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Kinderbetreuungsgeld in Österreich

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Regelungen für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich
Regelungen für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich
AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 04.02.2011Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests

Während der Karenzzeit, also maximal zwei Jahren, kannst Du in Österreich das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Diese staatliche Unterstützung soll Dir helfen, mit dem weggefallenen Einkommen klarzukommen. Hierbei gibt es zwei verschiedene Grundprinzipien, die wir hier für Dich zusammengefasst haben.

Vorraussetzungen für beide Systeme des Kinderbetreuungsgeldes in Österreich sind:

  • dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird
  • dass der antragsstellende Elternteil und das Kind in Österreich in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • dass die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorgenommen werden
  • dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird

Zum einen gibt es das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige, Beamte, etc.. Beantragt nur ein Elternteil dieses Kinderbetreuungsgeld, so kann es 12 Monate bezogen werden. Durch eine Teilnahme des Partners kannst Du es um weitere 2 Monate verlängern. Wenn Du mindestens 6 Monate lang vor der Geburt des Kindes erwerbstätig warst, so erhältst Du 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 1.000 Euro und maximal 2.000 Euro. Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es keine Zuschläge. Du kannst bis zu 5.800 Euro dazuverdienen.

Dann gibt es noch die Pauschalleistung, die unabhängig vom Einkommen vor der Geburt ist. Hier gibt es vier verschiedene Modelle. Du kannst das Kinderbetreuungsgeld 

  • 30 Monate oder durch Teilnahme des Partners 36 Monate lang beziehen (Variante 30 + 6)
  • 20 Monate oder durch Teilnahme des Partners 24 Monate lang beziehen (Variante 20 + 4)
  • 15 Monate oder durch Teilnahme des Partners 18 Monate lang beziehen (Variante 15 + 3)
  • 12 Monate oder durch Teilnahme des Partners 14 Monate (Varianten 12 + 2) lang beziehen. 

Je nach Bezugsdauer variiert der monatliche Beitrag zwischen 436 und 1.000 Euro. Bei der Variante 30 + 6 erhältst Du monatlich 436 Euro. Entscheidest Du Dich für Variante 20 + 4, so erhältst Du 624 Euro monatlich. 800 Euro pro Monat bekommst Du bei Variante 15 + 3 und bei Variante 12 + 2 sind es 1.000 Euro monatlich.

Bei einer Mehrlingsgeburt erhältst Du pro weiteres Mehrlingskind ca. 50 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes zusätzlich. Der maximale jährliche Zuverdienst liegt bei 60 Prozent Deines Einkommens vor der Geburt des Kindes, mindestens jedoch bei 16.200 Euro. Bei einem jährlichen Verdienst unter 5.800 Euro kannst Du eine Beihilfe von 6,06 Euro täglich beantragen.

Der Antrag auf das Kinderbetreuungsgeld muss bei der zuständigen Krankenversicherung, von der auch das Wochengeld bezogen wurde, gestellt werden. Wollen sich die Eltern abwechseln, müssen zwei eigene Anträge gestellt werden. Die Leistung kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.


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