ne frage zum elterngeldantrag
braucht man dazu die letzten 12 lohnabbrachnung oder macht die elterngeldstelle das mit dem arbeitgeber aus? und mein sohn kam 10 tage vor et muss ich die beim mutterschutz dann abziehen oder so rechnen wie normal der et gewesen wäre also 8 wochen danach?
von BieneMaya1987 am 08.01.2011 18:01h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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da ist ein Formular dabei, das der AG ausfüllen muss, was du die letzten 12 Monate verdient hast oder du legst die Gehaltsabrechnungen bei.
ET gibst du den an, an dem dein Kleiner geboren ist, damit errechnet werden kann, wie lange du Geld bekommst und in welchen Zuständigkeitsbereich du fällst.
von just_holly am 08.01.2011 23:43h
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elterngeldantrag
von mir wollten die komplett die 12 monate hanen als kopie, die klren eigentlich nir was mit dem arbeitgeber wenn die fragen haben melden die sich bei dir!!!
dein offizieller mutterschutz beginnt erst ab dem tag als der kleine mann seinen geburtstermin hatte
von sonne1988 am 08.01.2011 18:11h
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Hallo
Die Bescheinungen musst du kopieren und beifügen.
Da dein Sohn 10 Tage vor ET kam, bekommst du die restlichen 10 Tage an die 8 Wochen nach Geburt drangehängt.
LG
von Gelöschter Benutzer am 08.01.2011 18:09h
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Also ich musste die letzten zwölf lohnabrechnungen vor der geburt hinschicken und die geburtsurkunde und die 8 wochen danach fangen mit dem tag der geburt an!
von cevaspeedy am 08.01.2011 18:08h
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elterngeld
da musst du nach der geburt die urkunde vorlegen und das stammbuch weiter nichts war bei uns so.
von minni1977 am 08.01.2011 18:02h
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