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Versicherung Nach Mutterschutz

LocosBine
Hallo liebe Mamis . ich stehe der zeit vor einem echten Problem und vielleicht könnt ihr mir rat geben. Ich habe ein sohn der nächsten monat ein Jahr alt wird und meine Krankenversicherung sagt mit dem Tag seines ersten Geburtstags entfällt mein Versicherungsschutz und ich muss mich selbst versichern (130€ monatlich) das ist viel Geld für unsere Kleine Famiele. Eig hätte ich noch anspruch auf Arbeitslosengeld1 aber die lehen ab weil ich wegen dem Klein Kind arbeitsunfähig bin. Und Arbeitslosengeld2 lehnt ab weil mein Lebenspartner zu viel verdient. Bei ihm mit versichern geht nicht weil wir nicht verheiratet sind!

Die Frau vom amt sagt entweder trennen so entsteht anspruch auf arbeitslosengeld2 oder heiraten weil er mich dann versichern kann.

Meine Frage ist das wirklich so das sie Ämter über den stand meiner Beziehung entscheiden?



Hoffe ihr könnt mir helfen liebe Grüße locosbine


von LocosBine am 06.09.2010 10:22h
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20 Antworten

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gina87
0
....
ja weil du es nur hast splitten lassen....du kriegst im 2. jahr im prinzip den anteil ausgezahlt, den du sonst in der regel in dem einem jahr bekommen hättest....es wurde ja nur geteilt...daher is man nur das eine jahr in dem man regulär das elterngeld bekommt beitragsfrei versichert...würdest du im 2. jahr jetzt sagen du willst wieder arbeiten gehen könntest du das problemlos machen ohne das dir der verdienst ans elterngeld angerechnet wird, eben weil du ja nur die restsumme bekommst die du ja sonst in dem 1 jahr auch bekommen hättest... wenn auf den vater aber eh kein verlass is, würd ich auch erstma schauen ob es nich besser wäre auszuziehen...er müsste dann ggf aber unterhalt ans kind zahlen, eben weil ihr ja nich zusammen wohnt und daher vom amt so warscheinlich auch nich als paar geltet...so jetzt zahlt er ja für euren lebensunterhalt..sprich miete, lebensmittel etc pp...und das würde er ja nich machen wenn du ausziehst
von gina87 am 06.09.2010 13:53h


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LocosBine
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mhhhhhh..
ja ich hab schon mit dneen telefoniert und die sagen das erste jahr ist beitragsfrei und dann nicht mehr das ich das elterngeld splitten lassen hab hat nichts mit dem versicherungsschutz zu tun. mal sehen wie wir das hin bekommen vielleicht zieh ich doch einfach mit dem kleinen aus. ist glaub ich so das sinnvollste. und finanzelll gesehen auch das beste! Jetz erstmal unseren ersten geburtstag feiern und dann weiter um die probleme sorgen :D lieben dank
von LocosBine am 06.09.2010 11:53h


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gina87
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....
:-) ich hät ja zb auch 2 jahre nehmen können...sprich 1 jahr elterngeld und das 2. dann als erziehungsjahr....alg1 hät mir ebenso nich zugestanden eben weil ich mit mausi zuhause gewesen wäre und somit dem markt nich zur verfügung gestanden hätte und für hart4 verdiente mein partner zuviel....ergo hät ich nur das kindergeld gehabt was seinerzeit 164€ betrug.... und hätten wir nich geheiratet hät ich mich fürs 2. jahr auch freiw. versichern müssen wir haben nun in dem 1. jahr geheiratet und ich hät mich im 2. bei meinem mann versichern lassen können, hätte aber dennoch nur das kindergeld als einnahme gehabt...keine leistungen vom amt etc und das war nich traggbar..ergo musst ich nach 1 jahr wieder arbeiten gehen.... ansonsten ruf ma bei der elterngeldstelle an und frag nach wie es is bzgl. der versicherung WÄRHEND DEM BEZUG VON ELTERNGELD....ob man da auch als arbeitsloser beitragsfrei versichert is oder nich....im 2. und 3. ja eh nich weil du nix mehr beziehst..
von gina87 am 06.09.2010 11:45h


