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Wie is das mit dem Sorgerecht?
Wie is das mit dem Sorgerecht?
Hallo, ich steig da langsam nich mehr durch, wer kann mir helfen und zwar hab ih nen Sohn der is jetzt fast 6 monate alt und ich frag mich schon die ganze zeit wie das mit dem sorgerecht ist?der vater hat die vaterschaft anerkannt und steht in der geburtsurkunde, weiter haben wir nichts gemacht, hab ich nun das alleinige sorgerecht?oder muss ich was beim jugenamt machen?
Stichworte:
Sorgerecht von Stefaniel22 am 18.12.2008 14:20h
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Alleiniges Sorgerecht
Sofern Ihr keine Sorgeerklärung abgegeben habt, hast Du automatisch das alleinige Sorgerecht. Dieses würde ich auch behalten, wenn Ihr nicht verheiratet seid! Gibst Du ihm ein Sorgerecht, so kannst Du das später nicht mehr rückgängig machen. Das heißt, auch bei einer Trennung hat der Vater immer ein Mitspracherecht, egal um was es geht, auch bezüglich KITAs, Schulen etc. Das steht ihm zu, auch wenn er nicht zahlt oder sich nicht kümmert um das Kind. So sind Schwierigkeiten vorprogrammiert, wenn nach einer Trennung - wie meistens - die Ex-Partner nicht mehr miteinander klar kommen. Mein Rat an Dich: behalte das alleinige Sorgerecht. Lass dir vom Jugendamt eine "Bestätigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen" ausstellen. Diese brauchst Du später des öfteren, um Dein Alleinsorgerecht nachzuweisen, z.B. bei der Anmeldung in einer KITA oder wenn Du auf der Lohnsteuerkarte den ganzen Kinderfreibetrag für dich beanspruchen willst. Sonst steht dem Vater der halbe FB und das halbe KG zu!
von baypow am 19.12.2008 22:23h
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kannst das gemeinsame sorgerecht
übers JA eintragen lassen.
dazu müsstet ihr beide eine erklärung unterschreiben.
von Moppelchen71 am 18.12.2008 14:50h
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gebe
den vorherigen aussagen recht nur bei verhairateten geht das sorgerecht automatisch auf beide, bei nicht verhairateten muß man das eintragen lassen.
von skyxxx am 18.12.2008 14:30h
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da
hast du das alleinige Sorgerecht
von daktaris am 18.12.2008 14:25h
2
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Sorgerecht
Du hast das alleinige Sorgerecht!!
Erst wenn ihr beide eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht unterschrieben habt wäre es anderst.
von stoffel1802 am 18.12.2008 14:25h
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also
du hast das alleinige sorgerecht. Hättest du zusammen mit dem vater eine Sorgeerklärung unterschrieben dann hättet ihr das gemeinsame sorgerecht.so hast nur du das.
von catty83 am 18.12.2008 14:23h
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