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Wie beantragt man Elternzeit?

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Der Antrag auf Elternzeit kann formlos erfolgen.
Der Antrag auf Elternzeit kann formlos erfolgen.
AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 04.02.2011Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests
Eltern die einer nichtselbständigen Arbeit nachgehen, können sich von ihrem Arbeitgeber Elternzeit bestätigen lassen. Selbstständige und Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Sie müssen sich selbst von der Arbeit freistellen und dies der Elterngeldstelle schriftlich bekanntgeben.

Grundsätzliches zu "Arbeiten in der Elternzeit"

Hat ein Elternteil mehrere Beschäftigungsverhältnisse so müssen alle Arbeitgeber Elternzeit gewähren. Die maximale Arbeitszeit von 30 Wochenstunden wird hierbei für alle Jobs zusammengezählt und darf nicht überschritten werden um den Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld nicht zu verlieren.

Minijob und Elternzeit

Möchte ein Elternteil während der Elternzeit selbständig nebenbei arbeiten oder einen Minijob ausüben (bei einem anderen Arbeitgeber), hat der Elternteil neien entsprechenden Antrag beim ersten Arbeitgeber zu stellen, wichtig: auch hier gilt die 30 Wochenstunden-Grenze.

Ist der Elternteil arbeitslos gewesen, muss das zuständige Arbeitsamt informiert werden.

Die Einkünfte aus dem Minijob werden anteilig mit den monatlichen Arbeitslosenbezügen verrechnet.

Verrechnung der Einkünfte mit dem Elterngeld

Einkünfte aus dem Minijob werden mit dem Elterngeld verrechnet. Seit Juli 2015 gibt es hierzu im Rahmen des "Elterngeld Plus" eine Verbesserung Elterngeld Plus beziehen (gilt für die Kinder, die ab 1. Juli 2015 geboren wurden). Nach Ablauf des Bezuges von Elterngeld ist die gestattete wöchentliche Arbeitszeit während der Elternzeit dennoch auf 30 Wochenstunden beschränkt. Nach der Elternzeit gilt diese Grenze nicht mehr.

Du musst die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor ihrem Beginn bei Deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen. In diesem Antrag muss der Zeitraum für die Elternzeit angegeben werden. Prinzipiell haben Eltern Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt und betreut wird.

Empfehlenswert ist, erst einmal nur zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und dann zu überlegen, was Du mit den restlichen 12 Monaten machen möchtest. Du kannst diese 12 Monate natürlich an die zwei ersten Jahre anhängen, Du kannst sie aber auch zum Beispiel für das erste Schuljahr Deines Kindes aufheben.

Du kannst die Elternzeit an die Mutterschutzfrist anhängen. Deine Elternzeit beginnt dann also nicht direkt nach der Geburt, sondern Du hast zusätzlich erst noch die Mutterschutzfrist. Direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist kann dann die Elternzeit genommen werden.

Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung gibt, kann die Elternzeit auch vorzeitig beendet oder verlängert werden. Bekommt die Frau während der Elternzeit ein weiteres Kind, kann es sinnvoll sein, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dann kann nach der Geburt des zweiten Kindes erst noch der Mutterschutz genutzt werden, bevor wieder Elternzeit für das zweite Kind beantragt wird.

Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist auch in einem Härtefall möglich oder zwingend vorgeschrieben. Wenn zum Beispiel das Kind während der Elternzeit stirbt, so ist die Elternzeit spätestens drei Wochen nach dem Tod beendet.

Der Antrag auf Elternzeit kann formlos erfolgen. Du musst nur darauf achten, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird (also mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit) und Du vom Arbeitgeber eine Bestätigung erhältst.

[JS]

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