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Können wir den Unterhalt auch so klären?

Mamamaus21
mein menne zieht in ne eigene Wohnung. Ich bekomm ja elterngeld und noch alg 2 zuschuss. für die klene will er aber unterhalt zahlen. muss das übers jugendamt geklärt werden oder können wir das auch unter uns ausmachen?
von Mamamaus21 am 06.08.2008 00:08h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

7 Antworten

7
Marion82
hallo
soviel ich weiß, muss es über das jugendamt geklärt werden, solange du gld von der agentur f. arbeit bekommst. lg alls gute
von Gelöschter Benutzer am 06.08.2008 10:45h

6
MK1810
Unterhalt
Ich bin in der selben Sizuation, und wir regeln das auch ohne Jugendamt. Wenn ihr euch so einigen könnt, ohne Streit und du mit dem Geld was du bekommst gut auskommst, warum dann zu den Behörden rennen. Und du musst dir natürlich sicher sein, das er auch auf dauer ohne Probleme bezahlen wird. Lg
von MK1810 am 06.08.2008 10:25h

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Gelöschter Benutzer
.
Bei uns hat das ein Anwalt geregelt. Und es gibt ja die düsseldorfer tabelle... aber wenn du unterhalt erhälst, musst du das dem arbeitsamt mitteilen, sonst gibts theater
von Gelöschter Benutzer am 06.08.2008 09:34h

4
tweeti29
.....
wenn du alg 2 bekommst braucht das amt ein nachweis vom jugendamt wegen unterhalt zahlung..sonst machen die theater, so war es bei mir...
von Gelöschter Benutzer am 06.08.2008 08:02h

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WildRose79
Seid ihr getrennt?
Ich würde den Unterhalt auf alle Fälle über das Jugendamt klären.So weist du schonmal wieviel Unterhalt dir überhaupt zusteht.Und du hast dann nen Unterhaltstitel.Der kann mal sehr wichtig sein, wenn dein Mann mal nicht mehr zahlt.
von WildRose79 am 06.08.2008 08:01h

2
Mama-Julchen
Morgen...
Wenn du dir ganz sicher sein möchtest und das es auch immer so sein soll bzw das du dir da net son Kopf drum machen willst würd ichs mit dem jugendamt zusammen machen fals mal doch ein kleiner Steit kommen sollte und er net zahlen will.... Viel glück
von Gelöschter Benutzer am 06.08.2008 07:54h

1
sanfel
mein freund und ich
haben das auch unter uns geklärt.habe in die düsseldorfer tabelle geguckt und das bekomme ich für den klienen.wird dir aber auf das alg2 angerechnet.kann auch passieren, dass er dir unterhalt zahlen muss weil du ja nicht arbeiten gehen kannst wenn das kind so klein ist
von sanfel am 06.08.2008 06:45h


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