Hallo,
hab da mal ne frage die immernoch sehr unklar ist bei uns.
Ist es egal ob ich vor der schwangerschaft gearbeitet habe oder nicht wenn das amt unterhalt fordert das er an mich bezahlen soll?
Also halt die haben ihm einen brief geschickt wo sie daten von ihm haben wollen dass das amt weis ob er unterhalt an mich zahlen kann ..
bei caritas hat man mir aber gesagt er müsse wohl nur bezahlen wenn ich vorher gearbeitet hätte und wegen der schwangerschaft nicht mehr könne, so und da ich aber vor der schwangerschaft nur arbeitssuchend war habe ich nicht gearbeitet ..
kann mir das irgendjemand mal erklähren wie das abläuft?
vielen dank
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nene wohnen nicht zusammen
mussten in getrennte wohnungen weil die vom amt mir sonst das geld gestrichen hätten...
also am besten ist es wirklich wenn man vom amt gar nichts bekommt dann hat man den ärger nicht mit denen...
vielen dank euch allen
von nadi1006 am 22.12.2008 07:08h
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unterhalt
ach so, lebt ihr zusammen oder getrennt.bei zusammenleben ist es natürlich so, das er in die bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet wird,also sein einkommen,das gibt dann ne kompliziertearbeitsamt berechnungund das ist sein lohn für ihn,für dich ,und euer kind ausgerechnet plus kindergeld und wenn dann noch geld beim bedarf zur wohnung fehlt bezahlen die den rest der euch zusteht laut gesetz. LG.drea
von drea41_5 am 21.12.2008 14:39h
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hmmm
oje ist das alles kompliziert...
also da werd ich wohl nochmal nen termin bei caritas machen und mich informieren ich hoffe ich bekomm des schnell raus...
aber danke für eure hilfe....
und@drea dir geb ich dann bescheid das du weist was sache ist *hehe*
von nadi1006 am 21.12.2008 14:38h
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unterhalt
also, ich meine das anders zu wissen.das kommt erstens auf das einkommen des mannes an,der selbstbehalt des mannes liegt bei ca.890euro.ausserdem ist mir nicht bekannt, wenn man getrennt lebt,das der mann der frau unterhaltspflichtig ist.im gegenteil es kam doch erst ein gesetz raus, das der ehemann der ehefrau nicht mehr so ohne weiteres unterhalt zahlen muß.ich denke wenn dein freund sich beim rechtsanwalt erkundigt,dann weiß er seine rechte.der vater meiner ersten kindern mußte mir auch keinen unterhalt zahlen obwohl er gearbeitet hat.vielleicht bin ich ja nicht auf den neusten stand,aber ich glaube schon das es stimmt. sag mir bescheid wenn du über alles genau bescheid weißt, damit ich nicht dumm sterbe . war ein scherz. liebe grüße drea
von drea41_5 am 21.12.2008 14:21h
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wenn er arbeitet müßen
ihm 980 euro bleiben.Der Rest wird für den Unterhalt verwendet.
von WildRose79 am 21.12.2008 14:09h
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Mann zum leben
ihm müssen 800 - 900 Euro zum leben bleiben, dann wird noch das abgezogen was er deinem Sohn bezahlt und der Rest gehört dir.
So hat es mein Anwalt mir erklärt.
ZB:
mein Ex-Mann verdient 2000
für die Kids bekomm ich 396 Euro
wenn das Gericht schneller arbeiten würde bekomm ich 760 Euro
LG Sandra
von Gelöschter Benutzer am 21.12.2008 14:04h
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aha und wie rechnen die das genau???
also wenn er im monat ca. 3000 euro verdient muss er wieviel bezahlen??? weis leider nicht genau wieviel % die dann von ihm abziehen...
und wenn er zu wenig verdient? dann müssen die weiterhin für mich zahlen bis er irgendwann mal zahlen kann??? oder nur so lang bis ich wieder arbeiten kann?
von nadi1006 am 21.12.2008 13:54h
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dann fragen die
was du lernen oder arbeiten wolltest,schauen was man da verdient und dann berechnen die das
von WildRose79 am 21.12.2008 13:52h
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die wollen deshalb
das er Unterhalt zahlt,weil du dann keinen Hartz4 Anspruch hättest.So würdest du dem Staat nicht auf der "tasche" liegen.Wenn er genug verdient kann er quasi auch für dich sorgen und bezahlen
von WildRose79 am 21.12.2008 13:51h
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ich hab ja nicht mal ne arbeit in sicht gehabt das isses ja
die rechnen beim amt immer nen bestimmten mindessatz an nur ich weis leider nicht wieviel das ist...
von nadi1006 am 21.12.2008 13:51h
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