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Adoption

Sindy|Boerner
Sindy|Boerner
10.03.2020 | 13 Antworten
Hallo!
Ich hätte eine Frage, und zwar, möchte mein Schwiegersohn meine Enkelin adoptieren, die Biografie von ihm ist bereits gemacht worden, jetzt sagten die von der Adoption das ebenfalls eine Biografie von meiner Tochter gemacht werden muss, was sie aber nicht sagte, sondern das es nur um den zukünftigen Adoptivater geht.
Wie ist das geregelt, weiss das zufällig jemand?
P.s Die Dame wird nicht gefragt, da sie schon meine Tochter + Schwiegersohn hintergangen ist.
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13 Antworten

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1 Antwort
frage doch mal bei einem anderen Jugendamt nach . quasi eine Zweitmeinung . Deine Tochter ist die leibliche Mutter ? . braucht man da nicht die Einverständniserklärung vom leiblichen Vater ? was heißt bei Dir Biografie ?
130608
130608 | 10.03.2020
2 Antwort
Es muss von beiden Eltern eine Biografie und Lebenslauf gemacht werden Und die leibliche Mutter muss alles mit unterschreiben
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.03.2020
3 Antwort
@130608 Ja, sie ist die leibliche Mutter
Sindy|Boerner
Sindy|Boerner | 10.03.2020
4 Antwort
Nur wenn sie verheiratet waren oder die zwei eine gleichberechtigte Sorgerecht Vereinbarung unterschrieben haben und keiner das alleinige Sorgerecht haben Allerdings muss der leibliche Vater zustimmen, wenn due Mutter kein alleiniges Sorgerecht hat und wenn er dagegen ist, kann der neue Mann das Kind nicht adoptieren
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.03.2020
5 Antwort
@130608 Ja, sie ist die leibliche Mutter
Sindy|Boerner
Sindy|Boerner | 10.03.2020
6 Antwort
@Phoebs Mit dem leiblichen Vater haben sie bevor das alles angestrebt wurde, mit dem Notar festgesetzt.
Sindy|Boerner
Sindy|Boerner | 10.03.2020
7 Antwort
Dann hol dir bei einem anderen Jugendamt eine zweit Meinung ein, so wie es schon gesagt wurde Der Mann muss sein Lebenslauf und polizeiliches führungszeugnis vorzeigen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.03.2020
8 Antwort
@Phoebs Mit dem leiblichen Vater haben sie bevor das alles angestrebt wurde, mit dem Notar festgesetzt.
Sindy|Boerner
Sindy|Boerner | 10.03.2020
9 Antwort
@Phoebs Es ist alles von ihr verlangt worden, es ist alles da was sie braucht. Aber von der Biografie der Mutter war nie die Rede. Deshlab die Frage
Sindy|Boerner
Sindy|Boerner | 10.03.2020
10 Antwort
Das kommt auf das Bundesland an
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.03.2020
11 Antwort
Erstmal würde ich Dir dringend raten den Nicknamen in einen erfundenen Nick zu ändern. Gerade bei solchen Fragen wie dieser hier könnte es u.U. Schwierigkeiten geben, denn dann kann jeder die Frage lesen der bei Google Deinen Namen eingibt. Dann würde auch ich dazu tendieren, daß Du einen Termin bei profamilia, der Caritas oder einer ähnlichen unabhängigen Beratungsstelle ausmachst und dann dort genau nachfragst. Die MA dort können Dir dann explizite Antworten geben, besser als wir hier. Wir kennen ja Eure genaue Lebenssituation nicht und können dann auch hier nicht wirklich so helfen wie Du es vielleicht erhoffst. Bei der Beratungsstelle kannst Du dann alle vorhandenen Unterlagen mitnehmen und vorlegen und die MA können dann auch entsprechend genau antworten.
babyemily1
babyemily1 | 10.03.2020
12 Antwort
Ähm also: Sorgerecht, umgangsrecht und Co sind vollkommen egal. Es benötigt immer einer Zustimmung zur Adoption von den BIOLOGISCHEN Eltern. Immer. Sollte diese nicht gegeben sein, kann via Gericht eine Anordnung erfolgen. Diese muss aber gut begründet sein. Zb Vater und Mutter sind getrennt. Das alleinige Sorgerecht liegt bei der Mutter. Diese heiratet einen anderen Mann und das Kind soll von dem Mann adoptiert werden. Der leibliche Vater kann sein Veto einlegen. Und wenn er dann noch Interesse am Umgang bezeugt, wird ihm damit auch recht gegeben. Entsprechend ist hier nicht nur deine Tochter zu fragen, sondern auch noch der leibliche Vater usw. So einfach wird das alles nicht und ich würde tatsächlich auch zu einer Stelle / Organisation raten, die sich damit auskennt. Oder sogar einem Anwalt.
xxWillowXx
xxWillowXx | 10.03.2020
13 Antwort
natürlich werden beide Eletrn geprüft. das ist schon immer so. Immerhin verleirt das Kind seinen leiblichen Vater. Das Kind wird dazu auch gehört.
eniswiss
eniswiss | 11.03.2020

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