lassen, versuchen da irgendwie rauszukommen.
Oder ich setzte mich auch mal mit der besagten Person persönlich auseinader, es kann sein das es ihr völlig egal ist aber wiederum kann man vileiecht eine Lösung finden!
Mit sicherheit verwende ich rein nichts mehr
dann hätte ich noch eine Frage wegen der Unterlassungs&verpflichtungserklärung diese solte ich unterschreiben um zubestätigen das ich dieses Bild niemals mehr verwende eigentlich Klar,
aber ein Schuldnerberater hatte mir gesagt das man es aufkeinemfall unterschreiben soll, nun weiß man auch nicht was man tun soll, Die besagte person setzt einen unter Druck wiederum wird mir gesagt ich soll die unterlassungserklärung nicht unterschreiben.. vieleicht weiß das noch einer,
ansontzen wende ich mich damit auch an den Anwalt"
von bebiehgirL am 11.09.2012 14:17h
20
du darfst nur bilder von dir verwenden..oder bilder dritte, für die du auch das einverständis des urhebers hast...
"Wie sieht es denn aus wenn ich noch ein Bild Hinzugefügt habe was meinen Artikel genau zeigt und beschreibt? Und eben auch das geschütze mit Angabe das es sich um das gebrauchte handelt?"
da is es nunmal so wie beschrieben...du darfst das geschützte foto nich verwenden..und wenn da 100 anderer bilder von dir mit dabei sind...
mach vernünftige fotos mit nem weitwinkelobjektiv damit du das motiv vollständig raufbekommst, oder fotografier aus verschiedenen winkeln und stell mehrere bilder ein oder schreib halt in der beschreibung dazu das es sich nich besser fotografieren ließ..wer mehr wissen will kann dich ja kontaktieren und dann kannste ihm ja meinetwegen nen link schicken wo das bällebad in voller größe drauf zu sehen is...is zwar umständlich aber umgeht ne menge ärger
ps: solche briefchen werden häufiger verschickt als angenommen
von gina87 am 11.09.2012 14:13h
19
auch wenn 2 bilder waren, eins von dir und eins aus deinem ordner vom damaligen verkäufer, wärs immernoch ne urheberrechtsverletzung..du darfst fremde bilder nich benutzen, egal wieviel eigene bilder da noch bei sind...
und auch der passus in der beschreibung ala bild is nich von mir etc pp., schützt nich...das urheberrecht is damit nich außer kraft...
du darfst dir bilder für eigene private zwecke nehmen..wie jetzt damals das bild vom verkäufer zum abspeichern aufm rechner...das muss dann aber da bleiben und darf nich von dir ins netz gestellt oder sonst irgendwie öffentlich zur schau gestellt werden..schon gar nich für verkaufszwecke...
du darfst dir für private zwecke auch meinetwegen ne musik-cd kopieren, als sicherungskopie quasi..das original muss aber bei dir vorhanden sein und du darfst die gebrannte cd nich weiter verkaufen usw..aber spätestens wenn ein kopierschutz, sei es auf musik-cd´s wenn vorhanden oder auf dvd´s, umgangen wird, macht man sich strafbar
von gina87 am 11.09.2012 14:08h
18
das war auch nicht mein Vorgehen,
Ich denke selbst wenn ich erwähnt hätte das dass Bild Von Da und Da stammt, wäre es nicht rechtens.
ich hätte wohl Fragen müssen.
Wiederum was natürlich nicht intressiert beim sachverhalt habe ich es nicht bewusst kopiert
Sondern legendlich aus meinen ordner geholt
Was natürlich anscheined auch nicht erlaubt ist.
Wie sieht es denn aus wenn ich noch ein Bild Hinzugefügt habe was meinen Artikel genau zeigt und beschreibt? Und eben auch das geschütze mit Angabe das es sich um das gebrauchte handelt?
Was solte ich generell am besten jetz machen?
hat es überhaupt Sinn einen anwalt aufzusuchen?
von bebiehgirL am 11.09.2012 13:17h
17
Über die Artikelbeschreibung hätte ich mir wirklich mehr gedanken machen müssen.
Irgendwo was es mir klar irgendwo auch nicht...
Ich muss dazu sagen mein Mann sagte mir grade ich habe einmal das geschütze Bild genommen.
Und ich habe aber auch ein Bild Von uns genommen weil es nicht ganz aufbaubar war mit Tunnel,
habe ich eben das Foto aus meinen Ordner genommen
um es nochmal besser dazustellen"
wie es aussieht wenn der Tunnel aufgebaut ist!
Nur das kann ich eben grade auch nicht nachvollziehen da ich den Verlauf nicht mehr habe
da alles gelöcht worden ist.
