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Verlobung

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Foto: StudioPortoSabbia / Fotolia.com

Auf den Weg in den Hafen der Ehe ist die Verlobung in der Regel der erste Schritt, den viele Partner gehen. Die Verlobung ist traditionell nichts anderes als ein Heiratsversprechen, für das es nur die Zustimmung beider Partner braucht und das sogar in gewisser Weise rechtlich bindend ist.

 

Inhalt des Beitrags:
  1. Verlobung früher
  2. Verlobung heute
  3. Recht und Gesetz
  4. Noch zeitgemäß oder überflüssig?

Verlobung früher

Früher war eine Hochzeit ohne vorherige Verlobung undenkbar. Die Verlobung ist letztendlich nicht mehr oder weniger als das öffentliche Kundtun der Heiratsabsicht zwischen zwei Menschen. Wie lange eine Verlobung genau dauert, ist nicht genau festgelegt, aber früher war es einmal so, dass man innerhalb von zwölf Monaten nach dem Antrag in der Regel geheiratet hat.

Verlobung heute

Heute ist die Verlobung bei vielen Paaren ein Schritt, der gerne übersprungen wird. Viele Paare heiraten einfach gleich und sparen sich somit die Zeit der eigentlichen Verlobung. Aber es gibt durchaus auch Paare, die sich auch heute noch ganz regulär verloben und dann teilweise mehrere Jahre verlobt sind, bevor es letztendlich zum Ja-Wort kommt. Auch heute gibt es dementsprechend keine genauen Zeitrahmen, wie lange ein Pärchen verlobt sein muss oder sollte, bevor es dann schließlich heiratet. Für Paare, die sich gar nicht verloben, ist das Abschließen des Standesbeamtentermins ausschlaggebend und gleich zu deuten wie eine Verlobung. Für eine Verlobung braucht man nicht mehr als die Zustimmung beider Partner. Zwar ist es durchaus noch möglich, um die Hand seiner Angebeteten bei den Eltern der Braut anzuhalten, doch üblich ist das schon seit einigen Jahren nicht mehr.

Recht und Gesetz

Tatsächlich wird eine Verlobung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Verlöbnis bezeichnet und bringt Rechte und Pflichten mit sich. Allerdings muss man hierzu sagen, dass es deutlich weniger Rechte und Pflichten mitbringt als eine Eheschließung. Bei der Annahme eines Heiratsantrags und dementsprechend einer Verlobung handelt es sich nicht nach dem Gesetz um ein einklagbares Eheversprechen. D. h. im Rückschluss auch, dass der Heiratsantrag nicht rechtlich zwingend oder zwangsläufig mit einer tatsächlichen Eheschließung verbunden sein muss. Allerdings muss man hier dazu sagen, das sollte eine Verlobung wieder aufgelöst werden, der auflösende Partner verpflichtet ist, entstandenen Schaden zu ersetzen. Hiermit gemeint sind vor allem Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer geplanten Hochzeit entstanden sind. Was auch interessant zu wissen ist, ist die Tatsache, dass sobald ein Paar verlobt ist, man vor Gericht als verwandt angesehen wird. Aus diesem Grund müssen Verlobte auch nicht gegeneinander aussagen. Wird kein Heiratsantrag gemacht und findet somit keine Verlobung im Vorfeld statt, wird der Anmeldetag der Trauung im Standestag als Verlobungstag angesehen. Ab diesem Moment gelten die Partner also dann spätestens als verlobt.

Noch zeitgemäß oder überflüssig?

Wie wir gesehen haben, ist eine Verlobung heute nicht mehr unbedingt erforderlich und man hat keine gesellschaftlichen Nachteile zu erwarten, wenn man sich eine offizielle Verlobung einfach spart. Allerdings gewinnt die Verlobung als Ritual seit einigen Jahren deutlich wieder an Bedeutung, sodass viele heiratswillige Paare eine Eheschließung ohne vorherige Verlobung gar nicht erst in Betracht ziehen. Nicht ganz unüblich ist es mittlerweile sogar, nicht nur etwa ein Jahr lang verlobt zu sein, sondern die Verlobung für eine weitaus größere Zeitspanne aufrechtzuerhalten. Die Verlobung als romantisches Ritual wird gerade von jungen Leuten sehr gerne genutzt und auch weiterhin gepflegt. Obwohl die Verlobung oder besser gesagt eine nicht Verlobung keine negativen Konsequenzen hat, halten doch die meisten Menschen heutzutage noch an diesen Brauch fest. Somit ist der Brauch der Verlobung durchaus als noch zeitgemäß anzusehen und nicht als überflüssig zu bewerten. Auch die Bedeutung des Verlobungsrings wächst seit den 1960 er Jahren immer weiter und ist aus dem heutigen Brauchtum rund um die Verlobung so gut wie gar nicht mehr, wegzudenken. Besonders schön bei dem Brauch der Verlobung ist zu beobachten, dass dieser sich zumindest dahingehend verändert hat, dass es nicht nur mehr üblich ist, dass der Mann der Frau einen Heiratsantrag stellt, sondern dass es sich durchaus beginnt, sich durchzusetzen, dass auch die Frauen hier Initiative ergreifen dürfen und um die Hand des Mannes anhalten. Der Segen der Eltern wird in der Regel zwar noch deutlich häufig eingeholt, hierbei gilt es allerdings vor allem um ein Zeichen von Respekt gegenüber den zukünftigen Schwiegereltern. Dementsprechend kann man zu dem Schluss kommen, dass obwohl eine Verlobung nicht mehr zwingend erforderlich ist, dass Brauchtum um die Verlobung doch sehr schön ist und somit durchaus noch zeitgemäß für all jene ist, die ein Interesse an einer Verlobung haben.

 

[KaKra]

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