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Jemand hier bei der Polizei? Oder mit fundierten, rechtlichen Kenntnisse?

Moppelchen71
Moppelchen71
06.07.2009 | 26 Antworten
Folgendes:
Meine Tochter wohnt (noch) in der mittleren Etage, eines 3-Familienhauses.
Die Vermieter gaben ihr die mündliche Erlaubnis, einen Kinderwagen, bzw. eine Karre im unteren Flur (Eingangstür bis zur Treppe) abzustellen.

Nun sind in die unterste Wohnung Mieter eingezogen.
Bis dahin stand die Wohnung leer.
Seit diese dort wohnen, betrachten sie den Flur, der ja Eingangsbereich für das ganze Haus ist, als ihr Eigentum.

Sie (die Mieter) untersagen meiner Tochter, die Karre am gewohnten Platz abzustellen.
Da meine Tochter nun aber auf das Recht, das ihr seitens der Vermieter zugestanden wurde, beharrt, stellen die Mieter unten nun die Karre vor die Haustür, sobald meine Tochter sie abgestellt hat.

Mittlerweile ist die Karre so naßgeregnet, dass sie vorläufig nicht nutzbar ist.
Beim Gespräch mit der Vermieterin, die anfangs immer sagte, sie könne da nichts machen, wurde meine Tochter nun sauer und meinte, dass sie in der Pflicht sei, etwas zu machen, da es nicht angehen kann, dass neue Mieter, andere terrorisieren und das stillschweigend vom Vermieter geduldet wird.

Nun sagte die vermieterin zu, "sich darum zu kümmern" und dass sie einsehe, dass die karre nicht ständig in den Regen gestellt werden dürfe.

Bisher passierte nichts!
Seit ein paar Tagen hat nun die Mieterin unten, einen Zettel in den Flur gehängt:
"Karre mit nach oben nehmen oder raus!"

Vorhin blaffte diese Mieterin meinen Sohn an, der seine Schwester besuchen wollte und die Karre aus dem Regen wieder mit hineinnehmen wollte.
Kaum war mein Sohn oben, stellte die Frau die Karre wieder in den Regen.
Das sei ihr Flur und basta!

Meine Tochter ist alleinerziehend und es war ihr besonders wichtig und Mitzvoraussetzung, dass sie eine Wohnung hat, wo man ihr das Abstellen der Karre im Flur erlaubt, sonst hätte sie die Wohnung gar nicht genommen.
Sie kann nicht Kind und Karre die lange, steile Treppe nach oben schleppen.
Da meine Enkelin ein Wirbelwind ist, kann man sie auch nicht oben in der Wohnung allein und unbeaufsichtigt lassen, um die Karre heraufzuschleppen.

Ihr Flur kann es schon einmal nicht sein, da er ja von allen als Eingangsflur genutzt wird.
Meine Tochter rief nun die Polizei an und wollte Anzeige wegen Sachbeschädigung machen.
Das lehnten die Beamten (einmal in unserer örtlichen Wache, sowie der Wache in unserer Kreisstadt) ab.
Eine Sachbeschädigung setze eine mutwillige Zerstörung voraus.
Dass die Karre nun zumindest vorübergehend unbrauchbar ist (ob wesentlichere Schäden durch die ständige Aussetzung des Regens vorhanden sind, lässt sich momentan nicht absehen), interessiere nicht.
Man lehnt also die Anzeigenannahme ab.

Da meine Tochter sowieso auszuziehen gedenkt (eigentlich war es schon zum 01.07. geplant), was sich nun aber, ohne konkretes datum nach hinten verschoben hat, haben die Vermieter kein wirkliches Interesse, meine Tochter zu unterstützen.

Wie kann es angehen, dass man die Annahme der Anzeige verweigert?
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26 Antworten

