hallo ich habe da mal ne frage, und zwar hat meine tochter noch einen halb bruder (7) und der soll ab januar 2008 245 euro unterhalt von seinem papa erhalten, sein papa verdient aber nur max. 1.200 euro sprich er hätte ca.300 euro zum ausgeben an unterhalt, aber da bleibt ja für meine nicht mehr viel über, also meine frage, weiß jemand wo man das berechnen lassen kann, ich habe mit ihrem papa kein problem im gegenteil, aber ich verstehe nicht was das jugendamt von seinem sohn da ausgerechnet hat.
danke
lg maya
von maya-lena am 21.12.2007 17:10h
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hallo
genau und das sind ca. 300 euro aber dann ist das ja nicht richtig das sein sohn wie gesagt 7 jahre 245 euro bekommt und das dann für meine nur 55 euro über bleiben, des wegen hat mein anwalt gesagt das ein vergleich gestellt werden muss, nur ich verstehe nicht wie das jungendamt seines sohnes darauf kommt das der kleine von ihm den vollen betrag bekommt, sie wissen das es unsere tochter auch noch gibt, ich denke das ich da einen einspruch gegen einlegen werde, den ich find das nicht richtig meine kleine brauch ja auch was wo von sie leben kann, auch wenn ich mich mit ihrem papa gut verstehe, und wir eigentlich alles außerhalb vom gericht oder jugendamt geklährt haben.
lg maya
danke trozdem
von maya-lena am 21.12.2007 17:26h
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noch´n Nachtrag...
Richtig.... ihm verbleiben 900,00 € (Selbstbehalt), alles was darüber hinaus geht, muss er zum Unterhalt für beide Kinder einsetzen...
LG
Kati
von Kati75 am 21.12.2007 17:21h
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Anwalt
bei uns ging gar nichts ohne Anwalt, das JA wollte es nicht akzeptieren - obwohl es recht eindeutig war, das die volle summe nicht gezahlt werden kann. Versuche kann mans ja...
von sam1506 am 21.12.2007 17:20h
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hallo
ne ich lebe nicht mit ihm zusammen.
und ihm dürfen laut meinem anwalt 900 euro bleiben
von maya-lena am 21.12.2007 17:20h
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Nachtrag...
Wenn das Jugendamt dann neu berechnet hat, dann kann der Papa Deiner Kleinen auch eine Jugendamts-Urkunde errichten lassen (über die jeweils festgestellten Unterhaltsbeträge)... da braucht er keinen Anwalt.... und die Jugendamtsurkunde ist kostenlos!!!
von Kati75 am 21.12.2007 17:18h
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hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
Versuche dich beim Jugendamt kundig zu machen. laut meiner Erfahrung in dieser Richtung weiss ich nur Das zirka 820 euro saelbsterhalt ist und der rest auf beide Kinder aufgeteilt werden muss. Unterhalt gibt es ja in drei Stufen, das heisst ein Drittel die kleine und zwei drittel der Grosse. So wird das etwa berechnet. Die können das nur so ausgerechnet haben, wenn ihr zusammen lebt. Da das dann als Gemeinschaft gilt.
lg Verena
von Mucky2007 am 21.12.2007 17:18h
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riesen trara
mein mann war bis vorm Landgericht deswegen- viele Dinge werden wie gesagt noch dazu gerechnet... und ich würde das wirklich übern Anwalt regeln lassen - vielleicht vorher ausrechnen lassen vom JA - wenn die immer noch auf die 245€ kommen dann den Rest übern Anwalt
von sam1506 am 21.12.2007 17:18h
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hallo
ja da war ich gucken, und da steht er bekommt 245 euro und meine 202 euro aber soviel hat er ja garnicht zum ausgeben an unterhalt, und mein anwalt meinte das ein vergleich, gestellt werden muss.
lg maya
von maya-lena am 21.12.2007 17:16h
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Unterhalt!
Hallo Maya!
Der Papa von Deiner Kleinen sollte auf jeden Fall dem Jugendamt eine Geburtsurkunde schicken von Deiner Kleinen (wo er als Papa drin steht) und um Neuberechnung des Unterhalts unter Berücksichtigung beider Kinder bitten.
Dann wird der zu Verfügung stehende Unterhaltsbetrag auf beide Kinder aufgeteilt (anhand der jeweiligen Altersstufen)...
LG
Kati
von Kati75 am 21.12.2007 17:15h
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Unterhalt
Das unterhalt wird nach dem alter des Kindes berechnet und wieiel sonstige Unterhaltspflichtige er noch hat.
Berechnen kann man es im Internet da gibt es extra sone Tabelle für weiß jetzt nur nicht wie die heißt
von romosaju am 21.12.2007 17:15h
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