Da könnte ich mich nur an Ebay wenden aber so wie
ich gelesen habe würde es auch nichts ausmachen
wenn ich selbst noch ein Bild hinzugefügt habe
was von uns stammt?!
Natürlich kann ich es nachvollziehen das es einen ankotzt einfach bilder zu kopieren
von bebiehgirL am 11.09.2012 13:12h
16
@Alsacienne
gibt aber eben auch stille zustimmungen...mein mann is ja journalist..sobald sich meinetwegen ne fussballmannschaft zum gruppenbild positioniert und es machen lässt, haben sie mir in dem moment ihre stumme zustimmung fürs machen und nutzen des bildes erteilt..dies kann ich dann bedenkenlos in der zeitung oder auf der fussballseite verwenden..
wollen sie eins ausgedruckt haben fürs vereinshaus oder so, bezahlen sie mir das foto und den druck...urheber bin aber nach wie vor immernoch ich
von gina87 am 11.09.2012 12:32h
15
@Alsacienne
im grunde genommen ähneln sich die beiden dinge auch sehr..kommt eben immer auf den tatbestand an..
hier aktuell liegen streng genommen beide sachen vor...wäre ne person auf dem foto wärs noch schlimmer
bin ich urheber des fotos wo jemand drauf is und stells ins netz, verstoße ich in dem moment gegen die bildrechte desjenigen, der auf dem foto zu sehen is..da gilt dann aber eben, wo kein kläger, da kein richter...derjenige müsste das foto dann finden und mich anzeigen wegen verletzung seiner bildrechte
bei ersttätern fallen die strafen noch recht milde aus...das ganze kann aber ne sehr kostenintensive angelegenheit werden..die strafen sind sehr hoch dafür..kommt eben auch darauf an, mit wem mans am ende dann zu tun hat..anwaltskosten sind ja schon enorm..das zzgl. bußgeld/strafe..meinen glückwunsch
von gina87 am 11.09.2012 12:30h
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@gina87
Ahja stimmt, habe eben das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild durcheinander geworfen...
War so nicht richtig, in der Tat.
Für den Fall des hier genannten zu verkaufenden Gegenstands kommt es für die Fragestellerin ja leider auf dasselbe hinaus, sie hatte weder Urheber-, noch Nutzungsrecht und hätte somit das Bild nicht verwenden dürfen...
von Gelöschter Benutzer am 11.09.2012 12:23h
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@Alsacienne
selbst wenns gekauft is das bild, liegt das urheberrecht nach wie vor bei dem, der das bild gemacht hat...der kann nur in form von erklärungen, lizenzen etc pp. erklären, in wie weit das bild dann weiterverwendet werden darf..
recht am eigenen bild is dann auch wieder fast ne andere sache..man nehme zb eines meiner aktmodels..ich mach n foto, sie kanns für sich privat verwenden..ich bin zwar urheber des fotos, darfs aber ohne ihr einverständnis nich zb ins netz stellen...kann also ihr foto zb nich auf eine meiner homepages setzen wenn sie was dagegen hat, auch wenn ich der urheber des bildes bin
das gilt auch für andere private fotos...mann und frau verheiratet, 1 kind..papa macht foto von kind und stellts meinetwegen in ein album bei facebook ein oder auch hier
hat mama was dagegen, muss er das foto wieder rausnehmen..sorgerecht liegt bei beiden, ergo müssen da auch beide ihr okay für geben
von gina87 am 11.09.2012 12:14h
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Entschuldige bitte, aber ich denke nicht, dass "Massen" solcher Briefe versendet werden-
meiner Erfahrung nach werden bei Privatverkäufen im Internet immer selbstgemachte Bilder verwendet. Neben den von gina87 angeführten Punkten möchte ich hinzufügen, dass der GESUNDE MENSCHENVERSTAND einem eigentlich sagen sollte, dass man bei einem Privatverkauf NICHT Bilder des gewerblichen Händlers oder des Herstellers verwenden darf. Du lieferst doch dieses Proukt so gar nicht!
Und das Recht am Bild hat immer der, der es gemacht hat oder der es, im Falle eines Onlinehändlers, von einem Fotografen oder einer Werbeagentur gekauft hat, sofern es nicht als eindeutig zur Verwendung freigegeben ist. Das ist doch allgemein bekannt, ich glaube nicht, dass so viele Menschen davon überrascht wären.
Sorry, aber die Sache ist wohl gerechtfertigt...
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, d.h. auch wenn dir das nicht vorher bekannt war, kannst du dafür belangt werden.
von Gelöschter Benutzer am 11.09.2012 12:04h
11
ebay.de
gaaanz unten im kleingedruckten "grundsätze" anklicken und dann biste schon da wo du hin musst...steht alles da
von gina87 am 11.09.2012 12:00h
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