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So wird staatliche Förderung optimal genutzt

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Der Staat fördert Familien bei der finanziellen Vorsorge
Der Staat fördert Familien bei der finanziellen Vorsorge

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AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 12.05.2011Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie
Für verschiedene Sparformen bietet der Staat eine staatliche Förderung an. Dies bedeutet, dass der Staat Sparern für diese Sparformen einen Zuschuss dazuzahlt.

Diese Möglichkeit wird jedoch leider nicht von allen genutzt, dabei lohnt sie sich für jedermann. Gerade Familien mit geringerem Einkommen lassen sich Einiges entgehen, wenn sie auf dieses „Geschenk“ vom Vater Staat nicht zurückgreifen. Wir zeigen Euch, welche Sparformen vom Staat gefördert werden:

  • Vermögenswirksame Leistungen: Arbeiter mit Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mit einer Einkommensgrenze von € 17.900,- bei Alleinstehenden und € 35.800,- bei zusammenveranlagten Verheirateten erhalten vom Staat eine Bezuschussung durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Der Staat gewährt die Förderung für die Zahlung von Beiträgen in einen VL Fondssparplan, einen Wertpapierkaufvertrag oder einen Bausparvertrag. Der Höchstbetrag der Förderung liegt derzeit bei € 72,- für Beiträge zu Fondssparplänen und Wertpapierkaufverträgen und bei aktuell € 42,30 bei Bausparverträgen. Beide Förderungen werden sogar nebeneinander gewährt!
  • Wohnungsbauprämie: Die Wohnungsbauprämie können alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren beantragen und erhalten, sofern sie Bausparbeiträge zahlen. Die Einkommensgrenzen liegen hier bei € 25.600,- bei Alleinstehenden und bei € 51.200,- bei Verheirateten. Der Höchstbetrag der staatlichen Förderung beträgt € 512,- für Alleinstehende und € 1.024,- für Verheiratete. Falls die erforderliche Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage überschritten wurde, können auch gezahlte Vermögenswirksamen Leistungen für die Beantragung der Wohnungsbauprämie angerechnet werden.
  • Riester-Rente: Bei der Riesterrente handelt es sich um eine staatliche Förderung zur Altersvorsorge in Form einer Grundzulage und Kinderzulage. Die jährliche Kinderzulage beträgt € 300,-. Beiträge, die den für den Zulagenanspruch notwendigen Beitrag überschreiten, können als Sonderausgabenabzug von der Steuer abgesetzt werden. Die Riester-Rente gilt für viele als schwer verständlich und kompliziert. Deshalb sollte das Thema ausführlich mit einem Finanzberater besprochen werden. Wer durch die Riester-Rente seine Kinder im Todesfall absichern möchte, kann einen zusätzliche Hinterbliebenen-Absicherung abschließen. Diese schmälert allerdings die Rendite, ebenso ist die Hinterbliebenenrente nicht sehr hoch.
  • Rürup-Rente: Bei der Rürup-Rente handelt es sich um die aktuellste staatliche Förderung zur Altersvorsorge. Die Beiträge hierzu zahlt man selbst aus dem Einkommen. Die Förderung erfolgt ausschließlich durch den Sonderausgabensteuerabzug. Nach einem gestaffelten Modell können eingezahlte Beträge (bis zu einer Höhe von € 20.000,- für Alleinstehende und € 40.000,- für Verheiratete) abgesetzt und Auszahlungen besteuert werden. Die Beiträge können zu 60 % angesetzt werden, der ansetzbare Betrag steigt jährlich um 2%.
  • Mutterschaftsgeld: Während der Schutzfrist vor, während und nach der Geburt erhalten Mütter Mutterschaftsgeld. Dies beträgt normalerweise 13 Euro pro Kalendertag. Doch nicht jede Mutter hat ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Mütter, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert sind stehen niedrigere Sätze zu. Werdende Mütter sollten sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Krankenkasse informieren.
  • Elterngeld/Landeserziehungsgeld: Das Elterngeld wird bei der von der Landesregierung bestimmten Behörde beantragt. Dies kann beispielsweise das Versorgungsamt sein. In bestimmten Teilen Deutschlands (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen) können Eltern im 3. Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld beantragen. Beantragen kann man es über die Erziehungsgeldstelle des jeweiligen Wohnortes, die Höhe hängt von Einkommen und vom Bundesland ab.

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