Ich habe im Dezember jemanden kennengelernt mit den ich sehr kurz zusammen war, daraus ist ein kind entstanden, was im September zur Welt kommt.
Ich bin leider derzeit arbeitslos.
Er verdient rund 1500 euro netto.
Bekommt aber mit seiner freundin die er jetzt hat auch ein kind.
was muss er an das kind an unterhalt zahlen und bekomme ich auch Unterhalt?
Oder wie wird das berechnet?
ich mein er hat ja einen eigenbedarf- und wenn er noch ein kind in der jetzigen Beziehung hat dann müßte der Selbstbehalt doch mehr werden oder wie sieht das dann aus?
Würde mich über antworten sehr freuen.
liebe grüße sabrina
Stichworte:
Unterhalt von sabsluf am 17.04.2008 11:04h
Antworten
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Kind Ja - Du Nein
für das würmchen muß er zahlen, für dich nicht. Außer ihr wart vorher ein Jahr auf der gleichen adresse gemeldet. Das weiß ich so genau weil ich den ganzen Käse grade durch mache und heute morgen auf´m Jugendamt war und die mir das so erklärt haben
von Claudia2410 am 17.04.2008 21:37h
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.....
kinder gehen vor aber in der regel steht dir bis euer kind 3 jahre alt ist auch unterhalt zu es sei denn er verdient eben zu wenig
von Goldschatz77 am 17.04.2008 15:19h
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Unterhalt für dich
schau mal hier: http://www.scheidung-aktuell.de/betreuungsunterhalt-ledig.php
Grundsätzlich steht auch nicht verheirateten Müttern Unterhalt zu, der sog. Betreuungsunterhalt.
LG, Diana
von Diana1977 am 17.04.2008 11:16h
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engel stimmt nicht
heute ist es so, das der mann unterhalt an die frau zahlen muss bis das kind in den kiga geht, sprich also 3 jahre da die mutter für den arbeitsmarkt bis dahin ausfällt. auch wenn sie NICHT verheiratet waren so ist sie durch das Kind gebunden...und ebenfalls unterhalt fürs kind.. aber da er selbstbehalt hat und noch ein kind bekommt wird das wohl aufgeteilt werden.. oj je.-.- keine leichte situation.. und der rammelt sich vergnügt durchs leben ... weil ihm is ja nix zu holen.. feine sache , mann müsst man sein.. so manchmal
von Böhnchen am 17.04.2008 11:13h
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ps....
beantrage am besten ne beistandschaft aufm jugendamt, hab ich auch gemacht, dann regeln die das alles für dich auch ne eventuelle vaterschaftsanerkennung usw, dann hast du die scherereien nicht, bei mir hats gewirkt, er hat sich seit ich im5ten monat war nicht mehr gemeldet und seit ihm jetzt das jugendamt auf die füße tritt ist er auf einmal zu kompromissen bereit und will sein kind jetzt sogar sehen
von fluffy81 am 17.04.2008 11:11h
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Da ihr
nicht verheiratet gewesen seid bekommst du von ihm keinen Unterhalt. Dir steht für deinem Wurm Unterhalt zu. Ich habe damals UVG beim Jugendamt beantragt und die haben sich an den Kindsvater gewendet.
von engel778 am 17.04.2008 11:10h
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deinem kind stehen
202euro mindessatz zu, hab grad fast den selben fall bei mir, wenn er nicht zahlen kann kriegst du vorschuß ihv 125 euro, aber bei 1500 wird er können, er hat ja nur nen selbstbehalt von 900euro
von fluffy81 am 17.04.2008 11:09h
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Er muss aber erst die Vaterschaft anerkennen...
...vorher dreht sich da nichts. Wenn er das nicht tut, dann bekommst du vom Staat den Unterhalt gezahlt (aber ich glaube nur 7 Jahre). Am besten mal auf dem Amt nachfragen.
von Ashley1 am 17.04.2008 11:08h
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also....
ich weiss das er erst unterhalt bezahlen muss für dich wenn ihr 99tage verheiratet wart u das dann für 3jahre
von Susanne86 am 17.04.2008 11:06h
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unterhalt
wenn ihr nicht verheiratet ward steht dir garkein unterhalt zu, nur deinem kind.
der minimale satz ist 199€. wenn der vater nicht in der lage ist diese zahlung zu leisten bekommst du einen zuschuss vom jugendamt, den er irgendwann mal zurückzahlen muss.
von 1500€ wirst du nicht sehr viel mehr als den minimalsatz von ihm bekommen, wenn überhaupt
von scarlet_rose am 17.04.2008 11:06h
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