Hi Leutz, hab mal ne etwas ungwöhnliche Frage für dieses Forum..*zerknirschtguck*
Ich und meine ehemalige Firma haben und zum Anfang der Elternzeit per Auflösevertrag getrennt. Bitte dazu keine Fragen, nur soviel .. das Verhalten meiner Firma mir gegenüber in der Schwangerschaft und schon einige Zeit davor machte es mir unmöglich dorthin zurück zu kehren.
Damals habe ich mich per Telefon beim Arbeitsamt gemeldet, und gesagt, dass ich jetzt erst mal 2 Jahre Elterngeld bekomme, und in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld brauche, bzw. auch keinen Job suche.
Also haben sie zu mir gesagt, dann soll ich mich ca 3 Monate vor Ende des Elterngeldes melden..das wäre jetzt theoretisch im März soweit, will mich da nächste Woche melden..hat da jemand Erfahrung damit?
Mein Problem dabei ist nur..wir basteln ja schon am zweiten Kind, und da ich keinen KiGa-Platz oder sonstigen Betreuungsplatz für meine Kleine habe, kann ich noch nicht mal arbeiten gehen .. ok ein 400€-Job wäre schon irgendwie machbar, aber keine Vollzeitstelle! Aber ganz ohne Geld weiter zu Hause bleiben, kann ich wegen der laufenden Kosten auch nicht.. eigentlich hab ich trotzdem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder? hab ja vorher fast 10 Jahre eingezahlt! Weiß das jemand? Und, was muß ich da mit hin nehmen?
von Junimama08 am 21.02.2010 22:38h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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Versuch macht klug, oder
ICh kenn es auch so das frau lediglich Anspruch hat wenn sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügnugn stehen kann. Aber wenn ihr mit dem Geld nicht hinkommt gibt es doch sicherlich noch dieses Harz vier oder googel mal Kindergeldzuschuß, Wohngeld vielleicht habt ihr darauf ja Anspruch und Du mußt Dich nicht stressen. Zeitgleich kannste ja mal schauen ob Du Dein Kind schon anmelden kannst. Das Problem bleibt ja sonst bestehen...
Viel Erfolg
von Gelöschter Benutzer am 22.02.2010 10:42h
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hast du
aber nur für soviel stunden wie du dich meldest das du arbeiten gehen kannst
hier geht ohne kita platz bescheinigung allerdings nichts
von mamavon-jungs am 21.02.2010 22:46h
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hatte das gleiche problem...
als ich mich nach meiner ersten elternzeit arbeitslos melden musste. hatte vorher einen befristeten vertrag. du kannst dich über eine hotline arbeitssuchend melden, bekommst dann paar unterlagen zugeschickt, die du mit zu dem ersten termin deines vermittlers mitnehmen musst. den termin bekommst du auch am telefon.
mir haben sie gesagt, bekomme nur alg, wenn ich dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe. das ist dann, wenn die betreuung deines kindes gesichert ist.
also hab ich nichts bekommen.
wurde dann ein 2. mal schwanger und habe nun wieder elterngeld...
lg susi
von Susi0911 am 21.02.2010 22:44h