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Muß der Vater den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen?
Muß der Vater den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen?
Ich bekomm für meine Tochter Unterhaltsvorschuss und bin alleinerziehend. Wenn ich jetzt den Vater beim Amt angeben kann, muß dann der Vater den bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück zahlen? Oder kann es auch sein das die dann einfach keinen mehr zahlen und es hat sich erledigt? Will nicht so direkt fragen bei der Behörde.
Wäre toll, wenn das jemand weiß!
Liebe Grüße!
von Sweetheartjanin am 26.11.2007 18:35h
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VIELEN DANK!!!
Dankeschön!!! Das dachte ich mir schon...
von Sweetheartjanin am 26.11.2007 20:20h
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wenn der
vater zahlen kann holen die sich das geld zurück
aber du bekommst weiterhin, entweder vom amt oder vom vaeter
von Mama170507 am 26.11.2007 18:56h
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also ich weiß nicht,ich mußte mal alles zurückzahlen, weil der vater angegeben hat das er unseren sohn während dieser zeit auch betreut hatte.. könnte also sein, außer er verdient eh nicht soviel, dann brauch er das wohl nicht, aber du hast ja nur soundsolange anspruch darauf, glaube 6 jahre und nur bis zum 12. lebensjahr...
von Leena26 am 26.11.2007 18:40h
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::::::
Ja der muß ihn eigentlich zurück zahlen,natürlich wird geprüft bzw.muß der Vater Angaben machen zu seinem Verdienst und ob er in der Lage ist den Unterhalt selbst zu bezahlen.Dein UV läuft aber weiter bis das geklärt ist
von mamivondrei am 26.11.2007 18:38h
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die behörden holen sich das vom vater zurück und wenn es später von der rente ist
von Mischelle am 26.11.2007 18:36h
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