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Jugendamt

julyjewel
hallo,hab heute einen Termin beim Jugendamt,um die Beistandschaft zu beantragen.Hab am 17.07. Geburtstermin und bin dann alleinerziehend.War mit dem Vater des Kindes nie fest zusammen und denke,dass es da noch ziemliche Probleme geben wird .Er arbeitet nicht und wechselt seine Launen ansonsten immer zwischen auf das Kind freuen und mich bedrohen, ich soll ihn bloß nicht angeben.Weiss auch gar nicht, wie das dann laufen soll, wenn die Kleine da ist.Hab nur SMS kontakt mit ihm und würde mich auch erst mal nicht alleine mit ihm treffen, weil ich ihn nicht einschätzen kann.Wer von euch hat denn schon mal so ne Beistandschaft beantragt?Was kommt da auf mich zu, und auf ihn?


von julyjewel am 03.07.2008 07:57h
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5 Antworten

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Leaken
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Beistandschaft
Hallo... erstmal keine Angst vor diesem Weg. Mußte das jetzt schon zum 2.ten Mal so machen. Es ist nicht so kompliziert wie du glaubst. Beim Jugendamt nimmt man gemeinsam einen Antrag mit dir auf den du nur noch zu unterschreiben hast. Keine Fragen wie "wer denn mit dir schon alles GV hatte" kommen drin vor. Du gibst den Erzeuger mit Geb.Datum und Adresse und Beruf an und den Rest erledigt das Jugendamt selber. Wenn du SGBII bekommst, reicht der aktuelle Bescheid... mehr brauchte ich auch nicht vor zu legen. Sollte er die Vaterschaft verweigern, kümmert sich das Jugendamt auch um den Test. Keine Ahnung ob der Erzeuger dann selber zur Kasse muss wenn er es ist. Bei meiner 1. Tochter hat der Erzeuger direkt die Vaterschaft anerkannt... bei meiner 2 Monate alten Tochter habe ich von Aussenstehenden erfahren, dass er nicht dazu steht... ich lass mich mal überraschen was kommt. Wünsche dir ganz viel Kraft für die Zukunft...Kopf hoch!!!!!!
von Leaken am 04.07.2008 17:23h


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Navilona
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nimm mal den chat an
...........................
von Navilona am 03.07.2008 08:27h


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julyjewel
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jugendamt
danke für deine Antwort.Muss das wirklich sein, dass ich angebe mit wem ich was hatte in der Zeit?Versteh mich nicht falsch, ich bin sicher, dass er es ist.Muss er den Test zahlen, wenn er behauptet es nicht zu sein?
von julyjewel am 03.07.2008 08:27h


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Navilona
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ubs sorry für die rechtschreibfehler
ist noch zu früh lach....
von Navilona am 03.07.2008 08:15h


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Navilona
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hallo beistandschaft ist
quasi die vertretung für dein kind , in fragen vaterschaftsannerkennung , uns was sann folgt , besuchsrecht und solche dinge wenn du die beistandschaft beantragst mußt du (meine ich deine einkünfte anegeben ) und angeben mit wem du in der gesetzlichen empängniszeit (die beträgt sage und schreibe ein halbes jahr) gc gehabt hast dann wird der kv angeschrieben und ihm wird erst die möglcihkeit den vaterschaftstest (wenn er nicht unterschreibt für die annerkennung) freiwillig zu machen , wenn nicht werden gerichtliche schritte eingeleitet.. hoffe ich konnte dir helfen?
von Navilona am 03.07.2008 08:14h


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