Berechnung des Elterngeldes bei Beschäftigungsverbot
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Wie ich es verstanden habe, werden die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen und nur das Gehalt zählt.
Ich habe 9 Monate gearbeitet jetzt Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. Vor dieser Zeit habe ich Elterngeld bezogen. ET ist der 9.7.2010.
Nun werden also nur die 9 Monate angerechnet oder? Kennt ihr euch damit aus? Lg
von janni30 am 24.02.2010 13:36h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
6 Antworten
6
hallo
also ich hatte auch beschäftigungsverbot in der ss aber es wurden trotzdem die 12 monate vor der geburt bei mir zur berechnung genommen denn du bekommst ja trotz beschäftigungsverbot dein nettogeld.
von romytubbie am 24.02.2010 14:02h
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Das
BV zählt als normale Arbeit. Wenn Du also 9 Monate gearbeitet hast dann hast du ja ein Jahr gearbeitet, bis Du in Mutterschutz gehst.
von Aziraphale am 24.02.2010 13:53h
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?
Wenn Du Beschäftigungsverbot hast, bekommst Du ja dein Gehalt weiter, genauso im Mutterschutz, also werden ganz normal die 12 Monate vorher gerechnet.
von monika78 am 24.02.2010 13:53h
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also
wie jetzt, du hast 9 Monate normalen Lohn bekommen, weil du Verbot hattest und davor Elternzeit? Hab ich das richtig verstanden? wenn ja dann wollen die auch sehen wovon du in der Elternzeit gelebt hast Denk ich mal.
von Gelöschter Benutzer am 24.02.2010 13:44h
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hallo
also ich hatte auch beschäftigungsverbot in der ss aber es wurden trotzdem die 12 monate vor der geburt bei mir zur berechnung genommen denn du bekommst ja trotz beschäftigungsverbot dein nettogeld.
von romytubbie am 24.02.2010 13:40h
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Das Gehalt wird im BV weiter gezahlt,
eben nur ohne Sonderzuwendungen und so wird es auch berechnet. Also, es entsteht eigentlich kein Defizit.
von thereallife am 24.02.2010 13:40h
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