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Rechtliche: Berufsschule trotz Krankschreibung?

Moppelchen71
Moppelchen71
04.12.2013 | 16 Antworten
Mein Sohn (17) hatte gestern einen Arbeitsunfall, bei dem er sich eine größere Verletzung an der rechten Hand zuzog, die im KH behandelt und verklebt wurde. Wenn alles gut geht, kann er ab nächste Woche, mit Wundschutz, wieder zur Arbeit.
Der Kollege hat meinen Sohn ins KH gefahren, von dort dann zum AG, um die Krankmeldung abzugeben und dann nach Hause gefahren. Betrieb ist also involviert.
Nun hätte er in dieser Woche noch 2 Tage Berufsschule.
Die Berufsschule sieht es gern, wenn die Schüller die krankgeschrieben, aber nicht bettlägrig sind, trotzdem am Unterricht teilnehmen.
Generell würde für meinen Sohn nun auch nichts dagegen sprechen. Er könnte zwar nicht schreiben oder werkeln, aber zumindest so dem Unterricht folgen.
Nur, er nimmt derzeit auch noch stärkere Schmerzmittel, die ihn müde machen.
Für mich stellen sich da mehrere Fragen, bzw. Zweifel und ich hoffe, dass sich jemand mit der rechtlichen Grundlage auskennt.

Normalerweise ist der Azubi, auf dem Weg zur und von der Berufsschule, über die Schule versichert. Passiert nun etwas, tritt da die Versicherung der Schule ein. Wenn jedoch dieser Schüler gerade krankgeschrieben ist und beispielsweise stürzt, egal ob nun weil ihm schwindelig wird oder es glatt ist, könnte doch die Versicherung der Schule sich weigern zu haften, weil der Schüler ja eigentlich krankgeschrieben ist und gar nicht zur Schule kommen kiönnte, oder?
Und zusätzlich könnte die KV des Schülers, bzw. Unfallversicherung des AG, sich auch quer stellen, weil der Schüler eben nicht zu Hause geblieben ist, sondern trotzdem zur Berufsschule ging und damit den Unfall "provoziert" hat, sehe ich das richtig?

Wir haben nun entschieden, dass unser Sohn diese Woche nicht zur Berufsschule geht. Er müsste mit dem Bus knapp 1 Sunde in die Kreisstadt fahren und von dort dann noch ein gutes Stück zur Schule laufen. Gerade mit den Schmerzmitteln und der momentanen Wetterlage - bei uns ist Unwetterwarnung für Stürme, plötzliche Glätte und Schnefall bis zu 30cm - ist uns das Risiko zu hoch, dass er im Straßenverkehr unkonzentriert sein könnte, vor ein Auto läuft, stürzt oder ihm schwindelig wird.
Die Schule, bzw. der Lehrer, wird daraus wahrscheinlich wieder eine Diskussion entfachen.
Ich möchte nun wissen, ob ich mit der Gegenargumentation richtig liege, dass wir eigentlich sogar verpflichtet sind, unseren Sohn zu Hause zu lassen, um nichts zu riskieren, das ihn die Versicherung verlieren lässt, falls es zu einem Unfall kommt.

Kennt sich da jemand fundiert aus, also nicht rein nach logischem Menschenvestand, sondern mit den rechtlichen Fakten?
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16 Antworten

