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Lohnsteuerklasse

_bunny_
Hallo, habe mal eine Frage. Ich habe das alleinige Sorgerecht
und das Kind lebt auch nur bei mir. Jetzt möchte der Vater, seine Lohnsteuerklasse ändern, dass er ein halbes Kind drauf hat, da er ja Unterhaltspflichtig ist. Unterhalt zahlt er bis heute noch nicht. Dann würde ich ja auch nur ein halbes Kind drauf haben, obwohl sie nur bei mir lebt und ich alles Zahle. Kann er dass so einfach machen, obwohl er kein Sorgerecht hat bzw. das Kind nicht bei ihm ist?
von _bunny_ am 06.07.2012 12:56h
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9 Antworten

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gina87
"dafür gibts formulare um denen mitzuteilen, dass der vater seiner unterhaltspflicht nich bis mind. 75% nachkommt"
von gina87 am 06.07.2012 14:04h

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_bunny_
kann man das auch verwehren?
von _bunny_ am 06.07.2012 14:00h

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Solo-Mami
Der Vater meiner Mädels hat auch je ein halbes Kind drauf, auch wenn er nur für ein Kind geminderten UH zahlt ... warum soll ich ihm den Freibetrag verwehren. Es sind auch seine Kinder
von Solo-Mami am 06.07.2012 13:58h

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Angel78
Das hat mit dem Sorgerecht gar nichts zu tun...Mein ExFreund hat auch nicht das Sorgerecht und hatte ein halbes Kind drauf und ich von der VOrschusskasse den unterhalt bekam habe ich beim Finanzamt die Steuerklasse ändern lassen...Und habe jetzt die 2...geh zum Finanzamt und sag denen das der Kindsvater keinen UNterhalt zahlt und dann ändern die dir die KLasse...
von Angel78 am 06.07.2012 13:30h

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gina87
das finanzamt interessiert nich wer das sorgerecht hat oder nich..oder ob sich der vater ums kind kümmert oder nich...lediglich ob unterhalt gezahlt wird oder nich..dafür gibts formulare um denen mitzuteilen, dass der vater seiner unterhaltspflicht nich bis mind. 75% nachkommt
von gina87 am 06.07.2012 13:30h

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mama-pucki
Die Lohnsteuerklasse hat nix mit dem Kinderfreibetrag zu tun. Er kann nur den Kinderfreibetrag eintragen lassen - ob das so geht in eurem Fall weiß ich allerdings nicht.
von Gelöschter Benutzer am 06.07.2012 13:26h

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_bunny_
Steuerklasse 2 habe ich schon. Aber wenn er kein Sorgerecht hat und das Kind nicht bei ihm lebt, dürfte dass doch eigl nicht gehen, dass er ein halbes Kind drauf hat... Unterhalt zahlt er ja auch nicht.
von _bunny_ am 06.07.2012 13:25h

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Solo-Mami
Jedes Elternteil sollte ein halbes Kind drauf haben, macht für dich auch keinen großen Unterschied, ob du nun ein halbes oder ein ganzes Kind drauf hast. Für dich ist wichtig, dass du deine Steuerklasse in die II umänderst, denn das macht einen gewaltigen finanziellen Unterschied aus. LG
von Solo-Mami am 06.07.2012 13:19h

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gina87
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird jeder Kinderfreibetrag von 2244 Euro mit dem Zähler 0, 5 und jeder Kinderfreibetrag von 4488 Euro mit dem Zähler 1 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hingegen nicht berücksichtigt. Für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, wird regelmäßig als Kinderfreibetragszahl 0, 5 eingetragen. Ebenso eingetragen wird das Kind mit dem Zähler 1, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. zu 75 % nachkommt.
von gina87 am 06.07.2012 13:07h


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