Frage wegen Kleingewerbe mit Alg1
Ich beziehe Alg1 und möchte mich selbstständig machen und ein Kleingewerbe anmelden..meine Frage: Kann man Zuschüsse beim Arbeitsamt beantragen?
Und wie ist dass, wieviel kann man dazu verdienen, 400€?
von manu1182 am 29.09.2010 11:27h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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zudem musst du bedenken das das amt dich bei umsatz x ganz schnell als hauptberflich tätig hinstellt, auch wenns nach allen abzügen nich reicht...aber monatl. summe x musst du dich überall freiw. versichern..sprich krankenkasse rentenversicherung usw usw....dann musste je nach höhe der einnahmen steuern drauf zahlen auch wenn de befreit bist weil das auch nur bis zu ner bestimmten jährlichen summe is usw usw...
ich hab damals selbstständig auf provisionsbasis gearbeitet und hatte auch nich viel und musste steuern zahlen und halt die freiw. beiträge an kk und rv etc pp und da bleib unterm strich kaum was über---selber von leben hät ich nich können geschweige denn mit kind
von gina87 am 30.09.2010 09:13h
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der gewerbeschein is in der branche eher unrelevant, außer man kauft sachen bei großhändlern die nur an gewerbetreibende verkaufen wo du die anmeldung halt als nachweis brauchst...oder wenn de damit aufhörst und dem finanzamt nachweisen musst das dus nich mehr machst daste quasi die gewerbeabmeldung hinschickst damit die sehen aha der laden is zu....
das arbeitsamt kann auch deine kontooauszüge prüfen und dann sehen sie eh was einging seit wann usw...melden auf jeden fall also...
und versuch steuerliche vorteile zu nutzen ansonsten rechnet sich das nachher nich
bem kleingewerbe gelten nämlich etwas andere dinge bzw kann man sich diese aussuchen...ob zb ust befreit oder nich...da musst du nach einnahmen und ausgaben schauen und so kalkulieren das du dabei gut wegkommst und am ende auch noch was hast....
und meines wissens nach liegt die zuverdientsgrenze bei 165€ die man behalten darf und alles darüber wird angerechnet wenn man volle leistungen vom amt bezieht und nich nur ergänzend
von gina87 am 30.09.2010 09:02h
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jeder zuverdienst bei leistungen vom amt muss angegebenen werden...ob es angerechnet wird, hängt von der höhe der zusätzlichen einnahmen ab, aber angeben musst es auf jeden fall...is dann halt ne rennerei ohne ende da du ja warscheinlich jeden monat andere einnahmehöhen hast....zwingend ein gewerbe anmelden musst du nich, das kommt halt drauf an wieviel umsatz du damit machst...da gibt es bestimmte grenzen für..und ab bestimmter höhe muss man auch kammerbeiträge zahlen, da du da bei der gewerbeanmeldung sofort mit registriert wirst und ggf zahlen musst wenn de einkommen über der grenze hast..und ja du musst dem amt auch sagen wie lange du das schon machst klar..weils sonst ggf als erschleichen von leistungen gezählt wird, wenn du sowas vorher schon gemacht hast und einnahmen damit erzielt hast und da es neue sachen sind auch gewinn dabei machst...wirst die sachen ja nich so verkaufen wie du sie eingekauft hast wenn de schon nachdenkst ein gewerbe anzumelden
von gina87 am 30.09.2010 08:57h
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@ gina87 das kann man nicht sagen wieviel std. das sind weil ich was bei ebay verkaufe..
weiß nicht wie die das dann zählen..aber wenn ich neue sachen dort verkaufe muss ich doch ein gewerbe anmelden..muss ich den amt das dann genau sagen wielange ich das schon mache, bei ebay? u wird das dann als nebenverdienst gezählt?
von manu1182 am 29.09.2010 12:57h
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besprich das am besten mit deinem sachbearbeiter beim amt....ich weiß nich inwiefern bei alg1 die 165€ grenze zutrifft bzw ob sie überhaupt zutrifft...nen zuschuss vom amt wirste denk ich eher nich kriegen
den existenzgründungszuschuss gibt es meines wissens nach nur für die, die sich hauptberuflich selbstsändig machen.sprich keine weiteren leistungen vom amt beziehen
desweiteren musst du aufpassen wieviel std du die woche arbeitest...wenns mehr als 15 sind gilst du nich mehr als arbeitslos sondern als voll erwerbstätig und musst entsprechen versicherung etc pp selber zahlen...
bedenke auch die steuern usw und belies dich da nochma bzw hil dir einkünfte bei steuerberater oder finanzamt...bei kleingewerbe gelten paar andere regeln...
von gina87 am 29.09.2010 12:39h
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Ich bin nebenberuflich selbstständig - ich darf aber nur 350 Euro pro Monate dazu verdienen, ansonsten muss ich mich PRIVAT versichern - sagten die mir von der KK.
Wie das bei ALG1 ist solltest Du mal bei der Agentur selbst nachfragen. Die sollten es genau wissen.
von deeley am 29.09.2010 11:32h
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