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Unterhalt Kind/ Mutter
Unterhalt Kind/ Mutter
Hallo!
Ich noch mal, jetzt fallen mir nach und nach so viele Fragen ein ..
Stimmt es das der Kindsvater auch an mich Unterhalt zahlen muß, auch wenn wir nicht verheiratet sind? Wenn ja, wovon ist das abhängig?
Danke schon mal.
L.G.Sandra
Stichworte:
Unterhalt von sandrah26 am 30.09.2009 00:49h
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Sorry
Sorry das ich erst jetzt antworte aber bei uns war viel los. Mein Sohn ist jetzt 8 Monate. Bin im Erziehungsurlaub. Gehe wieder Arbeiten wenn mein Sohn 2 Jahre ist. Rückwirkend geht nichts mehr das hättest du gleich machen sollen. Hey deine ist ja schon 3 Jahr süss, wie heißt sie denn?? Mein Sohn heißt Luca Alessandro.
Liebe Grüsse Ellen
von Ellen36 am 21.11.2009 01:46h
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@Ellen36
Hi!
Danke für die Antwort. Wie alt ist denn Dein Kind und gehst Du arbeiten?
Meine Kleine wird im November 3 Jahre, kommt dann in den Kindergarten und ich gehe seit einem Jahr und drei Monaten wieder teilzeit arbeiten. Habe ich da einen Anspruch? Und kann man den auch rückwirkend einfordern?
Liebe Grüße Sandra
von sandrah26 am 01.10.2009 21:31h
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@gina87
Hallo, ich bin auch nicht verheiratet und bekomme Unterhalt. Das ist heute nicht mehr wie früher da es viele gibt die nicht Heiraten.
Lg Ellen
von Ellen36 am 01.10.2009 14:32h
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Unterhalt
An dein Kind muß der Vater je nach Einkommen Unterhalt zahlen, ist im allgemeinen bekannt. Er hat einen Selbstbehalt von 900€. Du bekommst Unterhalt von ihm bis dein Kind 3 Jahre alt ist, Begründung du kannst wegen dem Kind nicht arbeiten gehen. Selbstbehalt für den Vater sind 1000€. Davon wird aber der Kindesunterhalt weggerechnet da dieser immer vor geht. Solltest du Hartz4 beziehen wird das um den Unterhalt gekürzt. Der Vater muß schon sehr gut verdienen um Unterhalt zahlen zu müssen.
von Ingrid-Mama am 30.09.2009 08:42h
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wenn
ihr verh. gewesen wärt müsse er je nachdem wieviel du verdienst auch an dich was zahlen...verdienst du zuviel bzw ausreichend bekommst du nix...war in nem bekanntenkreis auch so nach scheidung...bei waren/sind ärzte er muss an sie gar nix zahlen nur an die kinder... da ihr nich verh.wart muss er an dich nix zahlen sondern nur ans kind
von gina87 am 30.09.2009 08:27h
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Kommt dfrauf an
wie viel er verdient. Dann kannst du auch uNterhalt beantragen bis euer Kind 3 ist
von COLYBRY am 30.09.2009 08:12h
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nein quark
nur fürs kind!
er müßte nur dann dir unterhalt/alimente bezahlen wenn ihr verheiratet gewesen wert u du bei der scheidung NICHT gearbeitet hättest!!
von tayfun am 30.09.2009 02:11h
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ja er muss dir auch unterhalt zahlen!!
es ist bei meiner schwegerin so dass ihr exmann auch zahlen muss, das hängt von seinem lohn ab wieviel er zahlen muss
lg
von mavis35 am 30.09.2009 00:54h
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