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LocosBine
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@LocosBine
einmal hätte auch gereicht ^^
von LocosBine am 06.09.2010 11:32h


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LocosBine
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alles klar ...
wenn mein freund nach hause kommt bekommt er erstmal nen heiratsantrag :D ^^ ich danke dir ganz herzlich liebe grüße
von LocosBine am 06.09.2010 11:31h


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LocosBine
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alles klar...
wenn mein freund nach hause kommt kriegt er erstmal nen heirats antrag ^^ ich danke dir ganz herzlich lg jasmin
von LocosBine am 06.09.2010 11:29h


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gina87
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...
naja gut mir wär auch nix anderes übrig geblieben wenn wir nich geheiratet hätten als mausi 10mon alt war... hab 1 jahr elterngeld bekommen ( war vorher freiw. GKV aufgrund von selbstständigkeit)...ja hätten wir in dem einen jahr nich geheiratet, hät ich nach dem 1 jahr auch alles selber zahlen müssen...eben weil ich als unverh. nich in die familienvers. meines partners gerutscht wäre.... durch die heirat wäre ich reingerutscht, hätte aber bis aufs kindergeld keine eigenen einkünfte gehabt und das hätten wir uns nich leisten können ergo kam mausi mit 1 jahr in die kita und ich geh seitdem wieder arbeiten....wenn ihr es euch leisten könnt die 130€ mindestsatz an die kasse zu zahlen is es ja kein thema...bei uns wäre es auf weitere ein oder gar zwei jahre nich möglich gewesen und das obwohl mein mann relativ gut verdient..aber wohnung etc pp will ja auch bezahlt werden also entweder einer zieht aus, ihr heiratet, du zahlst oder suchst dir nen job..anderes geht nich
von gina87 am 06.09.2010 11:23h


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LocosBine
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job...
ich hätte ja schon längst ein job nur mein kind ist nicht mal ein jahr und ich finde zu mindest in den ersten 2 jahr brauch er seine bezugspersonen sprich mama und papa ich finds für kindergarten und so noch zu früh zu mal die meisten nehem die kurzen eh erst wenn sie trocken sind. Allerdings is auf papa kein verlass und oma und opa wohnen zu weit weg. Ich hab also das große los :D
von LocosBine am 06.09.2010 11:04h


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gina87
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...
oder aber du suchst dir nen job und bist dann darüber versichert.... ne info noch....in deutschland herrscht seit 2007 versicherungsPFLICHT!!!! sprich du MUSST dich irgendwie versichern...sei es nun privat oder freiw. in der gesetzlichen kk..... es is gestezl vorgeschrieben das man sich ab 2007 versichern muss...da kommt man nich drum rum....sonst musst du alle behandlungen arztkosten etc selber zahlen und solltest du wieder arbeit finden und somit wieder als pflichtmitglied eingestuft werden, kann die kasse alle beiträge für den zeitraum in dem du nich versichert warst zurückfordern...und das is unterm strich ne ganze stange geld...
von gina87 am 06.09.2010 10:58h


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gina87
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....
das is dann natürlich pech und dann is es auch so wie du beschrieben hast.... du stehst ja während der elternzeit in keinem arbeitsverhältnis mehr....eben weil dein ausbidungsvertrag ausgelaufen is und du somit arbeitslos warst.... klar du warst mehr oder weniger pflichtmitglied da das amt ja für den kurze zeitraum deine kk übernahm...aber nach dem bezug von elterngeld, während dem du beitragsfrei versichert warst, beziehst du ja nichts....alg1 steht dir nich zu, da du aufgrund der betreuung deines kind nich vermittelbar bist und dem arbeitsmarkt somit nich zur verfügung stehst... hartz4 kriegste auch nich, da dein freund zuviel verdient....und da ihr zusammen wohnt bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft in der jedes einkommen angerechnet wird.... ergo heißt es, entweder freiw. versichern für die 130€ noch was, einer zieht aus damit du hartz4 kriegst oder halt heiraten damit du in die familienversicherung deines freundes bzw dann ehemannes einsteigen kannst....
von gina87 am 06.09.2010 10:55h



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