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Angenommen das Kind muss ins Krankenhaus,wer darf über nacht beim Kind bleiben (getrennt lebende Eltern)

Julia1907x
Julia1907x
05.05.2011 | 7 Antworten
Hallo zusammen,

ich stell mir die ganze Zeit diese Frage was wäre wenn z.b das Kind (in diesem Fall mein Stiefsohn) ins Krankenhaus müsste und er auch über Nacht bleiben müsse wer dann bei ihm bleiben darf? Der Vater oder die Mutter (zu der fast kein Kontakt besteht) oder ich als Stiefmutter..?!?

Oder wie sähe es aus wenn meine Tochter ins KH müsste? Dürfte dann mein Freund über Nacht bei ihr bleiben ... (während ich mich dann um den Kleinen kümmer) oder dürfte nur ihr leiblicher Vater dann bei ihr sein?!? ...

Liebe Grüße, Julia
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7 Antworten

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1 Antwort
es
darf mit wer will.. also ob nun du oder dein freund oder die mutter . ihr müsst es ja selbst bezahlen! es sei denn ihr habt eine zusatzversicherung, und je nach dem wer da drin steht, bei dem wirds mit übernommen!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.05.2011
2 Antwort
nicht darf, sondern sollte
es sollte eine Person mitgehen, zu dem das Kind vollstes Vertrauen hat. LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 05.05.2011
3 Antwort
Hi
Ja es darf mit wer will zb auch die Oma oder auch du kannst mit deinem Stiefsohn mitgehen und dein freund mit deiner Tochter, wie gesagt das ist egal!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.05.2011
4 Antwort
hmm
also wir waren ja vor ein paar wochen für ein paar tage im kkh und da dürfen nur die mamas da bleiben.denke mal ist vom krankenhaus abhängig
82ela
82ela | 05.05.2011
5 Antwort
also..
wir haben ja eine Unfallversicherung für beide Kinder und da stehen halt als Beleitperson mein Freund und Ich drine, weil die Kinder bei uns wohnen.Aber ich dachte bis jetzt immer das nur die leiblichen Eltern das Kind im Krankenhaus betreuen dürften.Also ist es egal wer mit geht hauptsache das Kind hat Bezug?! Ich hab mir die ganze Zeit vorgestellt wie der Kleine dann evtl. mal im Krankenhaus liegt mit seiner leiblichen Mutter zu der er selten Kontakt und auch keinen Bezug hat und sie auch nicht als Mama ansieht.. o.O
Julia1907x
Julia1907x | 05.05.2011
6 Antwort
kkh
hallo.es gibt krankenhäuser bei denen man sich aussuchen darf wer mitgeht .es gibt aber auch welche die sagen die mutter darf dableiben, wenn der vater da bleibt muß man vorher bescheid sagen.
nicos_mami
nicos_mami | 05.05.2011
7 Antwort
es war früher
mal so mit den leiblichen eltern . aber das ist heute net mehr so . wenn du im kh bescheid sagst das is der vater der kleinen der darf bleiben dann is das so genauso anders rum mit deinem freund der kleine wenn er im kh sagt das is die mama du darfst bleiben dann is das so . es sei denn dein ex oder seine ex haben da einwände . dann müsst ihr des erst mal klären kh hält sich da raus und lässt auch nur den oder die rein wo von wem gesagt wird der die darf des kind sehen
wonny1980
wonny1980 | 05.05.2011

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