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26 Antwort
das ist echt der Hammer!
sowas ist ne frecheit! also ob es nicht schon schwer genug für deine Tochter sei, erstmal alles an den richtigen Ort zu schaffen und dann mit der kleinen hoch in die Wohnung zu gehen. Diese Frau, hat euer Eigentum nicht anzufassen, natürlich ist es fraglich, ob der Wagen Schaden davon nimmt, wenn er ständig im Regen steht: Fakt jedoch ist, dass dieser unbrauchbar ist, wenn sie mit dem Kind im Kinderwagen losziehen möchte!"Für mich ist das ne Einschränkung der Lebensqualität ich hätte mir schon längst rechtliche Hilfe genommen und das die Polizei so darauf reagiert ist echt unter aller Sau!Und wenn man eine Anzeige machen möchte, habe die sie auch aufzunehmen!! Das ist deren Aufgabe! Es wird wohl eher daran liegen, dass sie keine Lust haben auf nochmehr Schriftkram
puppie06
puppie06 | 07.07.2009
25 Antwort
anketten
hat sie die möglichkeit die Karre irgendwie "anzuketten"? . oder ein schriftstück aufsezten, das ihr erlaub die karre dort abzustellen und dem vermieter zur unterschrift zuschicken meistens ist das erste beratungs gespräch mit einem anwalt kostenlos.
shyleene
shyleene | 07.07.2009
24 Antwort
das lustige
war doch heute nachmittag schon!
Moppelchen71
Moppelchen71 | 06.07.2009
23 Antwort
:-(
schade, heute mal nichts lustiges. ich würd den nachbarn vor die tür scheißen!
mamarapunzel
mamarapunzel | 06.07.2009
22 Antwort
Na, dann versuch dir doch das Recht zu erschleichen...
Laut grummelnd im Flur oder selber mal den Kinderwagen dort abstellen . Sobald dich die Nachbarin anspricht bist du persönlich involviert und darfst durchaus die Klappe aufmachen .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 06.07.2009
21 Antwort
@AliceimWunderla
natürlich habe ich moralisch das recht, als mutter. rechtlich jedoch nicht, da meine tochter volljährig und damit mündig ist. ich selbst stehe also in keinem bezug zu dem haus, habe also auch kein recht, die klappe aufzumachen.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 06.07.2009
20 Antwort
Ist doch deine Tochter...
Da hast du ja sehr wohl was zu melden . Würde aber euch raten, da so weit es geht ruhig zu bleiben . Aber wehe, die Nachbarin lässt mal ne Einkaufstüte im Flus stehen . Die würde bei mir direkt im Müll landen. Auch wenns Lebensmittel sind. Man ist ja immer für einen Nachbarschaftsdienst gut, und da nimmt man auch schon mal den Müll mit . Würde mir aber auf jeden Falle ein Regenverdeck, Plastiktüte oder ähnliches anschaffen . Nicht wegen dem Regen draußen, aber nicht das da am Ende noch irgendwas anderes im Kinderwagen landet: Wischwasser, Zigarettenkippen usw . Dann gäbe es aber rechtliche Handhabe und einen Kinderwagen zum Neupreis .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 06.07.2009
19 Antwort
Kinderwagen dürfen im Hausflur abgestellt werden.
Darüber wurde in einem Urteil in Winsen / Luhe mal so entschieden.
susepuse
susepuse | 06.07.2009
18 Antwort
@Mami_im_Netz
genau darauf wartet die trulla doch! dasn ist so ein verbal-primitivling! gut, ich habe damit keine probleme, wenn sie das will inhaliere ich sie, bis sie mir unterm nasenflügel zappelt, aber das problem ist, dass ich eben dort im haus nichts zu melden habe, weil ich keine mieterin bin. aber wie sagt mein mann so schön: man sieht sich immer 2x im leben! und sie sollte mir besser aus dem weg gehen, bzw. sich sehr bedeckt halten, wenn wir zufällig am gleichen ort sind. die sprache, die sie gern spricht, spreche ich alle mal, wenn ich will. notfalls vorwärts UND rückwärts!
Moppelchen71
Moppelchen71 | 06.07.2009
17 Antwort
Sowas aber auch...