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16 Antwort
Upps, der Lehrer scheint engagiert zu sein und seine Mails nicht nur zu Schulzeiten zu lesen! Er hat sich kurz und knapp für die Mitteilung bedankt und meinen Sohn für die beiden Tage als entschuldigt eingetragen. WOW! All das Grübeln grundlos gewesen.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 05.12.2013
15 Antwort
@Jacky220789 Ich kenne es eigentlich auch so, dass, wenn man vorzeitig wieder arbeiten will, man eine Bescheinigung vom Arzt braucht. Gerade wohl, wenn man wegen eines Arbeitsunfalls krankgeschrieben ist, denn passiert etwas, kann der Betrieb wohl böse Schwierigkeiten bekommen. Ich habe dem Lehrer per Email jetzt mitgeteilt, dass Micky krankgeschrieben ist, einen Arbeitsunfall hatte und die Verletzung selbst, ihn nicht von der Teilnahme am Unterricht abhalten würde, wir uns allerdings entschlossen haben, ihn zu entschuldigen, da wir, auch im Interesse der Berufsschule denken, dass es ein erhöhtes Risiko ist, ihn unter den Medis zur Schule zu lassen und so eventuell etwas provozieren, was sowohl für meinen Sohn, als auch die Berufsschule versicherungstechnisch eventuell für Komplikationen sorgen könnte, sollte mein Sohn, auf grund des Mangels an Konzentration unter den Medis, eine Unfall haben. Die ANtwort warte ich dann ab.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 05.12.2013
14 Antwort
Steht das voraussichtlich krank bis nicht eigentlich dafür, dass es möglich währe das sich die Krankheit hinzieht und er somit verlängert wird? Als ich vor kurzem in der Berufsschule angefangen habe wurden wir belehrt. Kranken schein muss innerhalb von 3 Tagen da sein am ersten Tag krankmeldung UND krank ist krank wenn wir uns doch in der Lage fühlen wieder früher zu gehen brauchen wir eine gesundbeschreibung vom Arzt. Sonst würden wir vom Schulgelände verwiesen, da es schon vorkam das es versicherungstechnische Probleme in einem solchen Fall gab. Eine Schülerin war krankgeschrieben kam aber zur Schule wegen einer Klausur ihr passierte dort etwas und die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Noch dazu ist man nicht verpflichtet mitzuteilen warum man krank ist bzw was man hat . Erkundige dich am besten nochmal beim Arzt und hole dir am besten mal einen Rat von einem Anwalt ein der weiß das genau. Krank wird er sicher nochmal irgendwann und somit würdest du den Diskussione ausm weg gehen.
Jacky220789
Jacky220789 | 04.12.2013
13 Antwort
aber ich würd mir da auch keine raste machen..krank is krank . und wenn er der Meinung is, aufgrund der Erkrankung und auch wegen der medis nich am unterricht teilnehmen zu können, ja dann is das so . da kann sich die schule den mund fusslig quasseln . letztenendes is krank= krank und fertig
gina87
gina87 | 04.12.2013
12 Antwort
@Moppelchen71 da er minderjährig ist, hast DU doch immernoch die entscheidungen zu treffen oder sehe ich das falsch ? und so wie du es hier schreibst, würde ich meine kinder auch nicht zur schule schicken. da könnte der lehrer im dreieck springen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 04.12.2013
11 Antwort
das man nicht versichert stimmt so pauschal gesagt nich . letztenendes is es ermessenssache auf jedem Krankenschein steht, " bis voraussichtlich am . " krankgeschrieben..also nur eine prognose vom doc letztenendes entscheidet es jeder AN selber, wann und ob er wieder arbeitsfähig is und son Krankenschein heißt ja nich gleich, dass man das bett hüten soll . alles was gesundheitsfördernt is, is erlaubt, was auch der besuch der Berufsschule sein kann, wenn derjenige sich dazu in der lage fühlt und sich nch grob fahrlässig in Situationen bringt, die seiner bestehenden Erkrankung noch mehr schaden könnten . passiert ihm jetzt was auf dem weg zur/vor der schule, kann man am ende nich sagen, dass er nich versichert wäre..stürze oder unfälle anderer art hätten ohne besuch der schule auch passieren können . macht er allerdings sowas wie n Handstand und verursacht damit ne noch größere Verletzung der Verletzung die ja eh schon da is, sähe das bzgl. Versicherung wieder anders aus, eben weil er ja von seiner kaputten Hand und n Handstand kein gesundheitsförderndes handeln von ihm war . bleibt halt nur die frage, wer bei sowas am ende überhaupt fragt, woher die schlimmere Verletzung stammt . prüfen, jedenfalls bei dem Beispiel, kann das am ende eh kaum einer
