In der Zeit, die Du zum Stillen benötigst, darf kein Verdienstausfall eintreten und Du musst die Stillzeit weder vor- noch nacharbeiten. Des weiteren darf die Stillzeit nicht an die sonstigen - vom Arbeitsgesetz festgelegten Ruhepausen - angerechnet werden. Außerdem gelten für Dich als stillende Mutter auch alle anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, die schon in der Schwangerschaft gegolten haben. Dies können zum Beispiel Einschränkungen in der Arbeitszeit, Arbeiten mit hohem Gesundheitsrisiko oder Arbeiten unter Leistungsdruck sein.
Es gibt aber auch weitere Möglichkeiten. Du könntest die Muttermilch abpumpen. Muttermilch lässt sich zwei bis drei Tage im Kühlschrank aufbewahren oder auch einfrieren. Hier könnte Dein Partner oder eine Pflegeperson dem Baby die Muttermilch in der Flasche geben. Du könntest in diesem Fall die Stillpausen bei der Arbeit zum Abpumpen nutzten, damit Deine Brust auch weiterhin Milch produziert.
Solltest Du Fragen über die Stillzeiten am Arbeitsplatz haben oder sich der Arbeitgeber nicht an das Mutterschutzgesetz halten, kannst Du Dich in Deutschland jederzeit an das Amt für Arbeitsschutz wenden. In Österreich und der Schweiz ist das Arbeitsinspektorat zuständig. Diese Aufsichtsbehörden können im Einzelfall noch einmal nähere Bestimmungen über die Dauer und Anzahl der Stillzeiten treffen. So kann die Behörde unter anderem das Einrichten eines Stillraumes an Deinem Arbeitsplatz vorschreiben.
[MM]
Wird eine Frau schwanger, ändert sich so einiges in ihrem Leben. Angefangen von den Veränderungen des eigenen Körpers über neue Lebensansichten, Erwartungen und Pflichten. Dies gilt auch für den Beruf. Als berufstätige und schwangere Frau stehst Du ab Beginn der Schwangerschaft unter dem Mutterschutzgesetz. Welche Rechte Dir das Gesetz im Berufsalltag ermöglicht, ab wann Du in den Mutterschutz gehen kannst, wie Du Mutterschaftsgeld beantragst und weitere wertvolle Informationen erhältst Du in unserem eXtra rund um den Mutterschutz.