Mein Eintrag wurde leider nicht gespeichert, bevor ich hier rausgeflogen bin . www.anwaltsseiten24.de Da gibt es einen guten Text. Kann man ausdrucken und im Flur, neben dem Zettel der Nachbarin aufhängen. Handgeschrieben kann man ja noch darauf hinweisen, dass das Abstellen mit dem Vermieter explizit abgesprochen wurden und u.a. ein Mietgrund war. Dann wissen auch die andern Nachbarn Bescheid. Vielleicht sind die ja so nett und sagen auch mal was, oder holen den Wagen auch mal rein. Mit einer Anzeige bei der Polizei kann sie ja zur Not immer noch drohen. Die Nachbarin weiß ja nicht, dass das so schwierig ist .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 06.07.2009
16 Antwort
gerade hat meine tochter nochmals mit der vermieterin telefoniert.
diese hat ihr erneut bestätigt, dass sie sehr wohl das recht habe, die karre im flur abzustellen und dass sie das auch mit den mietern regeln wolle. wann hat sie allerdings nicht gesagt. habe meiner tochter gesagt, sie soll einen zettel in die karre legen, dass die vermieter erneut das recht bestätigt haben, die karre dort stehen zu lassen und dass die mieter, im zweifelsfall dies mit den vermietern abklären sollen, die karre jedoch nicht noch einmal rauszustellen hätten. mal sehen, wie das jetzt weitergeht!
Moppelchen71
Moppelchen71 | 06.07.2009
15 Antwort
Hi meine Freundin hat genau die selbe Situation
Sie hat ne Nachbarin, die ihr den Kinderwagen immer rausstellt, allerdings aus dem Grund, weil der Sohn meiner Freundin angeblich zu laut sei, wenn die Dame ins Bett muss. Dafür klingelte sie die Freundin morgens bevor sie zur Arbeit musste also um 6 Uhr aus dem Bett. Und machte ihr Radio laut an, dann fuhr sie zur Arbeit, das Radio ließ sie bei sich zu hause total laut an. Der Vermieter unternahm nichts dagegen. Und die Polizei sagte ihr, das ist ja schon wie bei Höllische Nachbarn, da bleibt ihnen nur, entweder sie ziehen aus oder ihre Nachbarin zieht aus. Ansonsten ließe sich da nichts machen. Ich find das total unverschämt. Problemlösung bei meiner Freundin war, dass die Mutter meiner Freundin mit der Frau gesprochen hat und ihr gesagt hat, wenn noch mal was ist, dass sie andere Gemüter auffahren lassen will. Daraufhin gab die Nachbarin vorerst ruhe. Mal sehen, wie lange das anhält. LG Mami
Mami_im_Netz
Mami_im_Netz | 06.07.2009
14 Antwort
ich kapiere nur nicht,
wie man sagen kann, das sei keine sachbeschädigung. die setzen die karre rücksichtslos den witterungseinflüssen aus, wohlwissend, dass meine tochter sie dann nicht nutzen kann und dass sie möglicherweise kaputt geht. wenn das keine sachbeschädigung ist, zumal ich in der regelmäßigkeit sehr wohl einen vorsatz sehe, was ist es denn dann? meine tochter sagte ihr bereits, dass die karre davon kaputt geht. darauf die trulla: "das geht mir doch am arsch vorbei! wenn du nicht kapierst, dass das ding hier nicht zu stehen hat, musst du es eben so lernen!" @luka-romero08 ich sehe es keineswegs als einen pups an, wenn man einer alleinerziehenden mutter bewusst und absichtlich das leben schwer macht, ihr eigentum der zerstörung frei gibt, dabei lächelt und das alles nur tut, weil man mal ein bißchen macht ausspielen wollte. ich möchte gern wissen, wie du reagieren würdest, wenn du an ihrer stelle wärest?
Moppelchen71
Moppelchen71 | 06.07.2009
13 Antwort
@Moppelchen71
ich hab auch schon eine Antwort geschrieben und bin rausgeflogen. Frag am besten beim Mieterbund nach. Die spinnen doch.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 06.07.2009
12 Antwort
Wie wäre es denn, wenn...
. deine Tochter die Vermieterin um Erlaubnis fragt an der Wand wo sie den Kinderwagen abstellt einen öse anzuschrauben und den Kinderwagen daran mit einer Kette und einem Schloss befestigt? Evt. geht das ja auch am Treppengeländer? Wenn ein Schloss daran ist sollte es der Truse wohl schwerfallen den Wagen vor die Tür zu zerren und wenn doch müsste dann doch spätestens der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein? LG
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.07.2009
11 Antwort
sorry, konnte nicht eher antworten.
