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Namensänderung der Kinder bei alleinigem Sorgerecht
Namensänderung der Kinder bei alleinigem Sorgerecht
Hallo zusammen,
von dem leiblichen vater meiner Kinder bin ich getrennt und ziehe es in Erwägung, meinen neuen Partner zu heiraten. Ich habe das alleinige Sorgerecht! Es klappt super mit meinen Kindern, sie lieben sich! Ich weiß, daß wenn man verheiratet war, der Vater der Kinder eine Zustimmung geben muß, damit die Kinder den Namen des neuen Mannes der Mutter annehmen können. Wie sieht das aus bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet waren und den Namen der Mutter haben? Muß der Vater zustimmen?
Freue mich über hilfreiche Antworten! Danke
von nadine030880 am 01.11.2008 10:16h
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7 Antworten
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namensaänderung
ich hab das tema auch anfang diesem jahres gehabt hab aber nur ne namensgebubg gemacht da es nichts kostest und namensänderung kann bis zu 500 euro kosten ich sollte in hamburg 356 euro für eine änderung zahlen dan hatten sie mir den tipp gegeben es bei der hochzeit mit einer namensgebung zu machen ist besser da es nichts kostet und es steht dan auch in der geburtsurkunde der neue name hab ich auch hinter mir deswegen weis ich es
von knufie am 02.12.2008 12:09h
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Namensänderung
Das hat nichts mit eheliche oder uneheliche Kinder zu tun, sondern ob Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht haben. Hast du das alleinige Sorgerecht, dann muß der Vater nicht seine Zustimmumg geben. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht und der Vater verweigert die Zustimmng, kannst du mit Hilfe des JA klagen. Ist aber sehr teuer.
von Ingrid-Mama am 01.11.2008 15:41h
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Dein Kind...
...hat auch Mitspracherecht, wenn es ein bestimmtes Alter hat (imho 5 Jahre?). DAnn muß es der Namensänderung auch zustimmen. Frag einfach mal beim Amt nach!
momster03
von Gelöschter Benutzer am 01.11.2008 11:29h
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als zusammenfassung:
(ich mache das auch grade!)
wenn du das alleinige SR hast und das kind nicht den namen des vaters trägt, kannst du das ganz einfach ändern, indem du mit der bescheinigung über das ASR (negativbescheinigung), euren pässen/ausweisen und einer abstammungsurkunde zum standesamt fährst! (je nach alter des kindes muss dieses auch dabei sein!)
sollte das kind den namen des vaters tragen, oder dieser das SR haben muss er seine einwilligung geben... (ist ja wohl bei euch nicht der fall!)
von assassas81 am 01.11.2008 11:04h
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@eisbär
das hat mit dem alleinigen Sorgerecht nichts zu tun, da irrst du dich leider!
von Lotte1973 am 01.11.2008 10:31h
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...
Hallo, hab ein ähnliches Problem, ich meine, dass du die Zustimmung auch dann von dem Vater bräuchtest, kann mich auch irren, frag doch mal beim Standesamt nach, die könnten es dir genau sagen, da sie ja auch für die Namensänderung zuständig sind.
Mein Ex wird nie die Zustimmung geben, deshalb werde ich einen Doppelnamen nehmen.
Es gibt aber die Möglichkeit die Namensänderung einzuklagen, da erkundigst du dich am besten beim Jugendamt, denn wenn die Kinder darunter leiden, dass ihr unterschiedliche Nachnamen habt, dann kann der Klage stattgegeben werden!
Viel Glück
von Lotte1973 am 01.11.2008 10:29h
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ich bin mir net sicher
aber wenn du alleininges Sorgerecht hast brauchst du keine zustimmung
von Eisbär2008 am 01.11.2008 10:28h
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