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Elternzeit: Das Wichtigste auf einen Blick

Elternzeit
Elternzeit als dreijährige Pause

Nachdem Dein Kind geboren ist, hast Du und Dein Partner die Möglichkeit, bis zu drei Jahre Elternzeit zu beantragen. In dieser Zeit kannst Du Deine ganze Energie auf das neugeborenes Kind richten. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Dir nach der Elternzeit den vorherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Hier haben wir für Dich die wichtigsten Informationen über die Elternzeit zusammengestellt.

Du hast Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, wenn Dein Kind mit Dir in einem Haushalt lebt und Du es selbst betreust. Wenn Du willst, kannst Du bis zu 12 Monate dieser drei Jahre auf später verschieben. Du musst diese verschobenen Monate dann allerdings genutzt haben, bis das Kind acht Jahre alt ist. Für ein Verschieben der Elternzeit ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Die Elternzeit kann von einem Elternteil oder auch von beiden Elternteilen genutzt werden - entweder vollständig gleichzeitig oder anteilig. Somit können die Eltern also gemeinsam drei Jahre Elternzeit nehmen.

Wie immer gibt es einige Regeln für besondere Fälle. So können zum Beispiel die Großeltern des Kindes Elternzeit beantragen. Das gilt, wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder ein Elternteil eine Ausbildung absolviert, die als Minderjährige/r begonnen wurde. In einem solchen Fall können die Großeltern Elternzeit für sich beanspruchen, wenn auch der andere Elternteil keine Elternzeit beantragt hat.

Wenn ein nicht-sorgeberechtigter Elternteil Elternzeit beantragen möchte, braucht er dafür die Zustimmung des Sorgeberechtigten.

Für Auszubildende oder in Heimarbeit arbeitende gelten die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Wenn Du in Heimarbeit arbeitest, so hast Du auch einen Anspruch auf eine 3-jährige Elternzeit. Absolvierst Du eine Ausbildung, so kannst Du Elternzeit beantragen. Diese Elternzeit wird dann nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet.

[JS]



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Kommentare

1

Finanziell ist es für Alleinerziehende nur 2 Jahre machbar, mit Elterngeld und landeserziehungsgeld. Im dritten Jahr rutscht man in die Sozialhilfe ab, man muss zwangsläufig wieder arbeiten gehen.

von olma am 07.04.2013 10:50


quelle » Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb

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