das system hier spinnt total, hat mich ständig rausgekickt. die wohnung über meiner tochter ist ja bewohnt . die mieter haben nie probleme gehabt, an der karre vorbei zu kommen. nur die neuen mieter jetzt. eine der hauptbegründungen der neuen mieter ist, die karre würde dreck mit in den flur bringen, den dann die neue mieterin wegmachen müsse. naja, diese mieterin ist allgemein als sehr zankwütig bekannt und schert sich einen feuchten, ob meine tochter auf ihr recht besteht. habe jessi jetzt geraten, nochmals das telefonat mit der vermieterin zu fführen und dieser mitzuteilen, dass sollte sich nicht umgehend etwas tun, sie morgen zum anwalt geht, über diesen anzeige erstatten und weiterhin prüfen lassen wird, inwieweit eine mietminderung gegenüber dem vermieter gerechtfertigt ist, der ja kein interesse zeigt die terrormieter in ihre schranken zu verweisen.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 06.07.2009
10 Antwort
Wenn sie sich eine schriftliche Genehmigung geben lassen würde?
Dann hat sie was in der Hand und vllt mehr Erfolg bei der Polizei.
blackdaw
blackdaw | 06.07.2009
9 Antwort
....
Sachbeschädigung ist es deshalb nicht, weil diese nicht vorsätzlich erfolgte. Den Kinderwagen vor die Tür zu stellen, stellt ja noch keine Sachbeschädigung dar. Kaputt wurde er ja durch den Regen. Man könnte den Mietern bestenfalls fahrlässiges Handeln unterstellen. Und das ist das Problem, denn der Tatbestand der Sachbeschädigung setzt voraus, dass diese vorsätzlich begangen wurde. Also wenn der andere Mieter gesagt hätte: Ich stell den Wagen jetzt raus in den Regen, damit er kaputt geht, wäre das Vorsatz. Aber so ist es leider keine Sachbeschädigung. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend. Wenn dann müßtest Du zivilrechtlich vorgehen, eine Strafanzeige geht leider in dem Fall nicht.
Colle77
Colle77 | 06.07.2009
8 Antwort
Die Tusse hat doch
einen kompletten Schatten Ich würde den Kinderwagen unter Strom stellen, dann hat Sie das letzte mal den Kinderwagen rausgestellt
Judithdiva
Judithdiva | 06.07.2009
7 Antwort
Dem Miststück
würde ich den KRIEG erklären die würde die Karre nichtmal mehr ansehen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.07.2009
6 Antwort
hallo
mit einer anzeige kommt ihr da nicht weit. die einzige möglichkeit die ich sehe ist, dass ihr bei gericht eine einstweilige verfügung beantragt, dass ihr untersagt wird, die karre raus zu stellen und wo drin steht, was sie zu zahlen hat, wenn sie dagegen verstößt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.07.2009
5 Antwort
WArum ist das keine Sachbeschädigung?
Das sind ja echt Arschlöcher. Was sagt den der Mieterschutzbund oder das Mietrecht allgemein zu Kinderwagen im Flur? Ganz ehrlich, wenn man da mit allgemeinem Recht nicht weiter kommt und die sogar den Kinderwagen unbrauchbar machen, würde ich Gegenterror machen
tapo
tapo | 06.07.2009
4 Antwort
Habe folgendes gefunden:
„Für Eltern von Kleinkindern ist es unzumutbar, wenn nicht gar unmöglich, den Kinderwagen nach jedem Ausgang mit in die Wohnung zu nehmen“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 06.07.2009
3 Antwort
klar ist es idiotisch was die nachbarn da abziehn
aber wenn man gegen jeden pups klagen darf oder anzeigen darf, find ich das dann doch übertrieben. kann sie den nicht irgendwie anschließen?oder haben die nachbarn schuhe vor der tür stehn-würde die in regen stelln und sagen die behindern mich beim vorbei laufen.haben die denn keine kinder?
luka-romero08
luka-romero08 | 06.07.2009
2 Antwort
Eindeutige Gesetze gibt es zwar nicht , aber:
Enthält weder die Hausordnung noch der Mietvertrag eine konkrete Kinderwagenregelung, so darf der Mieter nach der überwiegenden Rechtsprechung den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Das trifft zumindest dann zu, soweit Mitbewohner in der Nutzung des Hausflures nicht übermäßig eingeschränkt und keine notwendigen Fluchtwege versperrt werden.
Solo-Mami
Solo-Mami | 06.07.2009
1 Antwort
KINDERWAGEN darf im Hausflur stehen !!! Bin ich mir 100%ig sicher
muß nur mal kurzt nach regeln googeln
Solo-Mami
Solo-Mami | 06.07.2009

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