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Wer kann mir helfen? Besteht Anspruch auf Unterhalt auch während der Zeit bei der Bundeswehr?

kala45
Unser Enkel ist seit seinem 5. Lebensjahr bei uns, ist inzwischen 21 Jahre und jetzt bei der Bundeswehr. Wir haben nach langen Kämpfen erreicht, dass der Kindesvater regelmäßig Unterhalt zahlt. Wie ist das jetzt, wo unser Enkel beim Bund ist?! Hat er da weiter Anspruch auf Unterhalt, da er jedes Wochenende zu Hause ist, d. h. also mindestens 12 - 15 Tage im Monat und jetzt im Dezember noch zusätzlich im Urlaub vom 20.12.07 bis 2.1.08. In dieser Zeit nutzt er rund um die Uhr seinen PC, kachelt die Heizung bis zum Anschlag auf, duscht täglich - oftmals auch noch seine Freundin, sucht nach Essen und Getränken usw., bedient sich also auf der ganzen Linie von allem, ohne darüber nachzudenken, woher das kommt und wer das bezahlen soll, denn Kindergeld gibts auch nicht mehr. Wer kann mir also meine Frage beantworten, ob noch weiterhin ein Unterhaltsanspruch besteht?! Das Jugendamt wusste dazu keine Antwort.

Ich bedanke mich schon jetzt, für präzise Antworten, die auch eine rechtliche Grundlage haben.


von kala45 am 13.12.2007 09:22h
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6 Antworten

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monja27
0
*********************
kinder gelt wird bei einer ausbildung auch bezahlt dann scheint ihr enkel nur den normalen wehrdienst zu machen dann bekommt er nur das gehalt vom bund wie wärs wenn sie ihrem enkel sagen er solle kost geld abgeben das ist doch nicht zuviel verlangt er muss sich halt anpassen wenn er das nicht tut dann nutzt er sie aus!!! lg monja
von monja27 am 13.12.2007 09:33h


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Mama170507
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komisch, kam nicht an
hätte ich auch lieber sie dagen sollen??
von Mama170507 am 13.12.2007 09:32h


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Mama170507
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hätte isch auch lieber
*grübel*grübel*
von Mama170507 am 13.12.2007 09:31h


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Mama170507
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das jugendamt
müsste dir das aber sagen können
von Mama170507 am 13.12.2007 09:30h


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monja27
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ausbildung
wenn ihr enkel bei der bundeswehr eine ausbildung macht ist er verpflichtet weiter zu zahlen!!!!! lg monja
von monja27 am 13.12.2007 09:29h


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Mama170507
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unterhalt steht ihm, glaub ich, nur bis zum 18. lebensjahr zu
(weiss ich aber nicht genau kann auch sein das es bis zum 25. ist sofern er ne ausbildung macht) ansonsten gibt es sogenanntes Kostgeld welche diese kosten decken sollte
von Mama170507 am 13.12.2007 09:26h


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