Wo grade diese diskusion wegen der arbeit war, da fällt mir auch noch ne frage ein ..
darf man trotz schwangerschaft in der probezeit gekündigt werden?
ich werde demnächst wieder arbeiten müssen aber wir wollen auch bald ein zweites Kind .. wenn ich dann noch in der Probezeit bin können die mich gleich wieder kündigen? oder soll ich lieber warten bis die Probezeit um ist?
Stichworte:
Mutterschutz von littlenell am 25.02.2008 21:49h
Antworten
12 Antworten
12
0
........
Also nix gegen die aussagen hier, aber ich habe selber rechtskunde gehabt und ich habe auch das rechtskundebuch, und dort steht deutlich drinne das du selbst wenn du schwanger bist probe und zeitverträge gekündigt werden dürfen.und wenn sie in der probezeit ist zählt das als probevertrag.....sie kann also gekündigt werden....Am besten machst du dich selber schlau, frag ein anwalt für arbeitsrecht, habe ich nämlich auch gemachtg, dann biste auf der sicheren seite.......
von Sweety26 am 25.02.2008 22:18h
11
0
@thingamajig
ja das wäre super lieb wenn du mir da was schicken könntest, ein link würde auch schon reichen dann les ich das selber nach :-)
gehe jetzt gleich ins bett lese es aber morgen auf jeden fall
danke für deine infos :-)
von littlenell am 25.02.2008 22:17h
10
0
@littlenell ... die zweite
... muss mal nachschauen, wie sich diese Behörde genau schimpft. Ich schicke Dir nachher eine Mail, ok?
von thingamajig am 25.02.2008 22:15h
9
0
@littlenell
Dass Du nicht aus Spaß und Langeweile wieder arbeiten gehen möchtest kann ich mir gut vorstellen. Und ich möchte Deine Entscheidung oder die Gründe dafür auch keinesfalls schlecht reden. Vielleicht reagiere ich so, weil ich diese Situation nicht aus persönlicher Erfahrung kenne.
Übrigens: Beim Vorstellungsgespräch darf man Dich zwar nach Deiner Familienplanung fragen, ABER: da diese Frage nicht zulässig ist, brauchst Du sie entweder gar nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten. Hast Du Dein Arbeitsverhältnis dann begonnen, kann eigentlich nichts mehr passieren. Wobei ich mir nicht sicher bin ist, wie es aussieht, wenn Du den Vertrag unterschrieben, aber Deinen ersten Arbeitstag noch nicht hattest. Ob dann auch schon das MSchG greift ... da müsste ich nochmal nachlesen.
von thingamajig am 25.02.2008 22:10h
8
0
@thingamajig
und wer oder wo ist diese Arbeitsschutz zuständige Behörde???
von littlenell am 25.02.2008 22:05h
7
0
Und bei befristeten Arbeitsverträgen
ist das ein kleines bissel anders. Hier wird das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung beendet, es wurde nur auf eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossen. Und wenn diese Zeit rum ist, ist es rum. Die Begründung "wir verlängern nicht, weil sie schwanger sind" ist eine ziemlich blöde Begründung dafür, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Hat aber nichts mit dem MuSchG zu tun.
Nochmal, wenn Du in der Probezeit gekündigt wirst und diese auch wirksam wird, muss die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde zustimmen. Da musst Du schon beim Klauen erwischt worden sein, oder sonst was schlimmes gemacht haben, damit der Vertrag mit "verhaltensbezogenen" Gründen gekündigt werden kann.
von thingamajig am 25.02.2008 22:02h
6
0
@thingamajig
aber was soll man denn machen wenn das geld nicht reicht... arbeitslosengeld gibt es ja auch nicht ewig und man weiß ja auch nicht wie lange es dauern wird nachdem man die pille abgesetzt hat...
wir können es uns leider nicht leisten nur vom gehalt meines mannes zu leben. wenn wir das könnten würde ich auch nicht arbeiten gehen müssen.
von littlenell am 25.02.2008 22:00h
5
0
Das stimmt so nicht ganz!
Besteht eine Schwangerschaft, greift der besondere Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes. Es darf nur nach Zustimmung der zuständigen Behörde. Nur wenn die nach Prüfung der kompletten Sachlage der Kündigung zustimmen, wird diese auch wirksam.
Ob es generell "nett" ist, einen neuen Job zu beginnen und schon zu wissen, dass man nach einem halben Jahr wieder weg ist, ist eine andere Frage. Für mich käme das nicht in Frage, dem Arbeitgeber entstehen Kosten für die Stellenausschreibung/Anzeige, die Vorstellungsgespräche usw. Ich könnte das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Doch das ist meine persönliche Meinung.
von thingamajig am 25.02.2008 21:56h
4
0
hm blöd...
aber danke für eure antworten...
dann müssen wir wohl mal gucken wie wir das mit der kinderplanung machen...
von littlenell am 25.02.2008 21:54h
3
0
probezeit
ja das darf der arbeitgeber.
von NAMU am 25.02.2008 21:52h
Weitere Fragen zu folgender Wortkombination
Hallo zusammen,
ich wollt mal nachfragen, was ihr denn so in euerm Mutterschutz macht bzw. gemacht habt. Mir ist so langweilig. Ich kann doch nicht jeden ..
18.02.2008 | 6 Antworten
..
08.02.2008 | 2 Antworten
ab wann beginnt der mutterschutz eigentlich ?
bis wann muss man arbeiten ?
lg ronny ..
07.02.2008 | 6 Antworten
So allgemein ist das ja nachlesbar.
Nun aber folgemdes. Habe etwas ein Jahr lang weil es der Firma sehr schlecht ging, für weniger Geld und auch nur Te ..
07.02.2008 | 2 Antworten
Bin nun seit dem 09.01.08 im Mutterschutz, weil der Muckel in 2 Wochen Termin hat. Mir wurde in der Fa. gesagt, daß mir für dieses Jahr kein Urlaubsanspr ..
05.02.2008 | 3 Antworten
Hallo zusammen, ich bin noch bis zum 22.febr.08 im mutterschutz, jedoch bin im 3. monat schwanger. ich habe es noch niemandem gesagt. Ich würde gerne wiss ..
04.02.2008 | 10 Antworten
bin in der 6.woche schwanger und zur zeit krankgeschrieben,wegen übelkeit und schwindel,an meiner arbeit als floristin müssen wir immer viel und schwer h ..
03.02.2008 | 8 Antworten