Teilzeitjob?!
Hey!
Ich arbeite ja seit diesem Jahr nur auf 400 Euro Basis.
Und habe deshalb jetzt Lohnsteuerklasse 3 und mein 5
Weiß jemand wieviel Prozent bei 3 abgezogen werden?
Mir wurde jetzt ein Teilzeitjob angeboten und bin jetzt am überlegen.
Wie ist das da mit Elternzeit und co.
Weil bei Minijob hab ich da ja keine Anspruch zu oder?
Und darf ich bei einem Teilzeitjob auch noch nebenbei einen Minijob machen?
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten=)
von Tinachen23 am 11.10.2011 21:13h
14 Antworten
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@kinderwunsch86
danke aber glaube hab jetzt alles verstanden=)
hoffe jetzt nur noch das alles klappt!
von Gelöschter Benutzer am 11.10.2011 22:05h
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....
....wenn du deine abzüge berechnen möchtest kannst du dieses auf www.vdata.de berechnen. dort unter dem punkt online rechner gehst du auf lohnsteuer und gibst deine daten ein....
http://www.vdata.de/vdata-rechner/lohnsteuer_out.jsp
er hat berechnet dass du bei lohnsteuerklasse 5 498€ ausgezahlt bekommen würdest. die klasse 5 ist immer für den der weniger verdient. 3 bekommt derjenige der mehr brutto hat.... wenn sich euer brutto in etwa in gleicher höhe befindet, dann nehmen beide 4. kannst dir ja ausrechnen was für euch besser wäre.... und das mit dem minijob ist überhaupt kein problem. nur dein teilzeitarbeitgeber muss informiert werden und dem minijob zustimmen. ... also falls noch fragen hast versuche zu helfen :)
von kinderwunsch86 am 11.10.2011 22:00h
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..
büddee :)
von 09mama am 11.10.2011 21:48h
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@09mama
ja klar das ist logisch!
danke!
von Gelöschter Benutzer am 11.10.2011 21:46h
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hey
ja kannst in elternezit gehen musst aber drauf achten das der teilzeitjob kein befristeter job ist sondern unbefristet ist. der AG ist nicht verpflichet den vertrag zu verlängern auch wenn du in elternzeit bist wenn der vertrag während deiner elternzeit ausläuft bist du arbeitslos sozusagen...lg
von 09mama am 11.10.2011 21:45h
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@09mama
ok und wenn ich schwanger werden sollte, kann ich dann auch in elternzeit gehen und so?
Habe ja noch keine Kinder und von dem Zeug keine Ahnung.
von Gelöschter Benutzer am 11.10.2011 21:43h
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...
also dann hast aber mit dem TJ keine probs. also gleitzone geht bis 799 euro alles was drüber ist wird voll versteuert bis 799mnur ein teil...aber du bist trotzdem krankenversichert und wenn du willst rentenversichert...
von 09mama am 11.10.2011 21:39h
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@09mama
ja genau ich putze auch ne praxis=) zweimal die woche und das ist total chillig bekomme da 10 Euro also so 180Euro im Monat.
Und da würde ich gerne bleiben und dann noch die Teilzeitstelle. Und was genau ist Gleitzone? Hab ich noch nie ghört ehrlich gesagt!
von Gelöschter Benutzer am 11.10.2011 21:37h
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@Tinachen23
Das kannst du!
von susepuse am 11.10.2011 21:34h
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hey
also wenn du 80 std arbeitest a 9 euro könntest deinen AG fragen ob er dich auf gleitzone setzt, dann müsstest du weniger steuern bezahlen weil du dann unter der mindesteinkommensgrenze bist...dein 400 euro job darfst du behalten darf allerdings glaub ich nicht mehr als 325 euro sein...so wars bei mir mal hab auf gleitzone gearbeitet und hab nebenbei noch ne praxis geputzt da hätte ich 400 bekommen allerdings hat mein AG vom putzjob gesagt das er das so machen muss weil ansonsten fall ich von der gleitzone raus...lg
von 09mama am 11.10.2011 21:34h
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@susepuse
achso ok. danke das hat mir schon geholfen. es ist eben so das ich im moment zeit minijobs mache. und bei einem wird mir eine teilzeitstelle angeboten. aber ich würde dann auch gerne den anderen minijob weiter machen.
von Gelöschter Benutzer am 11.10.2011 21:33h
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@Tinachen23
Du darfst soviele minijobs machen wie du willst. Mußt aber deinen AG in kenntnis setzen. Ich arbeite leider nicht in der personalabteilung, daher weiß ich nicht, was du für abzüge haben wirst.
von susepuse am 11.10.2011 21:29h
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@susepuse
Ja bei 400Basis ist klar mache ich ja grade.
Ich meine wenn ich jetzt einen Teilzeitjob mache.
Das wären dann 80 Stunden im Monat a 9 Euro. Wäre dann Brutto 720 Euro brutto und da wird dann doch was abegezogen. Und wenn ich das dann mache darf ich dann noch einen Minijob machen?
von Gelöschter Benutzer am 11.10.2011 21:24h
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Bei 400 € wird dir
gar nichts abgezogen. Evtl. 2% für die bundesknappschaft, aber das liegt im ermessen des AG. manchmal zahlt er das auch.
Du kannst soviele minijobs machen, wie du möchtest. Auch bei einem minijob hast du die selben ansprüche, wie ein vollzeitbeschäftigter. Siehe teilzeit und befristungsgesetz
" Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein
vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.."
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf
von susepuse am 11.10.2011 21:20h
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