In der Schweiz bekommen in der Regel alle Frauen, die arbeiten, Mutterschutz. Das heißt, dass sie auch Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.
Als arbeitende Frauen giltst Du, wenn Du
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angestellt, selbstständig oder arbeitslos gemeldet bist
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ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung erhältst
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von zu Hause aus arbeitest
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als Hausangestellte tätig bist
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Dich in einer Ausbildung befindest
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einem Minijob hast, also einer nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehst
In der Regel beruht ein Ausbildungsvertrag auf einen befristeten Arbeitsvertrag, der automatisch mit dem Bestehen der Abschlussprüfung endet. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, verlängert sich automatisch das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet also, dass man Mutterschutz hat, so lange der Arbeitsvertrag noch besteht. Jedoch ist es hierbei wichtig, dass die Ausbildung auf einen Arbeitsvertrag gestützt ist. Ein Praktikumsvertrag reicht nicht aus.
Weiters müssen noch weitere Richtlinien eingehalten werden.
So ist es nötig, dass Du
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mindestens neun Monate vor der Geburt Deines Kindes obligatorisches Mitglied in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) warst
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mindestens fünf Monate davon gearbeitet hast
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zum Zeitpunkt der Geburt in einem gültigen Arbeitsverhältnis bist, selbstständig erwerbstätig oder in einem familiären Betrieb mitarbeitest.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, hat die Frau nach dem Obligationenrecht Anspruch auf eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
[MM]