Ein Kindermädchen ist laut Definition eine Hausangestellte, die eine qualifizierte Ausbildung in einem pädagogischen oder pflegenden Beruf absolviert hat. So können beispielsweise gelernte Erzieherinnen, Kinderkrankenschwestern und Kinderpflegerinnen als Kindermädchen arbeiten. Früher waren sie ein unverzichtbarer Bestandteil des Personals in gehobenen Haushalten, wobei es zu den primären Aufgaben des Kindermädchens zählte, die Hausherrin in der Kindererziehung und -pflege zu unterstützen bzw. diese gänzlich zu übernehmen.
Als
Teil des Haushaltspersonals oder Gesindes wurde dem Kindermädchen
früher häufig ein Zimmer im Haus des Dienstherren zur Verfügung
gestellt, so dass es sich nicht nur tagsüber, sondern auch nachts um
die Kinder kümmern konnte. Zur Abgrenzung ihres
Standes und als äußeres Zeichen ihres Berufs war es üblich,
dass Kindermädchen eine Uniform trugen. Zu den allgemein bekannten Kindermädchenfiguren in Literatur und
Fernsehen gehören Mary Poppins, Nanny McPhee sowie Jane Eyre aus
Charlotte Brontes gleichnamigem Roman.
Heutzutage
ist die Beschäftigung eines Kindermädchens entsprechend den
allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen geregelt.
Anders als beispielsweise bei der Beschäftigung eines Babysitters,
der für ein paar Stunden oder einen Abend das Kind betreut, bedeutet
dies, dass das Kindermädchen
bei der Sozialversicherung angemeldet
sein muss. Außerdem müssen die Arbeitgeber Gehalt und Steuern abführen sowie eine Unfallversicherung abschließen.
Von der Position des Kindermädchens abgrenzen muss man den Beruf der
Gouvernante, der vom 17. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts existierte. Diese Frauen verstanden sich ebenfalls als Erzieherinnen und Lehrerinnen für die gehobene Gesellschaft. Anders als das Kindermädchen oder im englischsprachigen Raum eine Nanny, die sich vom Baby- bis weit über das Kindergartenalter um die Kinder kümmerte, lag der Fokus der Gouvernante primär auf der Erziehung von Kindern im Schulalter. Die
Einführung der allgemeinen Schulpflicht markierte das Ende der
Gouvernantentätigkeit. Diese Profession ermöglichte Frauen in Zeiten, da sich ihr Rollenbild vorrangig auf das der Ehefrau und Mutter
beschränkte, unabhängig von einem Mann zu leben und
eigenes Geld zu verdienen. Ohne in Verruf zu kommen.
Ein
dem Kindermädchen verwandter Beruf war jener der
Amme. Als Bonne
bezeichnete man früher ein Kindermädchen, das den Kindern des
Hauses die französische Sprache lehrte. Der moderne, heute
gängige Ableger dieser Form der Kinderbetreuung ist das
Au-pair, das
den Kindern, die es betreut oft die eigene Sprache näher bringt.
Während
Au-pairs heutzutage nicht nur Französisch sprechen, ist es
mittlerweile auch unüblich geworden, dass Kindermädchen Uniformen
tragen. Auch wohnen sie gewöhnlich nicht mehr als Teil der
Dienerschaft im Haus des Arbeitgebers. Der
Vorteil dieser Betreuung liegt auf jeden Fall darin, dass sich das
Kindermädchen je nach Vertrag
sehr flexibel um das/die Kind/er kümmern kann und die Betreuung individuell auf die Bedürfnisse anpasst. Oft werden die Frauen in Teilzeit oder
geringfügig beschäftigt.
[AKH]