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Unterhalt - Gerichtsvollzieher
Unterhalt - Gerichtsvollzieher
Hallo,
ich bekomme jetzt einen Titel damit ich wenn mein Exmann kein Unterhalt zahlt ich einen Gerichtsvollzieher einschlaten kann
MEine Frage
Was genau kann ich beantragen wenn er nicht zahlt?
Wenn kein Geld kommt bekomme ich dann wieder UVG ? Oder bekomme ich dann erstmal gar nichts?
von SteffiSG am 13.11.2007 10:26h
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5 Antworten
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Unterhalt
hallo.
ich habe auch einen titel seit januar 2002,mein ex hat für seine drei kinder einmal unterhalt gezahlt im februar 2002 und seit dem nie wieder was.uvg bekomme ich nicht mehr da ich vor 2 jahren wieder geheiratet habe,aber mein jetziger mann bekommt meine ersten 3 kinder nicht mitangerechnet.eine gesetzeslücke find ich.
vielleicht leben meine ersten 3 ja von luft und liebe.aber ob ich sie damit satt kriege???????
LG KARIN
von karin am 13.11.2007 11:09h
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Mit dem Beweis Deiner Bemühungen....
müsstest Du wieder UVG bekommen! Wenn nicht, müsste zumindest die Sozialkasse für den Unterhalt deines Kindes aufkommen!
Wenn er nicht Unterhalt zahlt, kannst Du ihn meiner Meinung nach nur noch wegen absichtlichen Weigerns anzeigen! Damit würdest Du zwar nur erreichen, daß er ins Gefängnis kommt (Erzwingungshaft), aber auf Grund seiner anschließenden Haftentlassung, wird er garantiert nie wieder Unterhalt zahlen können!
LG:-I
von Susanne-S am 13.11.2007 10:40h
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......
drück dir die daumen das er gar net versteht wozu du so nen titel verwenden kannst..
mein ex ist aufs jugendamt hat den gemacht.. aber das ich ihm damit falls er nicht zahlen sollte den gerichtsvollzieher schicken kann hat er nicht verstanden..sonst hätte er nie unterschrieben..
aber toi toi toi.. seit unserer trennung hat er immer gezahlt..
lg tina
von Zoey am 13.11.2007 10:35h
2
0
...............
Er hatte jetzt noch wiederspruch zeit er müsste näcste tage eintrudeln
von SteffiSG am 13.11.2007 10:33h
1
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.....
mit hat die mitarbeiterin vom jugendamt gesagt.. sollte das geld mal nicht kommen ..sollte ich mit dem titel sofort zu ihr kommen sie schickt dann umgehend den gerichtsvollzieher raus..
frag doch mal auf eurem jugendamt nach wie es aussieht...
hat er denn den titel schon gemacht ??..
lg tina
von Zoey am 13.11.2007 10:32h
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