Formular für die Ablegung der Vaterschaft! Woher holen?

Frage von: babylove2005
18.09.2008 | 7 Antworten
Hallo,

Da ich vor 3 Monate eine kleine Tochter entbunden habe, ich NOCH verheiratet bin, gilt die kleine offiziell als leibliches Kind meines NochEhemannes (Scheidung am 15.10.08)! Nun muss er die Vaterschaft ablegen, damit mein Freund - der leibliche Vater des Kind die Vaterschaft anerkennen kann!

Woher bekomme ich ein solches Formular und wie läuft das ganz ab?

Ich wohne in Berlin - Reinickendorf ..
Wo gibt es eine stelle wo ich mich direkt hinwenden kann?

LG, babylove2005

(wink)

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10 Antworten

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Gelöschter Benutzer | 18.09.2008
1 Antwort
antrag
könnte mir vorstellen das du diese beim jugendamt bekommst, bzw.die können dir da bestimmt auskunft geben
SchwarzLicht | 18.09.2008
2 Antwort
soweit mir bekannt ist
kann man die Vaterschaft nicht einfach so "ablegen". Dazu muss dein Noch-Ehemann eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben, mit welcher dann per Gen-Test festgestellt wird, dass er nicht der Vater ist. Mit Rechtskraft dieses Urteils wird er dann quasi gestrichen und der leibliche Vater kann seine Vaterschaft anerkennen. Zumindest hab ich einen solchen Fall in der Kanzlei schon erlebt - da war die Sache auch klar und trotzdem musste es so kompliziert laufen.
Gelöschter Benutzer | 18.09.2008
3 Antwort
Wie Schwarzlicht
schon sagte das muss alles per Gericht geklärt werden und das kann dauern
SchwarzLicht | 18.09.2008
4 Antwort
PS:...
die Anfechtungsklage kannst natürlich auch du erheben - das muss nicht unbedingt von deinem Ex ausgehen. Lass dich am besten mal bei deinem Anwalt beraten
babylove2005 | 18.09.2008
5 Antwort
@ Schwarzlicht & marquise
Also es steht fest dass es nicht der leibliche Vater ist. Seine Rechtsanwältin will dieses Formular haben, bei uns wird KEIN Gen - Test gemacht, da das nicht für nötig gesehen ist - was auch so ist! Denn mein Mann hat ja meine Tochter nirgends anerkannt/angenommen er steht lediglich in der Geburtsurkunde! Mein Ehemann weiß dass er nicht der Vater meiner Tochter ist, und hat dies auch schon schriftlich erklärt! Da die Scheidung am 15.10. schon ist, muss ich nur noch dieses angeforderte Formular besorgen. Und dann hat sich die Sache erledigt. LG, babylove2005
Gelöschter Benutzer | 18.09.2008
6 Antwort
Babylove
Ist ja ein Ding bei mir war das auch so und trotzdem ging es vor Gericht vielleicht wurde das jetzt geändert.Alles Liebe für dich.Ach so ich möchte auch mal gerne wissen ist das Bild echt von dir??Find es so süß
SchwarzLicht | 18.09.2008
7 Antwort
das war in der Sache auch der Fall
und trotzdem musste dieses Verfahren durchgeführt werden. Der gute Mann hätte sich das auch sparen können, da er seine Frau seit einem Jahr nicht mehr gesehen hatte - das er sie da nicht geschwängert hat, war schon klar. Diesen Schwachsinn hab ich auch nicht verstanden, aber so war´s halt. Das dein Ex die Vaterschaft nicht anerkannt hat ist unerheblich, da er als dein Ehemann ja automatisch per Gesetz als Vater gilt. Macht rechtlich gesehen keinen Unterschied Aber wenn´s auch einfacher geht, dann ist´s ja super. Frag doch am besten mal deinen Anwalt - der müsste dann ja wissen, was da von der Gegenseite verlangt wird.

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