gina87
gina87 | 04.12.2013
10 Antwort
Es geht mir auch nicht darum, dass er wegen der Verletzung an sich nicht teilnehmen könnte. Das wäre kein Problem. Aber er hat eben das Problem, dass ihn bereits die verschriebenen Diclofenac doch schon plümerant werden lassen. Allerdings reagiert er seit jeher etwas sensibler auch auf andere Schmerzmittel, wie bspw. Ibuprofen. Die hauen ihn jetzt nicht voll um, aber er schläft viel und scheint immer irgendwie auch, als sei er übermüdet. Daher nimmt er Medis eigentlich nur, wenn gar nichts anderes mehr geht. Diese soll er nun aber nehmen, um auch die Schwellungen um die Wunde abklingen zu lassen. Es geht mir rein um den Einfluss der Medis. Da habe ich einfach zu große Bedenken, dass etwas passieren könnte.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 04.12.2013
9 Antwort
leider ist der Junge schulpflichtig und muss dieser Pflicht nachkommen, es sei denn er wäre bettlägerig krank. Wie gesagt, der Arzt kann ihn für bestimmte Zeit vom Unterricht befreien, wenn er es für nötig hält. Selbst bei einem Ausgelernten muss der Arbeitgeber die Krankmeldung nicht akzeptieren und kann ihn für bestimmte Zeit an einem "Schonarbeitsplatz" verfrachten.
Cindy2912
Cindy2912 | 04.12.2013
8 Antwort
Nen gesetz kenn ich nicht, aber er braeuchte 2 atteste, eins fuer ag, 1 fuer die schule. Ansonsten hat der lehrer recht, er kann am unterricht teilnehmen. Was fuer sch.erzmittel hat er denn, dass sie ihn so ausknocken?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 04.12.2013
7 Antwort
huhu . diese antwort habe ich gerade gefunden . und das klingt doch logisch oder ? also ich würde den arzt dazu befragen . . nein, ich glaube so einfach geht das nicht. Als ich während meiner Ausbildungszeit eine Armverletzung hatte, musste der Arzt explizit auf den Krankenschein schreiben, dass der "Schulbesuch erlaubt" ist. Ich kann dir jetzt aber leider nicht den entsprechenden Paragraphen nennen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 04.12.2013
6 Antwort
scheint doch nicht ganz so zu sein . http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13238/arbeitsrecht-irrtum-9-wer-krankgeschrieben-ist-darf-nicht-arbeiten_aid_365921.html schwierig!
rudiline
rudiline | 04.12.2013
5 Antwort
Guten Abend liebes Moppelchen, ich arbeite zufällig bei einem D.-Arzt. Rein rechtlich gesehen, muss er damit zur Schule, da er ja aktiv am Unterricht teilnehmen kann, auch wenn er vielleicht keine schriftlichen Arbeiten verrichten kann. Jedoch kann der Arzt ebenfalls ein Attest für die Berufsschule ausstellen. Gute Besserung an den Sohn und Lg
Cindy2912
Cindy2912 | 04.12.2013
4 Antwort
http://schueler.nextline.de/webcom/show_article.php/_c-7/_nr-34/_cmt-f001636860e009d0356dfe12ec4305e1/i.html lies mal den letzten absatz!
rudiline
rudiline | 04.12.2013
3 Antwort
Ich würde beim Arzt rückfragen, all das schildern, und irgendwo Datum, Uhrzeit und Namen des Arztes notieren, und auf dieses Gespräch berufen. Oder gleich bei der Krankenkasse mit dem Amtsarzt reden - der ist eben für juristich/medizin. Dinge zuständig.
BLE09
BLE09 | 04.12.2013
2 Antwort
@rudiline Der Meinung bin ich ja auch. Aber die Diskussionen mit dem Lehrer habe ich satt. Als meinem Sohn Ende August ein Zehennagel gezogen werden musste, diskutierte der Lehrer auch mit mir herum, Micky könnte ja am Unterricht teilnehmen. Ich bräuchte da eine Hinweis auf rechtliche Fakten, mict denen ich begründen kann, falls er wieder diskutiert.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 04.12.2013
1 Antwort
wenn er einen krankenschein hat ist er krank, da kann niemand verlangen, dass er da in die schule geht! wenn ihm dann was in der schule passiert, ist er versicherungsrechtlich nicht geschützt.
rudiline
rudiline | 04.12.2013

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