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Elternzeit mit 2. Kind während Elternzeit mit 1. Kind
Elternzeit mit 2. Kind während Elternzeit mit 1. Kind
Hallo,
wie die Überschrift schon zeigt, habe ich eine kompliziertere Frage :) Also:
Vor meinen Kindern übte ich sowohl eine Vollzeitbeschäftigung als auch einen Minijob aus. Als unser erstes Kind geboren wurde nahm ich bei meinem Hauptarbeitgeber 2 Jahre Elternzeit bis 29.09.11 (läuft also noch). Den Minijob machte ich weiter, nahm hier also keine Elternzeit. Jetzt wurde am 04.12.10 unser zweites Kind geboren und ich schaffe den Minijob zeitlich nicht mehr, so dass ich dort auch in Elternzeit gehe. Da aber meine Elternzeit noch vom ersten Kind läuft, weiß ich nicht ob ich nun auch beim Minijob für mein erstes Kind Elternzeit beantragen muss, die ja sowieso noch läuft oder ob ich hier schon für das zweite beantragen muss, was allerdings meiner Meinung nach ein Durcheinander gäbe, weil ich ja zeitgleich mit beiden Kindern bei unterschiedlichen AG in Elternzeit wäre.
Übrigens ist das für meinen Chef egal, wir haben auch nur vereinbart, dass ich mich wieder melde, wenn ich es zeitlich wieder unterkriege. Das Zentrum für Familie möchte nur wissen wie lange ich in Elternzeit gehe und schickte mir ein Formular (bzgl. meines zweiten Kindes) wegen der Bewilligung zum Elterngeld, das ich ja nun auch zusätzlich für den Minijob erhalte.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, garnicht so leicht bei dieser Problematik :) Und hoffentlich kennt sich jemand damit aus?!
Liebe Grüße
Nika-Mami
Stichworte:
Elternzeit von Nika-Mami am 23.02.2011 17:08h
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4 Antworten
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Elternzeit
die Elternzeit vond einem 1. Kind endet in der Regel mit der Elternzeit deines 2. Kindes. Also wenn du für dein 2. Kind die Elternzeit von 2 Jahren nimmst, fällt der Rest von deinem 1. Kind weg. Ist bei uns auch so, hab 3 Jahre genommen beim 1. nach 17 Monaten kam der 2. und ich hab wieder 3 Jahre genommen und der Rest vom Großen ist verfallen sprich weg. Also würde ich das auch mit deinem Hauptarbeitgeber klären.
von Blue83 am 23.02.2011 18:34h
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soviel ich weiß kann man beim minijob keine
elternzeit nehmen...wenn du also beim 2. kind auch 1-2 jahre daheim bleiben willst mußt du das deinem hauptarbeitgeber mitteilen...
lg
von Maxi2506 am 23.02.2011 17:42h
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...
...ich würde auch dort anrufen. Du kriegst übrigens nur für 1 Jahr Elternzeit (Elterngeld). In Deinem Fall ist die Auszahlung nur auf 2 Jahre gestreckt.
LG
von Biene_321 am 23.02.2011 17:34h
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Ich habe dein Problem verstanden (happy00)
Am besten rufst du einfach mal bei der Elterngeldstelle an und fragst dort nach.
von ForrestGump am 23.02.2011 17:26h
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