Zwillinge beanspruchen ihre Eltern doppelt. Du kümmerst Dich nicht nur um ein kleines Baby, sondern um zwei. Das bedeutet auch, dass Windeln, Kleidung, Schnuller und Spielzeug gleich zwei Mal so viel gekauft werden müssen. Nun stellt sich die Frage, ob sich dann nicht auch das Mutterschaftsgeld erhöhen müsste?
Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes. Sie berechnet sich aus dem Verdienst der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz. Solltest Du in dieser Zeit auf Grund der Schwangerschaft weniger verdient haben, werden die Monate in die Rechnung mit einbezogen, in denen Du Dein volles Gehalt erhalten hast. Mutterschaftsgeld bezieht sich nicht auf die Anzahl der geboren Kinder. Deshalb bekommst Du auch bei einer Mehrlingsschwangerschaft bzw. Geburt nicht mehr Geld. Lediglich die Zeit, in der das Mutterschaftsgeld gezahlt wird, verlängert sich von 8 auf 12 Wochen.
Viele Frauen bräuchten in der ersten Zeit dringend Unterstützung von ihrem Partner. Ist es also auch möglich, dass Väter in den Mutterschutz gehen? Nein, leider geht das nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sollte sich der Vater jedoch trotzdem mit seiner Frau gemeinsam um die Kinder kümmern wollen, kann er sich für diesen Zeitraum Urlaub nehmen.
Anders ist es jedoch mit der Elternzeit. Sie ist geschlechtsneutral und kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater in Anspruch genommen werden.
[MM]
Wird eine Frau schwanger, ändert sich so einiges in ihrem Leben. Angefangen von den Veränderungen des eigenen Körpers über neue Lebensansichten, Erwartungen und Pflichten. Dies gilt auch für den Beruf. Als berufstätige und schwangere Frau stehst Du ab Beginn der Schwangerschaft unter dem Mutterschutzgesetz. Welche Rechte Dir das Gesetz im Berufsalltag ermöglicht, ab wann Du in den Mutterschutz gehen kannst, wie Du Mutterschaftsgeld beantragst und weitere wertvolle Informationen erhältst Du in unserem eXtra rund um den Mutterschutz.