Handelt es sich bei Röteln um eine für Kinder harmlose Erkrankung, die oft sogar fast symptomfrei verläuft, ist eine Infektion
für das ungeborene Kind. Aus diesem Grund wird die Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen. Wurden früher nur Mädchen zu Beginn der Pubertät geimpft, erfolgt die Immunisierung heute bei allen Kindern meist bereits im Kleinkindalter mit einem Drei- oder Vierfachimpfstoff.
Eine leichte
Atemwegsinfektion sowie eine etwa zwei bis drei Tage anhaltende Hautrötung im
Gesicht sind meist die einzigen Symptome, die
Röteln bei Kindern
verursachen. Bei Erwachsenen kommen oft Gelenksschmerzen dazu. Auch
ohne Symptome sind Röteln, die sich durch Tröpfcheninfektion
verbreiten, hoch ansteckend. Dies hat eine sehr versteckte Verbreitung des
Virus zur Folge. Im Gegensatz zu Krankheiten mit typischeren
Verläufen ist es oft nicht ganz einfach, sich von Erkrankten fern zu
halten, da diese aufgrund der Unauffälligkeit oft selbst nichts von
ihrer Infektion wissen. Als Komplikationen einer Röteln-Infektion
kommen selten Entzündungen des Rückenmarks, des Sehnervs oder der
Hirnhäute vor.
In der Schwangerschaft
sind Röteln zwar für die Frau selbst nicht gefährlich, allerdings
hat eine Röteln-Infektion in bis zu 60 Prozent der Fälle und vor
allem in der Frühschwangerschaft
gravierende Auswirkungen auf die
Entwicklung des ungeborenen Babys. So kommen mit Röteln infizierte Babys oft
mit Augenschäden, Herzfehlern, Hirnschäden oder taub zur Welt.
Jährlich werden alleine in Deutschland noch immer 50 bis 100 Kinder
mit einer sogenannten Embryopathie zur Welt, die sich durch eine
rechtzeitige Impfung leicht vermeiden ließe.
Die Impfung gegen Röteln
wird mit einem
Lebendimpfstoff vorgenommen, der das Virus in extrem
abgeschwächter Form enthält und keine ernsten Erkrankungen auslösen kann. Die erste Impfung gegen Röteln kann bei Säuglingen
zwischen dem 11. und 14. Monat erfolgen. Seit 2006 wird dafür ein
Kombinationsimpfstoff (MMR) verwendet, der neben Röteln auch gegen
Mumps und Masern schützt. Zudem gibt es seit einigen Jahren auch
einen Vierfachimpfstoff, der gleichzeitig einen Wirkstoff gegen
Windpocken enthält. Für einen sicheren Impfschutz gegen Röteln
soll eine zweite Injektion mit mindestens sechs Wochen Abstand erfolgen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die zweite Impfung bei Kindern
zwischen dem 15. und 23. Monat.
Vor allem
Frauen mit
Kinderwunsch wird dringend geraten, sich gegebenenfalls mindestens drei Monate vor Beginn einer Schwangerschaft impfen zu lassen. Wurde eine
Röteln-Impfung bereits zu Beginn der Pubertät vorgenommen, sollte
sicherheitshalber eine Auffrischung erfolgen. Der Impfschutz hält
10 bis 20 Jahre, eventuell auch lebenslang vor. Der Impfstoff wird in
den Muskel des Oberarms oder des seitlichen Oberschenkels injiziert.
Die
MMR-Impfung darf nicht
während einer bestehenden Infektion mit hohem Fieber und bei
Schwangeren vorgenommen werden. Bei Personen mit geschwächtem
Immunsystem soll eine Immunisierung mit Lebendimpfstoffen nur in
dringenden Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Arzt
erfolgen. Vorsicht geboten ist auch bei Menschen, bei denen der
Genuss von Hühnereiweiß zu schweren allergischen Reaktionen führt.[BS]