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Anmeldung an der Grundschule

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Schultafel - Anmeldung an der Schule
Schultafel - Anmeldung an der Schule

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AutoreninfoNatalija Krenz
aktualisiert: 17.08.2021Online Redakteurin
Gesundheit und Erziehung
Für alle Kinder gilt in Deutschland die gesetzliche Schulpflicht. Das bedeutet, sie müssen ab einem bestimmten Lebensalter von ihren Eltern in der Schule angemeldet werden, um die ersten Schritte in ihre berufliche Laufbahn einzuschlagen. Doch ab wann besteht die Schulpflicht? Was sind die Voraussetzungen? Wie läuft die Anmeldung ab und welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Ab welchem Alter besteht die Schulpflicht?

Grundsätzlich beginnt die Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr. Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Schuljahres sechs Jahre alt werden, müssen von ihren Eltern im Vorjahr in einer Grundschule angemeldet werden. Wenn also ein Kind am 21.06.2008 Geburtstag hat, so wird es im August 2014 eingeschult.

Manche Eltern ziehen jedoch in Erwägung - aufgrund verschiedenster Gründe - ihre Kinder früher oder auch später einzuschulen. Eine Einschulung vor dem 6. Lebensjahr ist allgemein möglich. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kind zwischen dem 1. Januar und dem 31. März Geburtstag hat. Um dies zu veranschaulichen: ein Kind kann im Jahre 2014 eingeschult werden, wenn es im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2009 seinen Geburtstag hat.

Schlussendlich muss der Schulleiter die Entscheidung treffen. Er zieht dabei die körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten des Kindes als Anhaltspunkt zurate bzw. beruft sich auf das Protokoll der Schulärzte und -Psychologen.

Es ist jedoch auch möglich, die Kinder von der Schulpflicht zurückzustellen und sie zum Beispiel erst mit 7 Jahren einzuschulen. Auch hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser ist, dass der Entwicklungsstand des Kindes weniger fortgeschritten sein muss, als es eigentlich erforderlich wäre. Das heißt, wenn die Befürchtung vorliegt, dass das Kind massive Probleme in der Schule haben würde - es zum Beispiel nicht so lange Stillsitzen kann oder ihm das Zuhören schwer fällt.

Um dies zu beweisen, ist ein ärztlicher Nachweis, eine elterliche Begründung als auch eine Stellungnahme vom Kindergarten notwendig. Wird dies von Seiten der Schulaufsicht genehmigt, so darf das Kind maximal ein Jahr zurückgestellt werden und muss in dieser Zeit eine Förderung in einer Einrichtung für Jugendhilfe wahrnehmen.

Die Wahl einer geeigneten Schule

Wenn es um die Wahl einer Grundschule geht, so muss grundsätzlich eine Grundschule im Einzugsbereich gewählt werden. Diese kann jedoch nicht frei ausgesucht werden, sondern wird vorgegeben. Jede Grundschule besitzt einen so genannten Einzugsbereich. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Wohnanschrift des Kindes. In der Schuldatenbank der Bildungsverwaltung gibt es zahlreiche Informationen zu Schulen, die in den jeweiligen Wohnbezirken vorzufinden sind. In der Regel ist es die nächstgelegene öffentliche Grundschule.

In dieser müssen Eltern ihre Kinder unbedingt anmelden, auch dann, wenn das Kind auf eine andere Schule (Wunschschule) gehen soll. Wenn Eltern für ihr Kind eine andere Schule wünschen, so muss dies bei der vorgesehenen Grundschule im Einzugsbereich und bei der Wunschschule beantragt werden. Hierfür bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung, damit der Antrag genehmigt werden kann. Ein anderes Kriterium ist natürlich auch, dass in der Wunschschule noch genügend Plätze vorhanden sind.

Voraussetzungen und Ablauf der Schulanmeldung

Das Schulverwaltungsamt ist für die Schulanmeldung zuständig. Dieses erhält vom Einwohnermeldeamt die persönlichen Daten des Kindes und kann damit genau berechnen, wann dieses für die Schule angemeldet werden muss. Das Schulverwaltungsamt meldet sich postalisch rechtzeitig bei den Familien und sendet ihnen die Unterlagen zur Anmeldung zu. Nachdem die Eltern ihr Kind an der Grundschule angemeldet haben, folgt eine schulärztliche Untersuchung bzw. eine Schuleingangsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst. Diese findet meist von Dezember bis April statt und muss zwingend vom Kind wahrgenommen werden. Der Termin wird vor Ort bei der Anmeldung in der Grundschule bekannt gegeben.

Wichtige Details zur Schulanmeldung

Zum Schluss noch ein paar wichtige Details zur Schulanmeldung in der Grundschule. Die Eltern müssen etwa ein Jahr vor Beginn der Schule - meist 15 Monate vor der Einschulung - ihre Kinder in der vorbestimmten Grundschule im Einzugsgebiet anmelden. Meist werden von den Grundschulen Einladungen mit aufgeführten Terminen zur Anmeldung an die Eltern versandt. Zur Anmeldung ist es bedeutend die folgenden Unterlagen mitzuführen:
  • die Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
  • die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
  • gegebenenfalls das Familienbuch und Sorgerechtsbescheide
  • die schriftliche Benachrichtigung, die an die Eltern verschickt wurde
Was manche Eltern ab und zu vergessen, jedoch wirklich wichtig ist, ist das Kind selbst auch zur Anmeldung an der Grundschule mitzunehmen. Sind alle diese Unterlagen bei der Anmeldung vorhanden, so kann im Grunde nichts mehr schiefgehen.

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