Wir brauchen dringend euren Rat!
Ein sehr guter Freund von mir lebt von seiner exfreundin getrennt. sie wohnt jetzt 60km entfernt und zieht ihm schon das geld aus den taschen durch den Unterhalt. Natürlich hat er jetzt nicht mehr genug um seinen Sohn alle 2 wochen zu sehen. meine frage wäre jetzt, was kann er machen das er ihn trozdem sehen kann? er hat das gemeinsame sorgerecht. es muss doch irgendwelche möglichkeiten geben. das jugendamt sagt die können nichts machen. wenn ihm seine ex nicht entgegen kommt muss er sich damit abfinden, nur zahlt er unterhalt und jetzt auch noch kindergartenkostet extra dazu... bitte um hilfe weil es ihn wirklich fertig macht und ich bis jetzt auch nicht weiß was ich ihm helfen kann...
LG
von Fortuna88 am 04.04.2012 10:03h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
13 Antworten
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gern geschehen
von peggy2108 am 04.04.2012 12:28h
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@peggy2108
ok dsuper danke dir, werds ihm gleich mal zeigen :)
von Fortuna88 am 04.04.2012 12:16h
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@Fortuna88
hab dir mal was raus gesucht wegen der beratungshilfe, denk mal das aber nur der zweite abschnitt interessant ist für ihn da er ja kein alg bezieht.
Wer Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, erfüllt in den meisten Fällen die Voraussetzungen zum Bezug von Beratungshilfe. Sie müssen den Bezug nachweisen, mit aktuellen Belegen der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes.
In den übrigen Fällen legen Sie dem Mitarbeiter der Rechtsantragsstelle Ihre Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben vor . Die individuell zulässige Einkommensgrenze ergibt sich hier anhand einer umfangreicheren Berechnung. Dabei darf der Einkommensbetrag, der dem Antragsteller nach Abzug von Wohnungsmiete, Unterhaltszahlungen etc. verbleibt, nicht über ALG II oder Sozialhilfe liegen.
von peggy2108 am 04.04.2012 11:42h
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@peggy2108
also das problem ist bei ihm er meint er hat sich schon über alles erkundigt und ich glaube nicht das es da keine möglichkeit mehr gibt, er ist schon so fertig mit den nerven das er sich aufs schlimmste vorbereitet... ich brauche irgendwas wo ich sicher sagen kann da gibt es hilfe... nur finde ich einfach nichts :(
von Fortuna88 am 04.04.2012 11:37h
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@Fortuna88
also versuchen kann er es auf jeden fall, wenn es abgelehnt wird...tja was soll ich sagen...
vieleicht hat er ja ne rechtsschutzversicherung, da bekommt man auch eine kostenlose telefonische beratung, zumindest bei meiner.
von peggy2108 am 04.04.2012 11:34h
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@peggy2108
und das kann man machen obwohl man viel verdient oder wie? weil eigentlich würde er genug verdienen wenn seine ganzen nebnekosten nicht wären...
von Fortuna88 am 04.04.2012 11:29h
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@peggy2108
für solche fälle gibt es erstmal beratungskosten-beihilfe und wenn nötig auch prozesskosten-beihilfe.
die nötigen formular dazu hat jeder anwalt.
von peggy2108 am 04.04.2012 11:28h
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@peggy2108
da liegt ja das nächste problem, er kann sich keinen mehr leisten...
von Fortuna88 am 04.04.2012 11:23h
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@Fortuna88
dann würd ich an seiner stelle sehen das ich nen anwalt für familienrecht bekomme, vieleicht kann der ja weiter helfen!
von peggy2108 am 04.04.2012 11:09h
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@peggy2108
ja das stimmt, finde sowas auch unter aller sau :( er sitzt da und weiß nicht was er machen kann weil er niergends hilfe bekommt und natürlich seinen sohn regelmäßig weiterhin sehen will. so verdient er eigentlich schon genug nur hat er eben ein haufen nebnkosten auch zu zahlen. aber da muss es doch irgendein amt geben das in solchen fällen hilfe anbietet...
von Fortuna88 am 04.04.2012 10:51h
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@Fortuna88
also das mit dieser regelung ist mir total neu und auch völlig unverständlich!
Und auch wenn ich selber unterhalt bekomme muß ich sagen ich finde frauen die ihre ex-männer bluten lassen bis es nicht mehr geht zum kotzen!
Andererseits muß er einen guten verdienst haben um soviel unterhalt zahlen zu müssen, denn das geht ja nicht nach willkür sondern nach der düsseldorfer tabelle.
von peggy2108 am 04.04.2012 10:32h
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@peggy2108
ja das dachte ich auch bis ich jetzt gelesen habe das seit 2008 eine neue regelung besteht das der vater einen teil der kindergarten kosten dazu zahlen muss... ich meine er zahlt an unterhlat knapp 400 euro mitlerweile :/
von Fortuna88 am 04.04.2012 10:27h
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warum zahlt er die kita kosten?
ich bekomm von meinem ex-mann auch unterhalt für die gemeinsame tochter, und ja...für die kosten die zum holen und zurück bringen aufkommen ist er verantwortlich und muß sie aufbringen.
aber für die kita kosten damals war nur ich zuständig, denn dafür ist ja der unterhalt fürs kind nunmal gedacht und diese kosten sind ja einkommensabhängig und die mutter kann einen teil der kosten auch übernehmen lassen vom jugendamt.
von peggy2108 am 04.04.2012 10:15h
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