Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld?
Hallo ihr lieben, ich brauche mal eure Hilfe ..
Gibt es hier vielleich Mamis die sich damit auskennen?
Mein Arbeitverhältnis endet in der Mutterschutzzeit.zuvor teilen sich ja KK und AG das Mutterschaftsgeld, nach ende der Arbeitsverhältnisses zahlt nur noch die KK, und zwar in Höhe von Krankengeld.
Könnt ihr mir sagen, was das heißt und was ich dann in der Zeit zusätzlich beantragen kann? Danke für eure Hilfe
von -kaddy- am 15.02.2010 18:10h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
4 Antworten
4
...
Guten Morgen !
das ist richtig. Bei Beschäftigungsverhältnissen die in der MuSchutzfrist enden zahlt die KK das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes . Ob du Hilfe zusätzlich beantragen kannst weis ich leider nicht, denn "eigentlich" ist das ja quasi die Höhe des AlG I. Aber da würde ich mich mal schlau machen
von ZoeFabienne am 16.02.2010 08:44h
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Wieso Krankengeld?
Man fällt nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung. bis dahin bekommt man 67% des Nettogehaltes...
Und, dein Muschu Geld sind 13 Euro am Tag...
von thereallife am 15.02.2010 18:21h
2
hallo
wieso denn nur in höhe vom krankengeld? also im mutterschutz bekommst du dann wenn der ag nicht zahlt 30 euro von der kk. Weil Mutterschutz hat ja nichts mit kranksein zu tun
von romytubbie am 15.02.2010 18:18h
1
krankengeld bedeutet
67% deines bruttolohnes...sonst gibts nichts...bis da elterngeld kommt
lg
von Gelöschter Benutzer am 15.02.2010 18:13h
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