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Mutterschutz
Mutterschutz
Hallo, hat jemand ein Frühchen und kennt sich mit dem Elternjahr aus? Ich möchte gerne wissen ob es die Möglichkeit gibt, den verlorenen Mutterschutz(6 Wochen vor der Geburt) einzuklagen. Danke für Eure Hilfe
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Unsere Kleine kam auch 4 Wochen früher...
Bei uns werden die vorher verlorenen Wochen (4 Wochen) hinten angehängt und zusätzlich (hatte eine Bescheinigung über Frühgeburt) gibt es dann nach Geburt 12 statt acht Wochen. Man kann es auch anders rechnen: Vom geplanten ET gibt es 8 Wochen / 12 Wochen bei "richtigen" Frühchen (man verliert also keine Zeit durch die Frühgeburt) - jedenfalls nicht, wenn das Kleine kommt, wenn man schon im Mutterschutz war ...
von annabend am 03.09.2008 11:17h
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Mutterschutz
Ich hatte zwar kein Frühchen, aber ich konnte auch die 6 Wochen vorher nicht in Anspruch nehmen. Die werden aber hinten dran gehangen. Also du hast dann statt 8 Wochen Mutterschutz, 14 Wochen mutterschutz.
Das ist gesetzlich gesichert, da kann dein Arbeitgeber NICHTS tun. Setz dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung die beraten dich. Zumal du dann ja auch für die 14 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst.
Und im Anschluß vom Mutterschutz, kannst du Elternzeit beantragen. da berät dich aber das zuständige Amt bei dir in der Nähe. Meistens das Jugendamt, musst du dich mal erkundigen.
Also den Mutterschutz brauchste gar nicht einklagen, der wird automatisch hinten rangehangen. ;)
von Sabselina am 03.09.2008 10:46h
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ich meine
irgendwo gelesen zu haben, dass Mutter von Frühchen sogar länger Mutterschutzansprüche haben. Aber so genau weiß ich das leider auch nicht.
von humstibumsti am 03.09.2008 10:35h
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-------
also ich habe auch frühchen...
Arbeite zwar nicht aber die Sozialangestellte des Krankenhauses meinte das der Mutterschutz gilt wenn das kind geboren ist entweder Rückwirkend bzw wird an die acht wochen drangehangen...
wäre auch gut gewesen da meine kleinen schon alleine 17 wochen im KH waren...
wann ist bzw in welcher SSw dein baby geboren???
meine Zwillis in der 24SSW
lg Melmue
(family) +2
von melmue am 03.09.2008 10:35h
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HI!
Das musst du mit deiner Krankenkasse klären. Habe meine Tochter 3 1/2 Wochen zu früh bekommen und habe insgesamt 12 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen.
von Schmetterling83 am 03.09.2008 10:33h
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hi
Wenn dein Kleiner ein Frühchen wäre, dann hättest du vom Krankenhaus eine Frühchenbescheinigung bekommen für die Krankenkasse.. Dort steht dann wohl der eigentliche Et drauf sowie dás Geburtsdatum...
Wenn du nicht bekommen hast, ist es auch kein Frühchen...
Wenn ich richtig gerechnet habe kam er 36+2 (also 37. SSW).. Uns wurde gesagt, dass Kinder die nach der vollendeten 36. SSw kommen, keine Frühchen mehr sind.. Nur wenn sie unter 2500g wiegen...
ansonsten damit zur krankenkasse.. aber wegen dem einklagen: mal bei der kasse nachfragen..
von susi2103 am 03.09.2008 10:31h
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