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Die Masern-Impfung

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Typischer Ausschlag bei Masern
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AutoreninfoMag. Birgit Schulz
aktualisiert: 06.01.2011Online Redakteurin
Gesundheit und Homöopathie
Die Krankheit Masern bringen die meisten Menschen heute vor allem mit dem roten Hautausschlag der Erkrankten in Verbindung. Was dabei im europäischen Raum in den letzten Jahrzehnten zunehmend in Vergessenheit geraten ist: Wie viele sogenannte Kinderkrankheiten verlaufen Masern zwar oftmals harmlos, können jedoch unter ungünstigen Bedingungen auch zu schweren Komplikationen, Spätfolgen und schlimmstenfalls zum Tode führen. Der rechtzeitige Aufbau eines Impfschutzes bereits beim Kleinkind ist daher dringend angeraten.
Beginnend mit eher unspezifischen grippalen Beschwerden wie Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber tritt bei einer Maserninfektion nach etwa drei bis fünf  Tagen der typische, fleckig-rote Ausschlag am ganzen Körper auf. Das Masern-Virus überträgt sich durch Tröpfcheninfektion und ist sehr ansteckend.

Als gefährliche Komplikationen können Mittelohr-, Lungen- oder Gehirn-/Hirnhautentzündungen auftreten und für einen lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf sorgen. Mit steigendem Alter erhöht sich das Risiko eines komplizierteren Verlaufs drastisch. Auch Jugendliche und Erwachsene sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz achten. Seit 2001 gehören Masern zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten.

Eine Immunisierung gegen Masern wird mit einem Lebendimpfstoff vorgenommen, der das Virus in extrem abgeschwächter Form enthält. Die erste Impfung gegen Masern kann bei Säuglingen zwischen dem 11. und 14. Monat erfolgen. Seit 2006 wird dafür ein Kombinationsimpfstoff (MMR) verwendet, der auch gegen Mumps und Röteln schützt. Seit einigen Jahren gibt es auch einen Vierfachimpfstoff, der gleichzeitig einen Wirkstoff gegen Windpocken enthält. Für einen sicheren Impfschutz gegen Masern soll eine zweite Injektion mit mindestens sechs Wochen Abstand erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die zweite Impfung bei Kindern zwischen dem 15. und 23. Monat. Kinder zwischen 9 und 17 Jahren, die noch nicht erkrankt waren und bisher keinen Impfschutz haben, sollten ebenfalls geimpft werden, da der Krankheitsverlauf mit steigendem Alter schlimmer werden kann.

Frauen mit Kinderwunsch wird ebenfalls geraten, sich gegebenenfalls mindestens drei Monate vor Beginn einer Schwangerschaft impfen zu lassen. Zwar schädigen Masern das Ungeborene nicht im selben Maß wie dies bei Röteln der Fall ist. Dennoch erhöhen Masern in der Schwangerschaft das Risiko von Fehl- und Totgeburten sowie Missbildungen.

Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung darf nicht während einer bestehenden Infektion mit hohem Fieber und bei Schwangeren vorgenommen werden. Bei Personen mit geschwächtem Immunsystem soll eine Immunisierung nur in dringenden Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.

[BS]

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