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Wie und wo beantrage ich das alleinige Sorgerecht?

honey080574
honey080574
17.12.2008 | 8 Antworten
Hallo,
ich lebe mit dem Vater meiner Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft, sind also nicht verheiratet. Nach der Geburt 2006 haben wir das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Allerdings hatte ich da noch keine Ahnung, was mich da erwartet. Mein Lebensabschnittsgefährte lebt so eine art Doppelleben. Er belügt mich, verheimlicht mir gegenüber Rechnungen, die noch aus der Zeit von vor mir stammen, er sucht im Internet nach neuen Bekanntschaften auf dubiosen Sexseiten, verleugnet seine Tochter und mich, kümmert sich nur ausgiebig um seine Tochter, wenn ich ihm mit dem alleinigen Sorgerecht drohe. Er wäre noch nicht mal in der Lage, für sich selbst zu sorgen, geschweige denn für sein Kind. Er bekommt sein Leben einfach nicht geregelt. Meine Frage wäre nun, wie und wo ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragen kann. Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
LG, honey080574
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1 Antwort
sorgerecht
ich denke mal , das man das beim jugendamt macht . ich kenn mich da nicht so ganz aus . aber wenn du an jemanden anständigen beim jugendaqmt kommst, bekommst du bestimmt ne gute auskunft. aber ob das so einfach ist weiß ich nicht . und ich glaub, du musst da auch vor gericht . also informir dich vielleicht auch mal bei nem anwalt .
maus-maus0607
maus-maus0607 | 17.12.2008
2 Antwort
hey
in diesem Fall frag bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht nach. Ich weiß auch persönlicher Erfahrung dass nur bei schwerwiegenden Delikten, z. B. Mißbrauch, das Sorgerecht nur auf einen Elternteil übertragen werden kann. Solange ihr noch zusammen wohnt wird es evtl. schwieriger. Eine Beratung beim Rechtsanwalt ist in den meisten Fällen kostenlos.
Braunbienchen
Braunbienchen | 17.12.2008
3 Antwort
alleiniges Sorgerecht
Danke für Die Auskunft! Werde mich da mal informieren. Allerdings wären wir uns, was das alleinige Sorgerecht betrifft, schon einig.
honey080574
honey080574 | 17.12.2008
4 Antwort
Sorgerecht
Wie das bei der Belehrung, die ihr sicher bekommen und unterschrieben habt im JA gesagt wurde ist das mit dem Sorgerecht nicht so einfach rückgängig zu machen. Zuerst musst du mal zum Jugendamt und den Antrag stellen und dann wird das alles vor dem Familiengericht geregelt. Ganz so einfach ist das allerdings nicht, lass dich lieber im Jugendamt beraten, die können dir anständig weiterhelfen . Oder ließ mal den zettel durch, den ihr im JA unterschrieben habt, der bei der Sorgerechtsurkunde dabei ist . Da steht auch bisschen was dazu drauf
scarlet_rose
scarlet_rose | 17.12.2008
5 Antwort
Ich lebe von dem
Erzeuger meines Sohnes getrennt und habe mich auch bei dem JA schlau gemacht, da sich der Vater auch überhaupt nicht um seinen Sohn kümmert, aber das ist noch lange kein Grund das alleinige Sorgerecht zu beantragen . Da müssen ganz andere Gründe dargelegt werden, aber nur weil er sich nicht wirklich um das Kind kümmert sind für die Peanuts! Oder informier Dich bei einem RA mit Familienrecht, da es sowieso dann vors Gericht gehen würde! LG
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.12.2008
6 Antwort
beim Jugendamt
auf jeden Fall beim Jugendamt, die koennen dich auch kompetent in deiner Situation beraten. Und keine sorge, die sind dort meistens sehr nett. Und solange du dich gut um dein Kind kuemmerst steht dir als Mutter wenn es dein Wunsch ist auch das alleinige Sorgerecht zu, da kann dein Typ nix machen, seit ja nicht verheiratet! Wie gesagt geh zum Jugendamt da kannst du es beantragen und auch schnell bewilligt bekommen und erfahren wie du mit der Situation mit deinem Gefaehrten richtig umgehst. Liebe Gruesse
babyLeia
babyLeia | 17.12.2008
7 Antwort
das alleinige Sorgerecht
Hey erst einmal . ich glaube wir haben schon einmal geschrieben, oder? Okay, es gibt drei Wege die du "gehen" kannst. 1.) übers Jugendamt, die boxen das dann kostenlos im Sinne des Kindes auch vor Gericht durch 2.) mittels Anwalt, der erledigt das dann bestimmt für dich/euch und 3.) vielleicht verzichtet er ja freiwillig auf das Sorgerecht und teilt dies dem Familiengericht mit seinen Gründen mit. Die übertragen dann automatisch das Sorgerecht auf dich alleine . Falls du noch Infos brauchst - mail mir ruhig . lg Eva
grimmi
grimmi | 17.12.2008
8 Antwort
sorgerecht
halli hallo ich habe deine mail gelesen am besten ist du fragst mal einen anwalt ich lebe auch mit meinen partner zusammen und bin nicht verheiratet das sorgerecht für unseren sohn habe ich alleine er weiss es aber auch nicht das er es erst beantragen muss aber ich halte da auch stille denn man weiss nie was kommt ich weiss auch das es nicht ganz fair ist aber habe auch keine lust auf thaeter wenn das mal in die hose geht manchmal ist schweigen besser als reden liebe grüsse
janneti
janneti | 17.12.2008

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