Hallo,
vielleicht hat eine von Euch ein ähnliches Problem und kann mir Ratschläge geben.
Mein Exmann sollte an seine Tochter die ihren Wohnsitz bei mir hat, Unterhalt zahlen. Das tut er auch, allerdings oft bis zu 20 Tage (oder mehr) zu spät.
Er hat damals sogar einen Titel unterzeichnet, auf dem er zusagt immer zum 1. des Monats zu überweisen.
Ich arbeite (50%) und habe zum 1.des Monats die Miete sowie den Kindergarten und Versicherungen zu zahlen. Leider rutsche ich immer arg ins Minus, wenn der Herr mal wieder nicht zahlt. Ich sehe es nicht ein ständig Überziehungszinsen zu bezahlen nur weil er nicht pünktlich überweist. Desweiteren stehe ich öfters ohne Geld da, denn mein Dispo beträgt nur 200 Euro.
Rein theoretisch hat er das Geld, er geht auch nebenbei arbeiten und wohnt mit Mutter und Schwester zusammen die ebenfalls zur Miete beitragen. Meine Vermutung ist eben, dass er das komplette Geld, sobald der Lohn kommt, abhebt sodass der Dauerauftrag nicht ausgeführt wird.
Habe mittlerweile eine Beistandschaft beim Jugendamt und er muss auch an dieses überweisen. Leider beeindruckt ihn das gar nicht.
Mittlerweile glaube ich, er macht das mit Absicht um mir eine rein zu würgen.
Reden hat keinen Sinn, ich werde ständig angelogen und hingehalten.
Auch die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen des Jugendamtes haben keinen Zweck.
Gibt es denn noch eine Möglichkeit dass er pünktlich zahlen muss?
Jugendamt und Anwalt sagen dass ich nichts machen kann, außer ihn immer wieder anzumahnen.
Ach ja, sie ist regelmäßig alle 14Tage übers komplette Wochenende bei ihm und auch zwischendurch sieht er sie öfters.
Ihm das Kind vorzuenthalten ist für mich absolut keine Option, denn sie liebt Ihren Papa und ich will nicht, dass sie die leidtragende in diesem Streit ist.
Hat jemand von Euch eine Idee, was ich noch machen könnte?
Danke schonmal ...
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gina87 | 13.07.2016
2 Antwort
solange er zahlt, wenn auch mit Verzug, wirst du da vermutlich nicht viel mehr machen können als das, was dir das JA und der Anwalt gesagt haben. Er zahlt ja, nur eben mit Verzug.
Das ist genauso wie bei mir auf Arbeit. Auf Kundenrechnungen steht ein Zahlungsziel
Ich kann meine Kunden anmahnen mit ner normalen Mahnung, muss es aber nicht, da eben ein Zahlungsziel draufsteht. Theoretisch könnt ich schon ab 1. Tag Verzug nen Mahnbescheid fertig machen. Da das ganze Prozedere mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc. pp zu lange dauert und der Kunde zahlt meinetwegen nach 20 Tagen Verzug, war das alles für die Katz und ich hab mehr Stress gehabt als alles andere.
Gleiches wäre bei dir. Mit dem Titel könntest du schon ab 1. Tag Verzug vollstrecken. Eh das aber alles in die Gänge kommt, hat er höchstwahrscheinlich schon gezahlt und der Aufwand war umsonst.
Du kannst ihn nur immer wieder ermahnen, doch bitte pünktlich zu zahlen.
Nen Dauerauftrag wird er keinen haben. Das müsstest du anhand deiner Kontoauszüge sehen. Eigentlich ist es so, dass versucht wird, von seinem Konto den Betrag abzubuchen, dieser auch erstmal bei dir landet, er aber mangels Deckung wieder zurückgebucht wird. Bei dir also einmal im Plus und anschließend wieder im Minus steht.
Wenn du sagst, dass Geld kommt erst bis zu 20 Tage oder mehr später, wird er das vermutlich selber überweisen.
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
3 Antwort
Naja, das ist schon echt nervtötend. Und ich denke, wenn ich das lese auch, er macht es um Dich zu ärgern und zu triezen. Das ist gemein.
Wenn er aber grundsätzlich einmal im Monat zahlt, dann könntest Du Dich darauf einstellen. Mein Rat wäre:
Im Grunde benötigst Du für Dich einen Vorlauf von ca. drei Wochen.
Wie erkläre ich das jetzt? Vielleicht schreibe ich nun umständlich, aber ich versuche es mal.
Du bekommst das normale Gehalt etc. ja so, dass Du am Monatsanfang den entsprechenden Verpflichtungen nachkommen kannst. Du hast dann theoretisch noch viel von dem zu spät gekommenen Unterhalt auf dem Konto, weil es ja erst seit kurzem da ist. Bzw. bist nicht so stark in den Miesen aus gleichem Grund.
Das heißt, Du müsstest "einfach" davon ausgehen, dass der tatsächliche Zahltag nicht der 1. des Monats ist, sondern z.B. der 20..
Gut wäre es, wenn Du Dir einen Überschuss erwirtschaften könntest, der einen Monat Unterhalt beträgt. Und dann mit der neuen inneren Einstellung und Planung weiter machst. Was natürlich heißt, quasi einen Monat lang auf das Geld zu verzichten .
Wenn Du das schaffst, dann bekommst Du das Geld quasi sogar früher als am Monatsanfang. Aber den einen Monat, den müsstest Du dafür erst opfern.
Ich hoffe, ich konnte rüberbringen was ich meine.
Und ich finde es richtig scheiße von Deinem Exmann, dass wir uns da nicht falsch verstehen. Ich sehe nur nicht, wie Du dem beikommen könntest.