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Rückstellung

babyzwei2010
babyzwei2010
27.04.2012 | 35 Antworten
wollte mal wissen ob es hier welche gibt die ihr kind zurückgestellt haben
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35 Antworten

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31 Antwort
Nein laut neuem Gesetz der 30.09. habe eben gegoogelt.
loehne2010
loehne2010 | 27.04.2012
32 Antwort
Hmm . ich würde meine Große auch gern zurückstellen, wir kommen aus Niedersachsen und bei uns ist der Stichtag der 30. September. Meine Maus wird am 21. September 6, sie ist eine Woche zu früh gekommen und hätte sie noch 2 Tage gewartet, wäre sie ein Jahr später eingeschult worden, wir reden hier von 9 Tagen! Sie wäre dann mit Kindern zusammen in einer Klasse, die ein dreiviertel Jahr älter sind, dabei ist mir gar nicht wohl . Ihre Kindergärtnerin hat mich auch schon darauf angesprochen, sie meint, daß Lea für eine bald-Schülerin einfach noch zu verspielt ist und sie würde es auch befürworten, wenn sie erst übernächstes Jahr zur Schule käme. Na ja, wir haben jetzt in 3 Wochen den Sprachtest, bin mal gespannt, was dabei rauskommt .
Xinette
Xinette | 27.04.2012
33 Antwort
@HelenaundEric Guten Morgen Leider ist das alles von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei uns zB ist der Stichtag der 30.09. Mein Sohn am 15.09 geboren kommt somit kurz vor seinem 6. Geburtstag in die Schule. Schulanfang ist bei uns immer zwischen dem 13.09 und 20.09. In Bayern ist der Stichtag sogar der 31.12. da kommen also auch Kinder in die Schule die erst im Dezember 6 werden. Genauso unterschiedlich sieht es mit den Rückstellungen aus. In den meisten Bundesländern gibt es keine Rückstellungen mehr aber es gibt noch einige wenige Ausnahmen wo es noch möglich ist. Daher ist so eine Frage hier im mm auch immer so eine Sache da jeder nur von seinem Bundesland die Erfahrungen hat. Du gehst in Deinen Antworten siehe Antwort NR 28 zB aber nur von dem aus wie es bei Euch ist und vergisst dabei das es durchaus Bundesländer gibt die bekommen erst Ferien wenn in anderen Bundesländern die Schule schon wieder anfängt. Daher kannst Du Deine Antworten so pauschal nicht formulieren.
coniectrix
coniectrix | 28.04.2012
34 Antwort
bei uns in brandenburg is der stichtag auch der 30.09 . meine wird im juli 2014 6 und wird dann auch eingeschult im august..auch kinder die ziwschen 1.10. und 31.12. 6 werden, können auf antrag der eltern schon eingeschult werden..in ausnahmefällen sogar kinder die nach dem 31.12., aber vor dem 1.08. des folgejahres 6 werden.. ansonsten ist aber auch eine rückstellung möglich brandenburgisches schulgesetz § 51 Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in die Schule. Dabei berücksichtigt sie oder er die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 37 Abs. 1. Auf Antrag kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen. Bei einer Zurückstellung vom Schulbesuch soll eine anderweitige Förderung, insbesondere durch den Besuch einer Kindertagesstätte oder durch rehabilitative Frühförderung, gewährleistet sein.
gina87
gina87 | 28.04.2012
35 Antwort
Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin oder den Schulleiter auf Antrag der Eltern für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule. Die Pflicht zur schulärztlichen Untersuchung gemäß § 37 Abs. 1 bleibt unberührt. Kann ein Kind den Anforderungen des Schulbesuchs in der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule nach einer in der Regel dreimonatigen Schulbesuchszeit noch nicht entsprechen, kann es in besonders begründeten Fällen auf Grund der Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Eltern sind vor der Entscheidung zu hören. Eine Förderung gemäß Absatz 1 Satz 4 soll gewährleistet sein. Die Zurückstellung ist nur einmal möglich. Die Zeit der Zurückstellung kann vom staatlichen Schulamt auf Antrag der Eltern auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet werden.
gina87
gina87 | 28.04.2012

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