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Urlaub und Mutterschutz

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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter.

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AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 23.02.2011Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie
Darf eine (werdende) Mutter während des Mutterschutzes in den Urlaub fahren? Was passiert mit dem Resturlaub? Wird der Urlaub mit dem Mutterschutz verrechnet? Und verfallen die Urlaubstage, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden konnten? Fragen über Fragen. Und es gibt nur eine Antwort: Mutterschutz ist kein Urlaub!

Mutterschutz ist Schutzzeit

Die Bestimmung, dass Mutterschutz kein Urlaub ist, ist im Mutterschutzgesetz festgehalten und gilt in Deutschland, Schweiz und Österreich. Dir stehen im Jahr in etwa 30 Tage Urlaub zu. Die Urlaubstage verfallen in der Regel im darauf folgendem Jahr zu einem bestimmten Termin, den der Arbeitgeber festlegt. Befindet sich eine Frau im Mutterschutz, zählen diese Tage nicht als Urlaubstage. Vom Gesetzgeber ist festgelegt, dass die Schutzzeit als Beschäftigungszeit gilt, da die Frau nicht arbeiten muss, beziehungsweise darf. Auch Fehlzeiten, die zum Beispiel aus Krankheitsgründen oder auf Grund von Schwangerschaftsbeschwerden (immer ein ärztliches Attest vorlegen) entstanden sind, zählen nicht zu den Urlaubstagen. Somit werden Dir anhand des Mutterschutzes keine Urlaubstage abgezogen.

Es ist sogar so, dass eine Frau, die noch Urlaubsanspruch hat, und beispielsweise in den Mutterschutz und anschließender Elternzeit geht, das Recht darauf hat, den Anspruch im laufenden oder im darauf folgendem Jahr geltend zu machen. Wobei in der Elternzeit der Urlaubsanspruch anders geregelt wird: Details dazu haben wir im eXtra Elternzeit zusammengestellt. Solltest Du allerdings den Urlaub dann immer noch nicht konsumieren, verfällt er.

Was ist der Mutterschutz?

Im Mutterschutz bereitet sich die werdende Mutter in der Regel auf die Geburt des Kindes vor, macht gegebenenfalls noch Besorgungen, richtet das Babyzimmer ein, wäscht die Babykleidung oder putzt vielleicht die Wohnung, weil danach nicht mehr so viel Zeit für diese Dinge bleib. Die Wochen nach der Entbindung werden überwiegend dazu genutzt, sich von der Geburt zu erholen und auf das neue, spannende Leben mit einem Kind einzustellen. Solltest Du in dieser Zeit in einen Erholungsurlaub oder vielleicht zu Deinen Eltern fahren wollen, steht Dir das frei. Wenn Du nach dem Mutterschutz einen Erholungsurlaub planen solltest, musst Du für diese Zeit bei Deinem Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaub einreichen.

[MM]

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