Mutterschutzgeld
Hallo ihr lieben! Es ist glaub ich ne saudumme Frage aber ich kann sie mir leider nicht selbst beantworten: Also ich beziehe derezit noch bis zum ET Krankengeld da es ne Risiko - SS ist. Wenn ich also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung mein Mutterschutzgeld erhalte, krieg ich da nur das oder bekomm ich trotzdem das Krankengeld zumindest vor der Entbindung weil ich ja bis zum ET krank bin? Weiß da jemand Bescheid?
von rubynight am 27.11.2008 10:51h
6 Antworten
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Hi
Ich könnte es nicht beschwören, aber ich denke, dass Du Mutterschaftsgeld bekommst, dazu noch anteilig Krankengeld, bis Du wieder Dein "normales" Krankengeld kommst.
Bei Arbeitgebern ist es ja auch so, dass Du Mutterschaftsgeld bekommst und der Arbeitgeber die Differenz zu Deinem normalen Lohn zahlen muss.
Ich denke, da kannst Du nicht schlechter gestellt werden, nur weil Du eine Risikoschwangerschaft hast.
Frag aber am besten bei Deiner KK nach, denn von denen müsstest Du ja beide Zahlungen erhalten und meist sind die super nett und können Dir alle Fragen beantworten.
LG
von shila160301 am 27.11.2008 11:01h
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Mamasweet
Ruf am besten bei den ämtern an oder deiner Krankenkasse
da weisst Du es aus erster Hand.
Wünsch Dir weiterhin alles gute.
Liebe Grüsse Mamasweet
von Mamasweet am 27.11.2008 10:59h
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du bekommst
dann Mutterschutzgeld.
Das hatte ich auch ich habe bei der krankenkasse angerufen und die haben gesagt das man auch nicht mehr krank geschrieben werden mus weil man ja nicht mehr arbeiten draf 6woche vorher.
Ich hoffe ich konnt dir helfen??
von Wurmi2008 am 27.11.2008 10:57h
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Hallo
Ich bekam Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Kein Krankengeld zusätzlich. Wenn du dir unsicher bist, dann ruf einfach mal bei der Krankenkasse an - ist schon alles kompliziert...
LG Denise
von Gelöschter Benutzer am 27.11.2008 10:56h
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hallo
die 6 wochen und 8wochen musst du soviel bekommen glaube ich wie dein netto lohn in dem fall das krankengeld hoch ist.
von Gelöschter Benutzer am 27.11.2008 10:56h
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...
Ich vermute stark, dass Du nur Mutterschaftsgeld bekommst, denn das wird ja zum Teil auch von der Krankenkasse gezahlt. Die werden Dir nicht das Geld schenken.
von Gelöschter Benutzer am 27.11.2008 10:55h
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