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Geburt eines weiteren Kindes in der Elternzeit

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Was passiert, wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird?
Was passiert, wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird?

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AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 17.03.2011Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests

Es kann vorkommen, dass eine Mutter während der Elternzeit wieder schwanger wird. Wird das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren, überschneiden sich die beiden Elternzeiten der Kinder. Du hast also pro Kind Anspruch auf Elternzeit. Mit der Geburt des zweiten Kindes beginnt dessen Elternzeit, auch wenn Du eigentlich noch in der Elternzeit des ersten Kindes bist. Die Elternzeit verlängert sich also nicht automatisch, wenn ein weiteres Kind geboren wird.

Was Du tun kannst: Du hast die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers 12 Monate der Elternzeit bis ins achte Lebensjahr Deines Kindes aufzuschieben. Wenn also nach zwei Jahren Elternzeit des ersten Kindes das zweite Kind geboren wird, beginnt automatisch die zweite Elternzeit von bis zu 3 Jahren. Das Jahr, das von dem ersten Kind übrig ist, kannst Du dann an das Ende der zweiten Elternzeit schieben. Somit hast Du also zwei Jahre Elternzeit durch Kind 1, direkt im Anschluss drei Jahre Elternzeit durch Kind 2 und danach das verbleibende Jahr von Kind 1.

Zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind wird das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Die Zeit, in der Elterngeld bezogen wird, wird bei der Elterngeldberechnung also nicht berücksichtigt.

Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es folgende Faustregel: Für Zwillinge kann man maximal fünf Jahre Elternzeit am Stück beantragen, bei Drillingen sind es sechs Jahre.

Beispiel Zwillinge: Du nimmst erst 2 Jahre Elternzeit von Zwilling 1, dann ein Jahr von Zwilling 2. Anschließend nimmst Du das aufgeschobene Jahr von Zwilling 1 und am Ende das aufgeschobene Jahr von Zwilling 2. Da man pro Kind nur 12 Monate Elternzeit aufschieben kann 'verfällt' ein Jahr Elternzeit. Genauer gesagt überschneidet sich die Elternzeit beider Kinder ein Jahr lang.

Beispiel Drillinge: Du nimmst nacheinander jeweils ein Jahr Elternzeit von jedem Kind. Da man nur 12 Monate pro Kind aufschieben kann, kannst Du nun die drei aufgeschobenen Jahre der Kinder beanspruchen. In Summe kann die Frau in sechs aufeinander folgenden Jahren Elternzeit nehmen.

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1 Kommentar

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was ist aber wenn man in der Elternzeit nach 1 jahr voll Elterngeld bekommen hat, danach in Elternzeit, Arbeitslosengeld 1 auch Bekommen hat eben nach Elterngeld. Was wird dann als berechnung für das 2 Kind genommen.

von yasemin090710 am 22. 11. 2011

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http://www.vamv.de/urteile/sozialrecht/article/nach-elternzeit-ohne-elterngeld-nur-basisbetrag-fuers-zweite-kind.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=119&cHash=f83bf1e9bb http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1030350/Weniger-Elterngeld-beim-zweiten-Kind.html sollte man vielleicht mal mit dazuschreiben

von gina87 am 17. 01. 2013

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Hallo. Habe da mal eine frage. Bekomme noch Elterngeld bis Juni, bin aber jetzt wiedr Schwanger. Bekomme ich bis zur nächsten Geburt Arbeitslosengeld?? Wäre dankbar wenn jemand dies Beantworten kann. Lg Sasa1811

von sasa1811 am 23. 04. 2014

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Soweit ich weiß, wird für die Berechnung des zweiten Elterngeldes nur die Zeit ignoriert, in der Elterngeld bezogen wurde. Für die meisten also ein Jahr. Ist die erste Elternzeit aber länger als das, werden die übrigen Monate sehr wohl berücksichtigt und mit 0 bewertet, ergo gibt es dann nur noch den Mindestsatz. So wird es mir jetzt gehen. Falls jemand Belege dafür hat, dass tatsächlich die Monate vor der Geburt des ersten Kindes als Grundlage genommen werden, dann immer nett damit!

von Rhidana am 08. 06. 2017



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